Händlergarantie - Auto?
Hallo zusammen,
bei meinem VW Tiguan R-Line (Bj 2016) wurde heute in einer Kfz-Werkstatt festgestellt, dass entweder der Abgasschlauch oder der Abgassensor kaputt ist/sind.
Das Auto habe ich vor 2 Monaten gebraucht bei einem anerkannten Händler gekauft und soweit ich weiß habe ich ja noch die Händlergarantie.
Hab da gerade angerufen und der Herr meinte, dass sich der Meister im Garantieheft nachschauen und beim angegebenen Kontakt anrufen soll. Es gibt zwar keine Neuwagengarantie mehr, aber er soll da anrufen.
Jetzt meine Frage: Ist dafür immer noch VW selber zuständig? Ich dachte, dass in so einem Fall der Verkäufer/Händler jetzt haftet?
4 Antworten
soweit ich weiß habe ich ja noch die Händlergarantie.
dann schau mal nach was da so alles drinn steht.
da kann u. U. auch drinn stehen, dass du über diese Zeit sämtliche Reparaturen/Inspektionen bei dem Händler zu machen hast, der dir das Auto verkauft hat.
ein Händler gibt in der Regel eine 1-Jährige Gewährleistung.
...soweit ich weiß habe ich ja noch die Händlergarantie.
Nein, das ist ein Fall für die Gewährleistung.
Ich dachte, dass in so einem Fall der Verkäufer/Händler jetzt haftet?
Richtig, das musst Du dem nur beibringen.
Klicken: Der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung
Klicken: Beweislastumkehr für das Vorliegen eines Sachmangels nach § 476 BGB
auch ein Händler kann Garantie geben, da steht drinn was Diese beinhaltet.
Da ist VW erst einmal nicht für zuständig, da greift die Gewährleistungspflicht des Händlers.
So ist es, ein Gebrauchtwagenhändler muss zwei Jahre Gewährleistung (Nicht: Garantie) bieten, die er vertraglich auf ein Jahr begrenzen kann. Und dieses Jahr unterteilt sich in sechs Monate, in denen ein Mangel ohne Nachweis zu seinen Lasten geht und die zweiten sechs Monate in denen Du bei einem Mangel nachweisen musst, dass dieser schon beim Kauf vorhanden war.
Und nicht zu vergessen gibt es auch Verschleißteile, die keiner Gewährleistung unterliegen wie Kupplung, Bremsbeläge etc.
In Deinem Fall: die Möhre beim Händler hinstellen, schriftlich den Mangel mitteilen und dass er es auf Gewährleistung beseitigen soll.
Es sei denn, der Wagen wurde im Auftrag verkauft, da musst Du in den Vertrag schauen.