Ausziehen mit 18, können meine Eltern durch die Polizei meine neue Adresse herausfinden?
Ich habe vor in 2 Wochen zu ausziehen, und das ohne das meine Eltern es wissen. Ich habe bereits die neue Wohnung und alles ist da abgeklärt. Die Frage ist wenn die mich dann suchen, und die zur Polizei gehen. Darf die Polizei den meine neue Adresse sagen?
8 Antworten
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Selbstverständlich nicht.
Du bist mit 18 volljährig, und darfst dahin gehen, wohin du willst. Von zu Hause ausziehen ist keine Straftat, deine neue Adresse ist durch den Datenschutz geschützt.
Die Polizei macht da gar nix. Wenn deine Eltern eine Vermisstenanzeige aufgeben, wird die Polizei sehen, dass du eine Meldeadresse hast, du als o nicht vermisst bist.
Die Polizei wird in dem Fall auch nicht bei dir vorbeikommen und ragen, wie es dir geht. Wozu? Wenn es dir schlecht ginge, wüssten sie es.
Du solltest beim Einwohnermeldeamt bei der Ummeldung (die du ja machen musst für den neuen Wohnort) angeben, dass sie deine Adresse nicht herausgeben dürfen. DAS ist eigentlich das Wichtigste überhaupt.
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Stelle Dir das nicht so einfach vor mit der Begründung der Übermittlungssperre.
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ich kann das auch unbegründet machen soweit ich weiß, kostet etwas aber ist in Ordnung
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Nein, man kann sich das nicht kaufen, Du musst es begründen mit Gefährdung, Nachstellung, Gefahr für Leib und Leben etc. und das Amt muss es akzeptieren. Mach es, irgendwie wird es schon klappen.
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Sorry, kann den Kommi nicht korrigieren.
§ 51 Auskunftssperren§ 51
(1) 1Liegen Tatsachen vor, die die Annahme rechtfertigen, dass der betroffenen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen kann, hat die Meldebehörde auf Antrag oder von Amts wegen unentgeltlich eine Auskunftssperre im Melderegister einzutragen. 2Ein ähnliches schutzwürdiges Interesse ist insbesondere der Schutz der betroffenen oder einer anderen Person vor Bedrohungen, Beleidigungen sowie unbefugten Nachstellungen. 3Bei der Feststellung, ob Tatsachen im Sinne des Satzes 1 vorliegen, ist auch zu berücksichtigen, ob die betroffene oder eine andere Person einem Personenkreis angehört, der sich auf Grund seiner beruflichen oder ehrenamtlich ausgeübten Tätigkeit allgemein in verstärktem Maße Anfeindungen oder sonstigen Angriffen ausgesetzt sieht.
Eine Begründung muss also gegeben werden---
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Diese Auskunft ist falsch. Eine Datenübermittlungssperre wird nur eingerichtet wenn man schutzwürdige Interessen nachweisen kann wie z.B. Gefahr für Leib und Leben, die persönliche Freiheit oder Gesundheit. Relativ einfach begründbar für Milliardäre, Profis, Politiker oder Stalkingopfer.
Ich hatte einige Jahre mit gefährdeten Schutzpersonen zu tun, bei denen klappt das. Für den Normalbürger ist das nicht möglich, und ich meine mit all dem nicht diese Sperre für die Übermittlung an Parteien oder die Bundeswehr.
Genau lesen und verstehen bildet.
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Die Polizei hat Deine Adresse nicht. Und nein, das Einwohnermeldeamt muss Deine Adresse auch nicht rausgeben, dürfen sie gar nicht.
Du könntest ihnen aber eine Nachricht hinterlassen, dass Du ausgezogen bist, es Dir gut geht und sie sich keine Sorgen machen sollen.
Edit: Da lag ich falsch, die dürfen das schon (und ich frag mich, seit wann...?)
Du kannst aber eine Auskunftssperre eintragen lassen.
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Natürlich wird das Einwohnermeldeamt die Adresse rausgeben. Außer es wird eigenständige ein Sperrvermerk beantragt
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Kann man diesen Sperrvermerk ziemlich einfach beantragen?
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![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/10_nmmslarge.png?v=1551279448000)
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Dankeschön, und mit dem Sperrvermerk können die meine neue Adresse nicht erfahren oder?
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Dürfen sie schon.
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Die Polizei wird nicht auf eine Bitte der Eltern reagieren, nur weil du als über 18-jähriger ausgezogen bist.
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Gegen eine Gebühr bekommt man die neue Adresse vom Einwohnermeldeamt. Die Polizei hat damit nichts zu tun.
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Ich melde mich sofort dann beim Bürgeramt an das ich da eingezogen bin. Heißt es das die gegen eine Gebühr meine neue Adresse haben können? stößt das nicht gegen Datenschutz.
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Sie müssen einen berechtigten Grund angeben. Das dürfte Eltern aber nicht schwer fallen.
Wenn man jemanden sucht, von dem man noch Geld bekommt und der ist weggezogen, bekommt man auch Auskunft vom Meldeamt.
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Da ich dann in eine Komplett anderes Bundesland leben werde, müssen sie das bei mein neues Einwohnermeldeamt machen oder können die das auch bei meinem früheren Wohnsitz machen?
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Hallo würde dann wenigstens ein Zettel zum Abschied in den Briefkasten werfen und tschüs sagen
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Natürlich mach ich das, aber da ich weiß die versuchen werden mich aufzufinden und die sehr toxisch sind möchte ich nicht das die auf irgendeine art meine neue Adresse herausfinden
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Du musst Dich ja wo anmelden, und da gleich den Hinweis geben, das deine neue Adresse nicht rausgegeben werden darf nur nach Rückfrage bei dir
Vielen dank für die Ausführliche Erklärung. Ich werde auch am gleichen tag ein Termin bei dem Einwohnermeldeamt haben. Das ich quasi direkt dann gemeldet bin und die Polizei es auch im falle einer Vermisstenanzeige weiß. Einen Sperrvermerk werde ich ebenso erteilen. Ich hoffe nur dass der Vermerk respektiert wird und es auch so läuft wie es im Gesetz steht.