Ausziehen mit 18, können meine Eltern durch die Polizei meine neue Adresse herausfinden?

8 Antworten

Selbstverständlich nicht.

Du bist mit 18 volljährig, und darfst dahin gehen, wohin du willst. Von zu Hause ausziehen ist keine Straftat, deine neue Adresse ist durch den Datenschutz geschützt.

Die Polizei macht da gar nix. Wenn deine Eltern eine Vermisstenanzeige aufgeben, wird die Polizei sehen, dass du eine Meldeadresse hast, du als o nicht vermisst bist.

Die Polizei wird in dem Fall auch nicht bei dir vorbeikommen und ragen, wie es dir geht. Wozu? Wenn es dir schlecht ginge, wüssten sie es.

Du solltest beim Einwohnermeldeamt bei der Ummeldung (die du ja machen musst für den neuen Wohnort) angeben, dass sie deine Adresse nicht herausgeben dürfen. DAS ist eigentlich das Wichtigste überhaupt.


kasem9290 
Beitragsersteller
 30.06.2021, 17:18

Vielen dank für die Ausführliche Erklärung. Ich werde auch am gleichen tag ein Termin bei dem Einwohnermeldeamt haben. Das ich quasi direkt dann gemeldet bin und die Polizei es auch im falle einer Vermisstenanzeige weiß. Einen Sperrvermerk werde ich ebenso erteilen. Ich hoffe nur dass der Vermerk respektiert wird und es auch so läuft wie es im Gesetz steht.

0
superseegers  30.06.2021, 17:56
@kasem9290

Stelle Dir das nicht so einfach vor mit der Begründung der Übermittlungssperre.

0
kasem9290 
Beitragsersteller
 30.06.2021, 18:21
@superseegers

ich kann das auch unbegründet machen soweit ich weiß, kostet etwas aber ist in Ordnung

0
superseegers  30.06.2021, 18:27
@kasem9290

Nein, man kann sich das nicht kaufen, Du musst es begründen mit Gefährdung, Nachstellung, Gefahr für Leib und Leben etc. und das Amt muss es akzeptieren. Mach es, irgendwie wird es schon klappen.

0
BalZakBarsoom  01.07.2021, 12:48
@BalZakBarsoom

Sorry, kann den Kommi nicht korrigieren.

§ 51 Auskunftssperren

§ 51

(1) 1Liegen Tatsachen vor, die die Annahme rechtfertigen, dass der betroffenen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen kann, hat die Meldebehörde auf Antrag oder von Amts wegen unentgeltlich eine Auskunftssperre im Melderegister einzutragen. 2Ein ähnliches schutzwürdiges Interesse ist insbesondere der Schutz der betroffenen oder einer anderen Person vor Bedrohungen, Beleidigungen sowie unbefugten Nachstellungen. 3Bei der Feststellung, ob Tatsachen im Sinne des Satzes 1 vorliegen, ist auch zu berücksichtigen, ob die betroffene oder eine andere Person einem Personenkreis angehört, der sich auf Grund seiner beruflichen oder ehrenamtlich ausgeübten Tätigkeit allgemein in verstärktem Maße Anfeindungen oder sonstigen Angriffen ausgesetzt sieht.

Eine Begründung muss also gegeben werden---

0
superseegers  01.07.2021, 12:52
@BalZakBarsoom

Diese Auskunft ist falsch. Eine Datenübermittlungssperre wird nur eingerichtet wenn man schutzwürdige Interessen nachweisen kann wie z.B. Gefahr für Leib und Leben, die persönliche Freiheit oder Gesundheit. Relativ einfach begründbar für Milliardäre, Profis, Politiker oder Stalkingopfer.

Ich hatte einige Jahre mit gefährdeten Schutzpersonen zu tun, bei denen klappt das. Für den Normalbürger ist das nicht möglich, und ich meine mit all dem nicht diese Sperre für die Übermittlung an Parteien oder die Bundeswehr.

Genau lesen und verstehen bildet.

0

Die Polizei hat Deine Adresse nicht. Und nein, das Einwohnermeldeamt muss Deine Adresse auch nicht rausgeben, dürfen sie gar nicht.

Du könntest ihnen aber eine Nachricht hinterlassen, dass Du ausgezogen bist, es Dir gut geht und sie sich keine Sorgen machen sollen.

Edit: Da lag ich falsch, die dürfen das schon (und ich frag mich, seit wann...?)

Du kannst aber eine Auskunftssperre eintragen lassen.


SonOfMyMum  30.06.2021, 17:03

Natürlich wird das Einwohnermeldeamt die Adresse rausgeben. Außer es wird eigenständige ein Sperrvermerk beantragt

1
kasem9290 
Beitragsersteller
 30.06.2021, 17:05
@SonOfMyMum

Kann man diesen Sperrvermerk ziemlich einfach beantragen?

0
kasem9290 
Beitragsersteller
 30.06.2021, 17:11
@Stellwerk

Dankeschön, und mit dem Sperrvermerk können die meine neue Adresse nicht erfahren oder?

1

Die Polizei wird nicht auf eine Bitte der Eltern reagieren, nur weil du als über 18-jähriger ausgezogen bist.

Gegen eine Gebühr bekommt man die neue Adresse vom Einwohnermeldeamt. Die Polizei hat damit nichts zu tun.


kasem9290 
Beitragsersteller
 30.06.2021, 17:03

Ich melde mich sofort dann beim Bürgeramt an das ich da eingezogen bin. Heißt es das die gegen eine Gebühr meine neue Adresse haben können? stößt das nicht gegen Datenschutz.

0
iQhaenschenkl  30.06.2021, 17:05
@kasem9290

Sie müssen einen berechtigten Grund angeben. Das dürfte Eltern aber nicht schwer fallen.

Wenn man jemanden sucht, von dem man noch Geld bekommt und der ist weggezogen, bekommt man auch Auskunft vom Meldeamt.

0
kasem9290 
Beitragsersteller
 30.06.2021, 17:10
@iQhaenschenkl

Da ich dann in eine Komplett anderes Bundesland leben werde, müssen sie das bei mein neues Einwohnermeldeamt machen oder können die das auch bei meinem früheren Wohnsitz machen?

0

Hallo würde dann wenigstens ein Zettel zum Abschied in den Briefkasten werfen und tschüs sagen

Woher ich das weiß:Hobby

kasem9290 
Beitragsersteller
 30.06.2021, 17:12

Natürlich mach ich das, aber da ich weiß die versuchen werden mich aufzufinden und die sehr toxisch sind möchte ich nicht das die auf irgendeine art meine neue Adresse herausfinden

0
Venus345  30.06.2021, 17:14
@kasem9290

Du musst Dich ja wo anmelden, und da gleich den Hinweis geben, das deine neue Adresse nicht rausgegeben werden darf nur nach Rückfrage bei dir

0
kasem9290 
Beitragsersteller
 30.06.2021, 17:14
@Venus345

Ja mach ich so, ich werde am gleichen tag vom Auszug ein Termin beim Einwohnermeldeamt machen und ein Sperrvermerk machen. Vielen Dank!

1