Hallo,
ich habe heute eine Gerichtsverhandlung. Leider kann ich dort heute nicht hin, da ich unter Brechdurchfall und leichtes Fieber leide. Dies habe ich meinem Anwalt mitgeteilt, er hat um eine Verlegung dort gebeten, die abgelehnt wurde, weil erst um 16 Uhr ein Arzt vom notärztlichen Bereitschaftsdienst vorbei kommt und ich auch erst da eine Krankmeldung erhalte.
Die Richterin drohte damit, dass man mich heute holen kommt. Also dies sei jedenfalls möglich. Um 13 Uhr ist die Verhandlung und ich fühle mich wirklich überhaupt nicht gut. Das ist keine dumme Ausrede von mir. DAS IST FAKT.
Darf die Polizei bei einem Vorführungsbefehl die Tür einfach öffnen oder klingeln die nur und gehen wieder, wenn keiner öffnet? Am liebsten würde ich die Tür nämlich zulassen, denn diese Verhandlung werde ich nicht überstehen.