Kündigung Mietvertrag Einschreiben?

2 Antworten

Das Einschreiben gilt erst dann als zugegangen, wenn der Empfaenger es auch abgeholt hat. Erst am darauf folgenden Tag beginnt die Kuendigungsfrist. Wenn die dann zum Wunschtermin nicht mehr ausreicht, hast du Pech gehabt.

Darum sollte man eine Kuendigung auch nie per Einschreiben mit Rueckschein versenden, besonders nicht, wenn's mit der Frist knapp werden kann.

Aber fuer eine Kuendigung zum 30. September hast du ja noch ein paar Tage Zeit. Die muss ja erst spaetestens am 5. Juli beim Vermieter zugehen. Das sollte eigentlich noch hinhauen, wenn du die Kuendigung heute noch einmal per Einwurfeinschreiben abschickst oder sie - wenn du ganz sicher gehen willst - persoenlich mit Zeugen in den Hausbriefkasten des Vermieters einwirfst (wobei der Zeige im Idealfall auch den Inhalt des Schreibens bezeugen koennen sollte).

Eine Kündigung ob als Mieter oder als Arbeitnehmer sollte immer ein paar Tage früher eintreffen, als nötig.