Kündigung Mietvertrag Einschreiben?
Hallo,
ich habe meinen Mietvertrag gekündigt und habe die Kündigung schriftlich per Einschreiben mit Rückschein an meinen Vermieter versendet. Allerdings war er scheinbar bei der Zustellung nicht Zuhause und nun liegt es bei der Post zur Abholung.
Was ist wenn er das Schreiben dort nicht rechtzeitig abholt? Ich habe es rechtzeitig losgeschickt, ich möchte natürlich nicht noch einen Monat länger Miete zahlen müssen. Weiß jemand wie in einem solchen Fall die Rechtslage ist?
Danke und liebe Grüße!
2 Antworten
Das Einschreiben gilt erst dann als zugegangen, wenn der Empfaenger es auch abgeholt hat. Erst am darauf folgenden Tag beginnt die Kuendigungsfrist. Wenn die dann zum Wunschtermin nicht mehr ausreicht, hast du Pech gehabt.
Darum sollte man eine Kuendigung auch nie per Einschreiben mit Rueckschein versenden, besonders nicht, wenn's mit der Frist knapp werden kann.
Aber fuer eine Kuendigung zum 30. September hast du ja noch ein paar Tage Zeit. Die muss ja erst spaetestens am 5. Juli beim Vermieter zugehen. Das sollte eigentlich noch hinhauen, wenn du die Kuendigung heute noch einmal per Einwurfeinschreiben abschickst oder sie - wenn du ganz sicher gehen willst - persoenlich mit Zeugen in den Hausbriefkasten des Vermieters einwirfst (wobei der Zeige im Idealfall auch den Inhalt des Schreibens bezeugen koennen sollte).
Eine Kündigung ob als Mieter oder als Arbeitnehmer sollte immer ein paar Tage früher eintreffen, als nötig.