ALG2 Einkommensnachweis?

11 Antworten

Samy8801 scheibt:

Haben dem Sachbearbeiter die Situation geschildert und dieser verlangt jetzt Anlage für Einkommensänderung, Arbeitsvertrag, erste Lohnbescheinigung, Einkommenbescheinigung vom AG und erster Lohn auf dem Kontoauszug.
Bin ich dazu verpflichtet?

Glaubst du, dass du ins Gefängnis kommst, wenn du deinen Arbeitsvertrag nicht dem Jobcenter zeigst?

Das Jobcenter möchte mit Hilfe deines Arbeitsvertrags lediglich herausfinden, ob du noch Bedarf an ALG II hast und wie lange noch!

Das nennt sich Sozialstaat. Von diesem Sozialstaat hast du die letzten Monate gelebt. Jetzt möchte dieser Sozialstaat von dir wissen, ob du noch weiter Hilfe von ihm benötigst - also auch, wann dein erstes Gehalt laut Vertrag fließen muss und wann es tatsächlich fließt und wie hoch es ist.

Denn es gibt auch Leute, die meinen, sie hätten keinen Anspruch mehr auf ALG II, obwohl sie noch Bedarf haben - als Aufstocker bei wenig Gehalt,

  • aufgrund der § 11b Absetzbeträge, die sie vielleicht nicht alle kennen und berechnen können,
  • und aufgrund einer späteren Gehaltszahlung -
  • oder gar einer verspäteten, wo dann ALG II als Darlehen möglich ist.

Gruß aus Berlin, Gerd

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Ex-Schöffe, Journalist und Gewerkschafter

Samy8801 
Beitragsersteller
 30.06.2021, 14:57

Den Arbeitsvertrag würde ich ja noch verstehen, damit die sich absichern, dass vorher kein Geld geflossen ist. Aber den Rest halt nicht.

Und Bedarf fällt defentiv weg.

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GutenTag2003  30.06.2021, 15:37
@Samy8801

Dann mache es einfach. U.U. könnten noch Kontoauszüge - für den (Rest)Zeitraum des ALG II - Bezuges - angefordert werden

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Kann man das nicht einfach abmelden?

Kann man.

Man kann papierschrifltich mit handschriftlicher Unterschrift auf ALG 2 ab sofort bzw ab tt.mm.jjjj (bis auf Weiteres) verzichten.

Falls ab Juli verzichtet wird, ist das im Voraus für Juli gezahlte ALG 2 zu erstatten.

Anlage für Einkommensänderung, Arbeitsvertrag, erste Lohnbescheinigung, Einkommenbescheinigung vom AG und erster Lohn auf dem Kontoauszug.

Die genannten Unterlagen müssen bei einem Verzicht auf Leistungen m.M.n. aktuell nicht beigebracht werden. Wohl jedoch dann, wenn ggf. (wieder) ein Weiterbewilligungsantrag gestellt wird.

Allenfalls Kontoauszüge kann man einreichen um nachzuweisen, daß man in der Vergangenheit kein nicht-gemeldetes Einkommen hatte. So, daß durch den Verzicht kein unnötiger und mutmaßlich unbegründeter Verdacht entsteht.

Erstmal Glückwunsch zum neuen Job.

Ich glaube schon, dass die das dürfen. Sonst würden sie es ja nicht verlangen.

Geht vielleicht darum, um sicher zu gehen, dass du nicht schon länger ein gehalt beziehst. Es soll leute geben die Alg2 beziehen aber schon eine neue Arbeitsstelle haben...


Kwalliteht  29.06.2021, 12:28

Haben die bei mir vor 11 Jahren auch versucht. Habe einfach nur einen Brief geschrieben und den Auszug mit der ersten Lohnzahlung beigelegt. Danach habe ich nicht mehr reagiert.

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Einfach einen Brief schreiben, dass Du eine Arbeit aufnimmst (Datum und voraussichtliches Nettoeinkommen und Datum des ersten Zahlungseingangs angeben), und dass die Zahlung eingestellt werden kann, Details folgen. Dann Kontoauszug mit erster Lohnzahlung schicken (geht nur um das Datum). Eventuell (falls die Arge für den gleichen Monat doch noch zahlt oder schon gezahlt hat) Brief hinterher mit der Frage, wie Du das jetzt zurückzahlen sollst.

vermutlich ist das einfach ein Formschreiben, das der SB ohne sich das anzuschauen und nachzudenken rausgeschickt hat

ich kann verstehen, dass der SB dort einen Nachweis möchtest, dass du tatsächlich erst ab 01.07. arbeitest.
Schick ihm die Seiten vom Arbeitsvertrag und schreibe, dass du ab 01.07. auf die Leistungen verzichtest und daher auch keine weiteren Unterlagen schicken wirst