Wie nutzt man ein geerbtes Wohnrecht aus, das man selbst nicht in Anspruch nehmen will und wird?

3 Antworten

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Ist das die einzige Möglichkeit? Und wenn ja ja, wie könnte sich Die gestalten.

Es gibt nur zwei Möglichkeiten: Das Wohnrecht nutzen oder es gegen Entgelt aufzugeben (das was du mit "verkaufen" meinst). An einen Dritten kann man es nicht verkaufen, da ein Wohnungsrecht nicht übertragbar ist. Je nachdem was im Testament steht, kann man aber vielleicht noch die Ausübung einem Dritten überlassen, die Wohnung also vermieten. Das ist aber eher selten. Generell wird es darauf ankommen, wie genau das Wohnungsrecht ausgestaltet ist.


hasselblad1 
Beitragsersteller
 28.06.2021, 22:16

Danke. Selbstnutzung scheidet aus genannten Gründen aus. Gegen Entgelt aufzugeben kommt da eher in Frage. Dieses Entgelt kann sich gegenüber seiner Schwester wie gestalten? Die Umstände wurden bereits beschrieben:

2-Familienhaus - Für eine Wohnung erhält er per Erbe ein lebenslanges Wohnrecht - Er will und möchte Dieses nicht wahrnehmen - aufgrund seiner psychischen Situation (betreut). Und du hast natürlich recht: Letzendlich kommt es darauf an, was wortwörtlich im Testament steht. Ich melde mich wieder.

Obligatorisches: Oder?

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Ronox  28.06.2021, 22:32
@hasselblad1

Der Inhalt ist im Testament geregelt. Im ungünstigsten Fall entfällt es komplett, wenn er es nicht nutzt. Oft wollen die Eltern solch ein Wohnungsrecht nämlich nur für die Eigennutzung einräumen. Gerade bei Betreuten. Vielleicht ist im Testament aber auch bereits eine Alternative vorgesehen, sollte er es nicht nutzen können.

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hasselblad1 
Beitragsersteller
 28.06.2021, 22:45
@Ronox

Ja, das könnte sein. Aber wie gesagt, wir reden über "ungelegte Eier".

Ich kann hier nur mein eigens Beispiel nennen:

Ich habe zusammen mit meinem Bruder, meiner Schwester und ich eine Ferienwohnung auf Usedum geerbt. Mit Wohnrecht von 2x3 Wochen Wohnrecht in der Nebensaison. Ohne weiteren Passus. Sie bot uns an: Für 30.000€ "Entgelt" würde sie auf dieses Wohnrecht verzichten. Wir haben abgelehnt. Nur als Beispiel einer Möglichkeit.

Oder?

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Ich habe vorgeschlagen, das Wohnrecht an die Schwester zu verkaufen.

Sie wird ihm nicht genug bieten können und letztlich wird er zu wenig für seinen Anteil bekommen.

Die Erbengemeinschaft sollte das Haus gesamt an einen einzelnen Käufer verkaufen und sich den Verkaufspreis fair aufteilen. So macht man am meisten damit und derzeit sind die Verkaufspreise hoch und für Verkauf extrem günstig.

mein Freund wird betreut und unterliegt gewissen Beschränkungen - was Besitz und Einkommen angeht

Diesbezüglich sollte er sich von einem Anwalt oder Notar beraten lassen. Dieses Erbe kann für ihn viel wert sein und man sollte es bestmöglich verwerten und nicht einfach an die Schwester quasi abschenken.

Bleibt noch eine Frage: Warum will er das Wohnrecht auf keinen Fall in Anspruch nehmen? Vielleicht ist dieser Entschluss zu schnell gefallen und sollte überdacht werden. Kostenlos wohnen wäre doch prima?


hasselblad1 
Beitragsersteller
 28.06.2021, 21:03

Das ist keine Erbengemeinschaft. Er wird lediglich ein lebenslanges Wohnrecht erben - kein Eigentum. Was natürlich für seine Schwester ein gewisses Manko bedeutet. Und daher geht es nur um das lebenslange Wohnrecht. Lebenslang auf die Miete einer Wohnung zu verzichten? Das sollte seiner Schwester schon etwas wert sein -Auch wenn er es nicht in Anspruch nimmt.

Und ja - ich habe ihn natürlich geraten, sich beraten zu lassen (unabhängig) und sich alles juristisch bestätigen zu lassen.

Nebenbei bemerkt: Als ich bemerkte: Er wird betreut, meinte ich: Psychisch.

Daher auch sein Beschluß: Ich will hier nicht weg - Du verstehst?

Oder?

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Kajjo  28.06.2021, 21:06
@hasselblad1
Er wird lediglich ein lebenslanges Wohnrecht erben. Was natürlich für seine Schwester ein gewisses Manko bedeutet

Richtig, für sie mindert das den Wert erheblich und macht die Wohnung ohne seine Zustimmung quasi unverkäuflich. Falls sie also verkaufen will, muss sie ihm ganz schön was bieten, weil sein Recht ganz entscheidend ist.

Lebenslang auf die Miete einer Wohnung zu verzichten?

Sollte er nicht tun -- und wenn muss die Miete entsprechend hochgerechnet werden, mindestens auf 25 Jahre. Das wäre noch wohlgesonnen.

Er könnte sich auch eine Leibrente von seiner Schwester zusichern lassen, wenn sie spontan nicht viel zahlen kann. Auch das müsste notariell abgesichert werden.

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hasselblad1 
Beitragsersteller
 28.06.2021, 21:22
@Kajjo

Ob er mit seinem nicht in Anspruch genommenen Wohnrecht, die Wohnung vermieten kann, weiß ich nicht. Er ist ja letztendlich nicht der Eigentümer dieser Wohnung, ? Verzwickte Situation. Das mit der "Leibrente" könnte eine Lösung sein. Gute Idee. Aber da kenne ich mich nun gar nicht aus und kann daher meinem Freund keinen Rat geben. Was genau ist eine "Leibrente"? Und kann Sie eine optimale Lösung unter diesen Umständen sein?

Oder?

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Ein Wohnrecht kann man nicht verkaufen.

Man kann es einräumen oder weg lassen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Kajjo  28.06.2021, 20:50

Natürlich kann man Anrechte verkaufen, also das Recht daran gegen Geld aufgeben.

Gerade grundbuchgesicherte Rechte sind natürlich abkaufbar oder gegen Geld auflösbar.

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Kajjo  28.06.2021, 20:53
@albatroz1102

Die Verkaufspreise sind derzeit verrückt hoch. Wenn sich ein Käufer für das Objekt interessiert und z.B. den Grundbucheintrag mit dem Wohnrecht löschen lassen möchte, könnte er durchaus bereit sein, dafür eine entsprechende Summe zu bieten. Das ist keineswegs unrealistisch.

Einzeln verkaufen kann man so ein Recht natürlich nicht.

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albatroz1102  28.06.2021, 20:57
@Kajjo

Einzeln verkaufen kann man so ein Recht natürlich nicht.

Das meine ich doch die ganze Zeit!!!

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Kajjo  28.06.2021, 21:01
@albatroz1102

Na komm, aber man kann es zu Geld machen. Er könnte es an die Schwester verkaufen (also gegen Geld löschen lassen) oder dem Käufer. Gleich zwei Optionen, Geld mit diesem Erbe zu machen.

Wir sind uns dann einig. Gut, dass wir es geklärt haben.

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hasselblad1 
Beitragsersteller
 28.06.2021, 21:08
@Kajjo

Richtig - Verzicht ist käuflich.

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