Ist das ein Rechtsgeschäft?

5 Antworten

Das ist das Verpflichtungsgeschäft, also der Kaufvertrag durch Angebot und Annahme des Angebots. Der müsste auch zustandegekommen sein, soweit ich das sehe.
Ein Kaufvertrag kann grundsätzlich formlos abgeschlossen werden, das heißt schriftlich, mündlich und auch konkludent. Hier hättest du die ganze Sache schriftlich bzw. elektronisch.
Hierbei ist vorauszusetzen, dass es sich bei dem Artikel X NICHT um z.B. ein Grundstück handelt, denn ein Grundstückskauf ist notariell zu beurkunden, unterliegt also gewissen Formvoraussetzungen.

Die Überweisung des Geldes und das Übereignen des Gegenstandes sind die zugehörigen Erfüllungsgeschäfte, die aber vom Verpflichtungsgeschäft zu trennen sind.
Dieser Umstand, dass Verpflichtungs- und Erfüllungsgeschäft stets zu trennen sind nennt sich Abstraktionsprinzip.


NotMyBae 
Beitragsersteller
 30.06.2021, 00:08

Top Antwort, danke!

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Darf ich Ihnen den Artikel für Betrag X abkaufen?

Man kann darüber streiten, ob das bereits ein Angebot ist. Ich würde es verneinen. Klingt für mich mehr als die Aufforderung ein Angebot abzugeben.

Dann wäre durch dieses "Ja, ich verkaufe an Sie für Betrag X" lediglich ein Angebot und noch keine Annahme gegeben.


Comp4ny  30.06.2021, 00:16
Darf  ich Ihnen den Artikel für Betrag X abkaufen?

Willenserklärung 1 > er will kaufen / hat interesse zu kaufen

Ja, ich verkaufe an Sie für Betrag X.

Willenserklärung 2 > der VK will auch an den Käufer verkaufen

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AnglerAut  30.06.2021, 00:20
@Comp4ny

"Darf ich" ist eine sehr seltsame Formulierung für ein Angebot.

Würde es als "würden sie zu dem Preis verkaufen?" auslegen.

Und das ist keine Willenserklärung.

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Comp4ny  30.06.2021, 00:36
@AnglerAut

Der Käufer äußert bereits mit seiner Aussage seinen "Willen" für den Preis X die Ware zu kaufen. Das "Darf ich" im Gesamttext ist die Willenserklärung.

Würde er schreiben "Ich hätte Interesse" o.ä. wäre es eine Interessenbekundung.
Auch beim Wort "Ich würde ..." ist auch ein Wille. "Ich überlege..." wäre wiederum kein Wille, sondern ein Interesse.

Im Kaufrecht sind Formulierung extrem wichtig.
Das "Darf ich" würde vor Gericht deine Meinung nicht standhalten und auch als Wille anerkannt werden.

(Und dann kommt ja noch der VK ins Spiel, da darauf eingeht).

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AnglerAut  30.06.2021, 00:43
@Comp4ny
Das "Darf ich" würde vor Gericht deine Meinung nicht standhalten.

Die Wette würde ich eingehen. Eine Auslegung der Aussage führt nicht zu einem eindeutigen Rechtsbindungswillen und daher liegt keine Willenserklärung vor.

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peterobm  30.06.2021, 00:17
Käufer (Ebay Kleinanzeigen): Darf ich Ihnen den Artikel für Betrag X abkaufen?
Verkäufer (Ebay Kleinanzeigen) Ja, ich verkaufe an Sie für Betrag X.

Angebot und Annahme, damit ein Kaufvertrag

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AnglerAut  30.06.2021, 00:21
@peterobm

Die erste Frage sehe ich eben nicht als Angebot. Vielmehr als Frage, ob der Verkäufer zu diesem Preis verkaufen würde. Eindeutig ist es sicher nicht.

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Gültiger Kaufvertrag.

Man gibt ein Angebot ab. Man nimmt es an. Vertrag geschlossen.

Hier ist ein Kaufvertrag zustande gekommen.

2 Willenserklärungen > nun musst die Ware bezahlt & dann geliefert werden.

klar und noch schriftlich per Chat dazu


NotMyBae 
Beitragsersteller
 30.06.2021, 00:11

Nach schriftlicher Vereinbarung:

Verkäufer: „Der Artikel ist mir so eben kapput gegangen, kann also nicht mehr geliefert werden.“

Oder: „Der Artikel steht nicht mehr zum Verkauf“

Was würden dem Käufer hier für Rechte zu stehen, falls er mit diesen Antworten nicht zufrieden wäre?

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peterobm  30.06.2021, 00:19
@NotMyBae

dann wird der Verkäufer eben gleichwertigen Ersatz beschaffen müssen, egal zu welchem Betrag und dir zusenden müssen.

Verkäufer: „Der Artikel ist mir so eben kapput gegangen, kann also nicht mehr geliefert werden.“

klingt nach ner Ausrede, du kannst auf Vertragserfüllung bestehen

Oder: „Der Artikel steht nicht mehr zum Verkauf“

das würde ich einklagen

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NotMyBae 
Beitragsersteller
 30.06.2021, 01:05
@peterobm

Super, danke. Jetzt noch eine etwas interessante Frage..!

Käufer(Aus Spaß): Darf ich Ihren Samung 70 Zoll Fernseher für einen Euro abkaufen?

Verkäufer (Aus Spaß) Ja, klar.

Rechtsgeschäft?!

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