Darf mein Lehrer mich ins Klassenbuch eintragen, wenn ich kurz leise lache?

9 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja, darf er. Muss gar nicht diskutiert werden.


Nadelwald75  30.06.2021, 19:44

....vielen Dank für den Stern!

MoinMoin1300 
Beitragsersteller
 29.06.2021, 15:32

Und wenn es ohne Geräusche gewesen wäre?

Nadelwald75  29.06.2021, 15:34
@MoinMoin1300

Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW – SchulG) Vom 15. Februar 2005 (GV. NRW. S. 102) zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. April 2011 (GV. NRW. S. 205)

Aus § 42

3. Schülerinnen und Schüler haben die Pflicht daran mitzuarbeiten, dass die Aufgabe der Schule erfüllt und das Bildungsziel erreicht werden kann. Sie sind insbesondere verpflichtet, sich auf den Unterricht vorzubereiten, sich aktiv daran zu beteiligen, .........

Und das hast du genau mit deinem Verhalten nicht gemacht, auch wenn es geräuschlos war.

MoinMoin1300 
Beitragsersteller
 29.06.2021, 15:35
@Nadelwald75

Doch, ich habe ca. 6 Sekunden gelacht und dann ganz normal weitergearbeitet.

Nadelwald75  29.06.2021, 15:38
@MoinMoin1300

Dann hat der Lehrer ja bestimmt eingetragen:

Der Knabe NN wird getadelt, weil er sechs Sekunden über einen nicht zum Unterricht gehörenden Witz geräuschlos gelacht hat.

MoinMoin1300 
Beitragsersteller
 29.06.2021, 15:39
@Nadelwald75

Keine Ahnung, was der eingetragen hat, jedenfalls hat er mich auf dem Kicker und schreit einen selbst an, wenn man ihn nur anguckt.

Nadelwald75  29.06.2021, 15:43
@MoinMoin1300

So was gibt es natürlich. Aber wenn du das weißt, dan kannst du dich ja entsprechend verhalten.

Aus § 42

3. Schülerinnen und Schüler haben die Pflicht daran mitzuarbeiten, dass die Aufgabe der Schule erfüllt und das Bildungsziel erreicht werden kann. Sie sind insbesondere verpflichtet, sich auf den Unterricht vorzubereiten, sich aktiv daran zu beteiligen