Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund von Differenzen wollen vier von fünf Mitgliedern des Vorstands eines gemeinnützigen Vereins ihr Amt mit sofortiger Wirkung niederlegen, darunter der 1. und 2. Vorstand, der Schriftführer und der Kassenwart, der alleinig Zugang zu dem Vereinskonto hat. Ist dies rechtlich möglich und welche Konsequenzen ergeben sich für das allein zurück bleibende Vorstandsmitglied, das die Funktion eines Vertreters der Institution erfüllt, die satzungsgemäß vom Verein gefördert wird. Würde mich über eine Antwort von einem versierten Vereinsrechtler sehr freuen!