Darf der Vermieter die Guthabensauszahlung aus der Betriebskostenabrechnung eigenmächtig zurückhalten, bis der Mieter die "Zustimmung des Jobcenters" hat?
Das Jobcenter zahlt direkt auf das Konto des Vermieters die Miete. Der Vermieter darf aber das Guthaben nicht ans Jobcenter direkt rücküberweisen. Nun will er eine "schriftliche Zustimmung des Jobcenters" haben, damit er an den Mieter auszahlen kann.
Das Jobcenter jedoch lehnt ein derartiges Schreiben ab, da es gesetzlich nicht vorgesehen ist. Der Mieter wird so zwischen Jobcenter und Vermieter zerrieben. Gibt er die betriebskostenabrechnung ans Jobcenter, bekommt er einen Verrechnungsbescheid mit logischer Kürzung. Der Vermieter jedoch verweigert die Guthabensauszahlung und so steht der Mieter ohne Geld da und hungert.
Wer kennt derartiges Herrenmenschen-Gebaren des Vermieters? Wie wehrt man sich richtig?
7 Antworten
Alleine das einreichen der BK - Abrechnung und einem Guthaben bemächtigt das Jobcenter noch nicht zur Anrechnung des Guthabens, dass dürfen sie erst dann, wenn es nachweislich zugeflossen ( Zuflussprinzip ) auf dem Konto eingegangen ist.
Der Vermieter muss dir das Guthaben überweisen, weil nicht das Jobcenter, sondern Du Mieter bist, auch wenn das Jobcenter direkt an den Vermieter überweist.
Das solltest Du deinem Vermieter einmal sagen und auch, dass Du eine Mitwirkungspflicht gegenüber dem Jobcenter hast und alle Veränderungen in den wirtschaftlichen wie finanziellen Verhältnissen melden und nachweisen musst, also den Eingang des BK - Guthabens melden und durch einen Kontoauszug nachweisen musst und es dann entsprechend auf deine Wohnkosten angerechnet wird.
Der Mieter ist Vertragspartner des Vermieters und nicht das Jobcenter. Dementspr. ist das Guthaben an den Mieter auszuzahlen. Die Abrechnung muss der Mieter aber dem JC vorlegen. Ist er noch im Leistungsbezug, wird es mit künftigen Leistungen aufgerechnet. Dazu gibt es dann einen Änderungsbescheid.
Wenn du zum Zeitpunkt der Ausreichung des Guthabens nicht mehr im Leistungsbezug bist, gibt es keine Aufrechnung, du darfst es behalten.
Nein.
Das Jobcenter ist nicht Vertragspartner des Vermieters.
Der Vermieter nimmt sich hier Rechte heraus, die er nicht hat, wahrscheinlich aus Unkenntnis
fordere den vermieter auf, dass guthaben auszuzahlen und gut ist.
Meiner Meinung nach darf der Vermieter die Auszahlung nicht zurückhalten, sondern hat an den Mieter zu erstatten.
Du solltest nochmal mit ihm reden, und, wenn fruchtlos, die Forderung gegenüber dem Vermieter schriftlich geltend machen.
Falls es bei Dir vor Ort Organisationen gibt, die Mieterinteressen vertreten, findest Du dort vielleicht Ansprechpartner.