Ortsabwesenheit als FSJler??
Wir fliegen dieses Jahr in den Urlaub und mein Vater musste einen Antrag auf Zustimmung der Ortsabwesenheit stellen. Er hat jetzt ein Formular welches er einfach ausfüllen muss, muss ich das aber auch, ich arbeite in einer KITA als FSJler und bin 18. Mein Vater meinte ich sollte jemanden der zuständig für mich ist vom Jobcenter anrufen und Bescheid geben, welches ich auch schon per Email gemacht habe aber werde Ihn ebenfalls morgen anrufen. Muss ich auch sowas ausfüllen oder reicht das von meinem Vater aus und reicht das einfache Bescheid geben auch aus.
vielen Dank schonmal
2 Antworten
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Auch eine telefonische Beantragung einer Ortsabwesenheit beim zuständigem SB - ist möglich, auch dann muss man einen schriftlichen Bescheid erhalten, also entweder Bewilligung oder Ablehnung.
Normalerweise müsstest Du das meiner Ansicht nach nicht beantragen, so wie es auch für Kinder unter 15 Jahren, berufstätigen in sozialversicherungspflichtiger Arbeit und alleinerziehende in Elternzeit nicht beantragt werden müsste.
Das würde dann meiner Meinung nach auch auf dich zutreffen, weil ein freiwilliger Dienst ein wichtiger Grund ist, dem Arbeitsmarkt vorübergehenden nicht zur Verfügung stehen zu müssen, wie es auch in Elternzeit zumindest bis zur Vollendung des 3 Lebensjahres der Fall ist.
Aber um sicher zugehen, würde ich es deinem SB - beim Jobcenter zumindest telefonisch mitteilen, auf jeden Fall darf dir in deiner Situation eine Ortsabwesenheit nicht verwehrt werden, weil Du ja vorübergehend wegen deines FSJ - der Vermittlung nicht zur Verfügung stehen musst.
Was bekommst Du denn im FSJ - an Taschengeld gezahlt, hast Du noch ein Nebeneinkommen, wie viele Personen wohnen insgesamt im Haushalt und was muss an KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete für die Wohnung gezahlt werden ?
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Emailen und Telefonieren ist rechtlich wert- und somit bedeutungslos.
Wenn Du zur Bedarfsgemeinschaft des Vaters gehörst, bzw. wenn Du auch ALG 2 beziehst, dann mußt Du Dir die urlaubsbedingte Ortsabwesenheit selbstverständlich auch genehmigen lassen.
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Dann such dir aus dem Internet einmal die Fachlichen Weisungen für die Ortsabwesenheit, dann wirst Du finden das ein Antrag auch telefonisch beim zuständigem SB - möglich ist und somit dann auf keinen Fall wert - und bedeutungslos ist.
Auch wäre hier nicht zwingend ein Antrag auf Ortsabwesenheit notwendig, wie es auch z.B. bei Kindern unter 15 Jahren, alleinerziehenden in Elternzeit oder berufstätigen in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung nicht notwendig wäre, da man hier zumindest vorübergehend der Vermittlung nicht zur Verfügung stehen muss.