Man informiert sich bei der Telekom über ein Produkt und der Mitarbeiter macht ohne das Wissen des Anrufers einen Auftrag daraus. Was ist das strafrechtlich?
4 Antworten
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Abzocke durch die Telekom. Scheinbar nicht strafbar sonst würden sie das lassen. Kannst nur anrufen, mit Kündigung drohen und verlangen dass der Neuvertrag storniert wird.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Der "Neuvertrag" wurde gekündigt bzw. storniert und die Kündigungsbestätigung sollte innerhalb von sieben Tagen eintreffen, was jedoch knapp vier Wochen nach dem Anruf noch nicht geschehen ist. Was ist nun zu tun?
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Hallo iicleaurntre, hier greift das Fernabsatzgesetz. Du kannst also innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Das hast du ja wenn ich den weiteren Verlauf lese bereits gemacht. Warum du noch keine Bestätigung erhalten hast, ist jetzt die nächste Frage. Wenn du mir die Daten über unser Kontaktformular zukommen lässt, sehe ich mir das gerne an.
Es grüßt Wiebke S.
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Keine Straftat.
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Es gibt keinen Auftrag und damit keinen Vertrag. Aber Straftat sehe ich nicht.
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Es gibt sowohl einen Auftrag als auch einen Vertrag, jedenfalls aus Sicht der Telekom. Die schriftliche Bestätigung lag zwei Tage nach dem Anruf im Briefkasten.
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Dann wirst du dieser Aussage sicherlich widersprechen und von der Telekom verlangen, dass sie den Vertragsschluss nachweist. Dies wird sie dann nicht können.
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Das machen fast alle so.
Als Verbraucher kann man daher die 14 tägige Widerrufsfrist nutzen.
Ärgerlich allemal, weil man gezwungen wird selbst tätig zu werden.
Sondern?