Muss ich Kosten für die Wartung der Heizung übernehmen?
seit 20 Jahren brauchte ich nie die Wartung Kosten meiner Gasheizung bezahlen. Nun verlangt meine Vermieterin das ich 150,-Euro selber übernehmen soll. Das Amt will nichts bezahlen , da im Mietvertrag nichts drin steht das der Mieter die Heizung Kosten über nehmen soll. Was soll ich machen ?
3 Antworten
Wartungskosten für die Heizungsanlagedürfen grundsätzlich auf den Mieter umgelegt werden, vorausgesetzt, dies wurde im Mietvertrag wirksam mit der Umlage der Betriebskosten vereinbart. Reparaturen an der Heizung muss der Vermieter hingegen selbst tragen.
Details hier
dann hast du 20 Jahre Geld gespart.
Wartungskosten zahlst du, umlegbar auf die Nebenkosten. Reparaturen sind vom Vermieter zu tragen.
Welches Amt denn sollte Heizkosten bezahlen müssen?
Wer bezahlt denn jetzt die Wärme und das Warmwasser?