Kann das Jugendamt Kinder wegnehmen, wenn noch ein Sorgeberechtigter da ist?
Meine Exfrau braucht Hilfe bei der Alltagsbewältigung mit unserer Tochter, aber sie hat Angst, sich an das Jugendamt zu wenden, weil sie befürchtet, man könnte sie ihr wegnehmen.
Ich denke aber, dass sie die Kleine im Zweifelsfall zu mir bringen würden (wir haben geteiltes Sorgerecht), sogar wenn das Amt die Situation als gefährdend auslegen würde.
Habe ich da recht? Die könnten sie ja wohl kaum in ein Heim oder eine Pflegefamilie geben, wenn es noch einen Vater gibt, der sie bereitwillig nehmen würde.
2 Antworten
Wenn deine Exfrau Hilfe bei der Alltagsbewältigung benötigt, dann wäre eine sozialpädagogische Familienhilfe (§31 SGB VIII) vielleicht genau das richtige. Die Mutter bekommt Unterstützung und damit geht es dem Kind besser - also optimal!
Das Jugendamt wird IMMER versuchen, eine innerfamiliäre Lösung zu finden. Inhobhutnahmen sind teuer und für den Sachbearbeiter aufwändig.
nein du hast kein recht.