Welche Strafe erwartet mich bei Fahrt mit E-Scooter unter Alkohol?
Hey Leute,
gestern wurde ich zunächst mit einem E-Scooter angehalten, weil ich dort noch mit einer anderen Person drauf war. Dabei ist dem Beamter logischerweise der Alkoholgeruch aufgefallen, ja ich weiß 0,0 Grenze.
Soweit so schlecht. Gemessen wurden zunächst vor Ort 0.37 Promille und später mit dem geeichten Dräger Alcotest 9510 0.36 Promille.
Ich bin unter 21, aber bereits aus der Probezeit raus und es ist ein Erstverstoß.
Gefahren bin ich auf einem Gehweg und nicht auf der Straße. Ausfallerscheinungen wurden mir eigentlich nicht direkt vorgeworfen, da ich wie gesagt nur angehalten wurde, da ich zu zweit auf dem Roller war.
So wie ich das gegoogelt habe erwarten mich 250 € und 1 Punkt oder? Der Beamte hat auch nichts von einer Straftat bezüglich dieser 0.3 Promille Grenze gesprochen, sondern lediglich von einer Ordnungswidrigkeit.
Hoffentlich kann mich jemand aufklären. Vielen Dank im Voraus.
4 Antworten
und später mit dem geeichten Dräger Alcotest 9510 0.36 Promille.
Bist du sicher, dass Promille gemessen wurden,
das Gerät gibt m.W.n. die Werte in Milligramm je Liter aus.
mg/l wären gut für Dich, dann wärst Du unter 0,5‰.
Promille eher schlecht, denn dieser Wert wird verdoppelt, um auf Milligramm/Liter zu kommen. Dann wärst Du bei 0,72‰, was Dich 500€ Bußgeld plus 28,50€ kosten würde und Dir auch 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot einbringt.
Nein, ich wurde angehalten, weil ich zu 2 auf dem Scooter war, nicht wegen Ausfallerscheinungen etc. Der Test erfolgte lediglich durch den Alkoholgeruch in der Luft.
Aus der Frage:
"Der Beamte hat auch nichts von einer Straftat bezüglich dieser 0.3 Promille Grenze gesprochen, sondern lediglich von einer Ordnungswidrigkeit."
Davon ausgehend, ist meine Antwort durchaus korrekt.
Wenn es einen Straftatvorwurf geben würde, hätte man das sicher mitgeteilt und sehr wahrscheinlich auch die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen und den Führerschein beschlagnahmt.
Die Mitnahme zur Wache erfolgte möglicherweise nur deshalb, weil geklärt werden sollte, ob sich der Fragesteller noch in der Anflutungsphase befand, was nicht der Fall war.
Genau, die Mitnahme zu Wache erfolgte lediglich um den Atemalkohol, nachdem dieser vor Ort gemessen wurde, erneut auf der Wache zu messen. Auch die zweite Messung erfolgte lediglich auf den Atemalkohol. Kein Bluttest.
Auf eine Straftat/Verdachte wurde nie angesprochen, geschweige der FS sichergestellt. Der einzige Unterschied war, dass das Gerät auf der Wache geeicht war.
Es ergibt sich bei genauem Lesen ein Verstoß gegn 24c StVG. Es bleibt also dabei, dass ein "Dann kommt da nichts" falsch ist und den Fragesteller in falscher Sicherheit wiegt. Und einen Anflutung von 0,2 Promille wäre mir nicht nur neu, sondern tatsächlich auch als Grundlage (für eine dann erforderliche Blutprobe) unzulässig, da der beweiserhebliche Zeitpunkt der des Anhaltens ist.
Es ergibt sich bei genauem Lesen ein Verstoß gegn 24c StVG.
Nein, keineswegs.
Da interpretierst Du etwas hinein.
Und einen Anflutung von 0,2 Promille wäre mir nicht nur neu, sondern tatsächlich auch als Grundlage (für eine dann erforderliche Blutprobe) unzulässig, da der beweiserhebliche Zeitpunkt der des Anhaltens ist.
Woher nimmst Du denn diese 0,2‰?
Erstens decken sich die 0,37‰ aus der ersten Messung recht genau mit der Folgemessung von 0.18 mg/l = 0,36‰ auf der Wache,
zweitens kennen wir den Zeitraum zwischen diesen Messungen nicht.
Angenommen, das waren übliche 30-90min, kann ich da absolut keinen Anstieg erkennen.
Die Mitnahme zur Wache erfolgte möglicherweise nur deshalb, weil geklärt werden sollte, ob sich der Fragesteller noch in der Anflutungsphase befand, was nicht der Fall war.
Die Mitnahme zur wache diente der Beweissicherung . Die Atemkontrollgeräte in den Fahrzeugen sind nicht Gerichtsfest da sie nicht geeicht sind .
Auch ein E-Scooter ist ein Kraftfahrzeug. Das halten sich viele nicht vor Augen. Deshalb gelten dieselben Regeln, wie für alle Kfz, also z.B. Auto und Motorrad.
Zusammenfassung:
0,00 - 0,29 Promille: strafbar nach diversen Gesetzen (StVG, BO Kraft...) in der Probezeit oder als Berufskraftfahrer (z.B. Taxi) = Geldstrafe
0,30 - beliebig Promille: strafbar, wenn Ausfallerscheinungen bei Fahren festgestellt wurden nach §316 oder §315c StGB = Geld- oder Haftstrafe + Fahrerlaubisentzug und ggf. -Sperre
0,50 - 1,09 Promille: strafbar nach §24a StVG = Geldbuße von 500€ + 1 Monat Fahrverbot beim ersten Verstoß, danach immer 500€ mehr + 1 Monat Fahrverbot mehr
ab 1,10 Promille: Immer Straftat gem. §316 oder 315c StGB = Geld- oder Haftstrafe + Fahrerlaubisentzug und ggf. -Sperre
In Deinem Fall:
E-Scooter unter 21 außerhalb der Probezeit ohne Ausfallerscheinung mit 0,36 Promille = Verstoß gegen §21c StVG = 250€ Bußgeld + Verwaltungsgebühr (vareiert je nach Bundesland) + 1 Punkt
Hallo DjTildawn ,
§21c StVG
Gehe mal davon aus , dass du dich nur verschrieben hast und §24c (1) STVG meintest .
(vareiert je nach Bundesland
§ 107 Abs.1 (3) Owig
Als Gebühr werden bei der Festsetzung einer Geldbuße fünf vom Hundert des Betrages der festgesetzten Geldbuße erhoben, jedoch mindestens 25 Euro und höchstens 7 500 Euro.
.
Ich würde es dem Fragesteller ja gönnen,
wie aber kommst Du auf nur 250€, nur 1 Punkt und das Ganze ohne Fahrverbot?
24a ist die 0.5 Promille Grenze. Hier würde ja 24c für Fahranfänger greifen, glaueb ich. § 24c Absatz 1, 2
Hallo Crack , was ist denn Los , so kenn ich dich gar nicht !
Tatbestandsnummer : 42 46 66
Sie haben vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines
Kraftfahrzeuges ein alkoholisches Getränk zu sich genommen.
§ 24c Abs. 1, 2 StVG; 243 BKat
250€ , 1 Punkt , A-Verstoß
Nichts zu Danken .
Normalerweise kennt sich Crack in Sachen Verkehrsrecht sehr sehr gut aus . Hatte wohl einen schlechten Tag .
Gerne. Wo du gefahren bist, ist übrigens egal, solange es sich um einen öffentlichen Bereich handelt. Und: Don´t Drink & Drive! ;-)
Zur Info: E-Scooter sind in der STVO nicht gesondert geregelt. Dich erwarten genau die gleichen Strafen wie beim Autofahren unter Alkoholeinfluss.
Das hat aber mit der StVO nichts zu tun, da auch die übrigen Alkoholverstöße dort nicht geregelt sind. Es geht nach dem StVG und / oder dem StGB.
Genau :
250€ Bußgeld + 28,50€ Bearbeitung + 1 Punkt
Ja, genau waren 0.18 mg/l.