Wasserschaden. Küche wurden vom Vormieter übernommen. Ist der Wasserhahn vom Vermieter?
Hallo zusammen,
ich habe wohl eine eher blöde Frage. Habe eine Wohnung inkl. Küche übernommen. Der Wasserboiler ist vom Eigentümer. Bei dem Wasserhahn bin ich mir nicht sicher. Lässt sich das irgendwie feststellen?
Weshalb ich nachfrage. Es gab einen Wasserschaden. Dies lag wohl am Wasserhahn. Hätte gesagt, dass wenn der Wasserhahn dem Eigentümer gehört, dann müsste er hierfür haften.
6 Antworten
Der Wasserhahn gehört im Allgemeinen zum Boiler
Eigentlich ist es komplett egal, denn Kleinreparaturen bezahlt ja heute meist der liebe Mieter.
Zudem, warum sollte ein Vermieter haften, wenn sein Mieter mit sonnem Ding nicht umgehen kann?
Dir wurde eine Wohnung samt sanitären Einrichtungen zur Miete überlassen. Zunächst bist also auch du für Mängel an der Mietsache verantwortlich. Deine Aufgabe ist es zunächst Mängel an der Mietsache dem Eigentümer zu melden.
Entsteht ein Wasserschaden in der Wohnung ist es zunächst nebensächlich in wessen Eigentum die Ursache oder die geschädigten Sachen stehen.
Vielmehr ist wichtig was ursächlich für den Schaden war und was genau beschädigt wurde.
Ist beispielsweise ein Wasserschaden durch bestimmungswidrigen Austritt von Leitungswasser entstanden, kommt für Schäden am Gebäudebestand, also an Wänden, Decken, Böden die Gebäudeversicherung des Eigentümers auf.
Ist sogenannter Hausrat geschädigt, also beispielsweise Kücheninventar, Möbel oder oder sonstige Gegenstände, greift die Hausratversicherung des Bewohners. Wem die geschädigten Gegenstände letztendlich gehören, ist nur bedingt relevant.
Ein Wasserhahn lässt Wasser allerdings bestimmungsgemäß heraus. Für den Versicherungsschutz wird hier die Frage nach der Ursache entscheidend sein.
War der Wasserhahn defekt, also beispielsweise durch eine gerissene Dichtung, so greifen je nach Schaden die oben genannten Versicherungen.
Hast du, der Vermieter oder der Vormieter hingegen den Schaden verursacht, indem ein defekter Wasserhahn über längere Zeit billigend in Kauf genommen wurde, sieht die Sache ganz anders aus. Hier ist der Schaden nämlich nicht durch den Defekt, sondern vielmehr über den Zeitraum durch Obliegenheitsverletzungen entstanden.
Ohne nähere Angaben zur exakten Schadenursache und zur geschädigten Sache wird es sehr schwierig sein dir eine konkrete Antwort zu geben.
Das Rätselraten über die Besitzverhältnisse bringt dich aber keinesfalls weiter.
Wenn der Vorbesitzer die Küche abgebaut und mitgenommen hätte, was wäre dann noch in der Wohnung geblieben? Ich denke Mal, nur der Boiler, der fest zur Wohnung gehört. Ist damit die Frage geklärt?
Hallo Denniz07,
alles was mit der Wohnung fest verbunden ist, also auch der Zulauf zum Boiler den Du ja mitgemietet hast, betrifft den Vermieter, also den Eigentümer und dessen Versicherungen!