Grosser Kastenwagen behindert Sicht bei Garagenausfahrt?
Er wird absichtlich so nahe an die Garage hingestellt, dass es für mich und die anderenVerkehrsteinehmer gemeingefährlich ist, wenn ich ausfahren muss, da ich absolut nicht sehen kann, ob sich ein anderes Fahrzeug nähert.
Bitte um Rat.
Vielen Dank!
7 Antworten
Zunächst gibt es nur zwei Möglichkeiten. Entweder das Auto parkt entsprechende der StVO oder nicht. Eine gewisse Behinderung ist zu akzeptieren.
Wenn die Gefährdung für andere entsprechend hoch ist, müsstest Du versuchen, beim Ordnungsamt einen Beschluss zu erhalten, dass hier links und rechts Sperrflächen eingezeichnet werden. Die Chancen dafür sind von Gemeinde zu Gemeinde wohl sehr unterschiedlich. Fragen kostet aber nichts.
Ja klar, aber der ist natürlich so dehnbar. Auch der schon erwähnte § 12 StVO ist da einschlägig. Aber wie und ob da behördlich eingegriffen wird, hängt immer vom Einzelfall ab.
Bekäme der Kastenwagenfahrer eine Mitschuld, wenn etwas passiert und ich ihn vorher darauf hingewiesen habe, dass mir sein Fahrzeug die Sicht nimmt?
Und stellt es nicht fast schon Freiheitberaubung dar, wenn ich nicht wegfahren kann?
Jemanden zu finden, der mich rauswinkt ist hier nicht ganz einfach und wochentags schier unmöglich, da alle Nachbarn berufstätig sind
Und was hindert dich daran vorsichtig so weit rauszufahren bis du was siehst?
Wie geschrieben: der Kastenwagen. (Hindert mich, da ich keine Sicht habe)
ich gehe mal davon aus, dass das nicht verboten ist. Du könntest mit ihm reden aber ich glaube nicht dass das was bringt.
Würde er in der falschen Fahrrichtung stehen könntest Du ihn anzeigen.
Wenn Du noch ein zweites Auto oder einen Anhänger hast, könntest Du die so parken, dass der Kollege jeden Morgen eine Stunde Spaß hat.
So mache ich das mit meinen Nachbarn wenn sie meinen sich auf meinen Parkplatz stellen zu müssen - nach einer Woche Verkehrserziehung parken sie dann woanders
Da ging mal eine Story durchs Netz, da hat ein Hausbesitzer einfach zwei Smart gekauft - von denen hat er einen ein kleines Stück vor und das andere ein kleines Stück nach seiner Einfahrt geparkt und stehen lassen (angemeldet natürlich).
Zunächst einmal stellt sich die Frage, ob der Kastenwagen StVO-konform parkt.
Sofern das der Fall ist, kannst du nur höflich darum bitten, woanders zu parken.
Alternativ kannst du jemanden bitten, dich herauszuwinken.
Lernt man doch eigentlich in der Fahrschule.
Was ist StVO-konform in diesem Fall? Den letzten Satz hätte man sich sparen können, oder?
Das Halten und Parken ist in Par. 12 StVO geregelt. Solange der Fahrer des Kastenwagens diese Regeln einhält, hast du keine Handhabe gegen ihn und musst es akzeptieren.
Der letzte Satz deswegen, weil man das definitiv in der Fahrschule lernt.
Ich finde es abenteuerlich, was hier teilweise für Antworten gegeben werden, die mit der tatsächlichen Rechtslage nichts mehr zu tun haben.
Rede mit dem Besitzer des Fahrzeugs?
Vielen Dank!
Mich würde interessieren, ob Paragraf 1 der Stvo(?) da nicht greift, da es sich doch um Behinderung und Gefährdung (nicht nur meiner Person handelt)