Aufenthaltstitel im Ausland verloren?

2 Antworten

Das Problem ist, dass er ohne den eAT nicht nachweisen kann, dass er sich rechtmaessig in der EU aufhaelt bzw. rechtmaessig in die EU einreisen darf. Dies gilt auch fuer den Grenzuebertritt innerhalb der EU.

Er muss sich bei der Deutschen Botschaft in Laibach/Ljubljana wenden und dort ein Visum fuer die Rueckkehr nach Deutschland beantragen. Eine Weiterreise in die Tuerkei duerfte nun wohl nicht mehr moeglich sein.

Muss er von der Türkei aus die deutsche Auslanderbehorde kontaktieren, damit er Ersatz bekommt um so mögliche Probleme bei der Wiedereinreise zu vermeiden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 20 Jahren Leiter einer Rechtsanwaltskanzlei.