Fremder Mann beschimpft mich und wollte mich schlagen- anzeigen?

Das Ergebnis basiert auf 25 Abstimmungen

Ja so einen anzeigen 92%
Nein lass es 8%

10 Antworten

Ja so einen anzeigen

die videoaufzeichnungen der überwachungskamera werden üblicherweise am späten abend gelöscht, besser wäre es daher jetzt SOFORT zur polizei zu gehen und anzeige zu erstatten. die polizei fährt dann gleich sofort in den fahrbetrieb und sieht sich dort das video an. wichtig ist der polizei die tatzeit zu sagen, dann kann der betrieb einfach die videoaufzeichnung zu der tatzeit aufrufen. wenn die polizei das schubsen in dem video sieht, reicht die zeugenaussage der polizei als beweismittel.

vielleicht sagt die polizei das war nur leichtes schubsen und daher nicht relevant für die polizei, trotzdem aber einmal zur polizei gehen, weil so ein verhalten wie von dem täter geht gar nicht. wenn der wirklich nicht normal gehen könnte und daher hilfebedürftig gewesen wäre, wäre der nicht jemandem hinterhergerannt um den zu schubsen und vielleicht zu schlagen.

Ja so einen anzeigen

Ja, vielleicht hat der noch irgendwo Dreck am stecken, was dann ans Licht kommt, wenn du ihn anzeigst. Auch so würde ich den anzeigen.


Nein lass es

Würde es sein lassen.

Er war wohl empört weil du nicht helfen wolltest und hat nicht bedacht das du abgelenkt warst.

Ausgeglichene Gerechtigkeit, daher.

(Allerdings seine Handgreiflichkeiten hätten tatsächlich nicht sein müssen).


Winterlimonade  24.07.2021, 19:07

Aha - du findest es also Gerecht, wenn jemand aggressiv und gewalttätig wird, weil jemand unaufmerksam war. Wow ...

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Jeshua30  24.07.2021, 19:52
@Winterlimonade

Nein, die handgreiflichkeiten hätten nicht sein müssen.

Aber seine Empörung kann ich verstehen.

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Wahrscheinlich war das irgend ein Frustrierter, der seine Aggressionen grundlos an dir auslgelassen hat. Und dem Anderen geholfen hat er ja auch nicht. Lass ihn ziehen und geh nicht weiter darauf ein. Er scheint ausserdem einen Verschuldungswahn zu haben. Das musst du nicht mitmachen.

Ja so einen anzeigen

Ja, so eine Verhalten solltest du Anzeigen vorallem fals du bleibende Schäden dadurch getragen hast! Die Krankenkasse kann so auch Schadensersatz beim "Täter" Stellen sollte dieser Tatsächlich Körperverletzung laut § 223 StGB begangen hat. Vorallem aber finde ich das Ethisch korrekt!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Kenntnisse im Rechts und Gesundheitswesen.