Verwilderter Nachbargarten?
Hallo liebe Community, bräuchte mal wieder eure Hilfe und zwar haben wir einen Garten von 1000 qm doch die Gärten sind nur 6 Meter breit also in die Länge gezogen. 3 Gartennachbarn. 2 der Nachbarn nutzen Ihren Garten selbst und der eine Nachbargarten ist verpachtet. Im Garten stehen 2 riesige Nussbäume die beide circa 10 Meter hoch sind (ragen über alle andern Gärten). Und die Hecke an der grundstücksgrenze ist mittlerweile 5 Meter hoch und drückt unseren Zaun kaputt.
Dazu kommen noch die Ratten die fröhlich in besagtem Garten wohnen und sich vermehren ohne Ende und natürlich die Wurzeln die bei uns im Garten alles kaputt machen (Hütte, Beete und Zäune) Der Garten wird 1-2 mal im Jahr genutzt.
meine Frage nun an euch, was und wer kann etwas dagegen tun und welche Strafe oder Auflagen erwartet der Besitzer ? Wir versuchen seit 15 Jahren den Garten zu kaufen aber er will ihn nicht verkaufen, wahrscheinlich weil er darauf wartet das es Bauland wird.
Das ist auch kein nachbarschaftsstreit oder so da ich die Besitzer nur vom Telefon her kenne aber ihm meine Bitten egal sind was die Bäume und Hecken betrifft.
7 Antworten
Den Eigentümer schriftlich Auffordern den Überwuchs zu entfernen. Nach Fristablauf selber schneiden. Wurzeln ebenfalls entfernen wenn sie eigentum beschädigen oder stören im Sinne von Nutzungseinschränkung.
Rechtlich zulässig ist es die Kosten des Rückschnitt von Eigentümer zu verlangen. Schadensminderungspflicht beachten. So günstig wie möglich handeln.
Haben wir schon probiert aber die Wurzeln haben schon das Fundament von unseren gartenhütten kaputt gemacht. Kann man das rechtlich auch durchsetzen? Also Behebung der Mängel zum Beispiel ?
Vielleicht sagt das Nachbarschaftsrecht in deinem Bundesland, das in jedem Land unterschiedlich ist, ja etwas zur Wuchshöhe!
Selbst bei Nutzung als Permakultur-Grundstück dürfte es keine Ratten geben! (deshalb darf man keine Essensabfälle auf Komposthaufen tun: das zieht Ratten an und damit die Seuchengefahr: ein sehr sensibles Thema in unseren Tagen!)
Das klingt ja schon etwas spooky!
Ordnungsamt anrufen. Eigentümer bzw Pächter sind für ein Gartengrundstück verantwortlich.
Bauland wird bei 6 m Breite nichts.
Den Nussbaum genießen wir mit, dann wird halt mal geharkt. Die Blätter nimmt er mit zum Stadtkompost die Verrotten ja nicht.
Aber Ratten das Ordnungsamt oder Veterinäramt kontakten.
Weshalb sind denn da Ratten? Wer füttert diese? Ein verwildeter Garten ist für Ratten eigentlich kein geeignetes Habitat, dafür aber für allerlei einheimische Wildtiere wie Vögel, Igel, Eichhörnchen, Spitzmäuse etc..
Inwiefern Ihr die Höhe der Hecke und der Bäume dulden müsst, geht aus dem Nachbarschaftsrecht des jeweiligen Bundeslandes hervor.