Finger weg von diesen Käufern?

Hallo,
wir wollen privat ein Grundstück verkaufen und haben Käufer gefunden. Wir haben zugestimmt Ihnen das Grundstück zu veräußern, wenn Sie die Finanzierung stemmen können. Um die Finanzierung zu regeln, wollten sie sechs Wochen Zeit. Parallel dazu haben Sie einen Notar mit einem Kaufvertragsentwurf beauftragt. Soweit war das alles normal, obwohl mir sechs Wochen bis sie eine Finanzierung haben schon viel erscheint, oder? Aber gut, dann haben WIR diese Käufer kontaktiert, weil das alles ewig lief und sich niemand meldete bzw. immer nur ihr Finanzberater, der Profi ist und gut Wetter machte, und darum gebeten, dass wir einen Notartermin finden – und gemeinsam einen Tag ausgesucht. Den Finanzberater haben wir auch bezüglich des Tages kontaktiert. Der sicherte uns zu, dass er sich meldet, wenn der Termin mit dem Notariat ausgemacht ist. Es kam zwei Wochen nichts. Dann riefen WIR einen Tag vor dem lose besprochenen Termin nochmals beim Finanzberater an, der behauptete dass er doch eine Mail geschickt hat und der Termin am nächsten Tag stattfindet. Wir gingen eigentlich davon aus, dass sich alle in Schweigen hüllen, weil die Finanzierung nicht steht. Der Berater wollte dann eine Vollmacht von uns für den Verkauf am nächsten Tag, da wir den Termin so kurzfristig nicht einrichten konnten. Das wollten wir nicht- natürlich, wir kennen den Berater nicht und man erwartet doch, dass ein Termin von allen Seiten bestätigt werden muss, bevor alle Seiten den Termin für gegeben annehmen. Wir haben nie einen Termin bestätigt, weil wir den nicht erhalten haben – und dann kurzfristig eine Vollmacht unter Druck erteilen? Der Berater der Käufer wollte dann wenigstens einen neuen Termin ausmachen – Weigerung unsererseits, da wir an der Zahlungsfähigkeit der Käufer zweifelten. Zwischenzeitlich haben wir mit den Käufern gesprochen, die wissen wollten, ob der Verkauf noch zustande kommt, weil sie angeblich sonst ihre Finanzierung absagen müssen. Wir haben Ihnen weder zu- noch abgesagt, aber deutlich gesagt, dass wir in der Dimension sicher nicht verkaufen, wenn wir nicht wissen, dass die Finanzierung steht. Und: Es kommt nichts.
Wie lange Zeit würdet Ihr den Käufern geben, ihre Finanzierung nachzuweisen? Bzw. hätten Sie bei euch überhaupt noch Zeit dafür, wenn ein Termin festgesetzt wird und nie ankommt (sowas passiert vielleicht schon mal), aber dadurch auch nicht bestätigt wird und dann keine Nachfrage kommt, warum man sich nicht mit einer Terminbestätigung meldet? Zumal vorher immer kommuniziert wurde, dass wir wissen wollen, dass das Geld auch wirklich kommt und man uns sagte, man hält uns auf dem Laufenden.
Auch das Auftreten des Beraters, der eine Vollmacht vorschlug, ist nach meinem Geschmack dubios. Das einfach einen Abend vor dem Termin vorzuschlagen, während die Verkäufer darüber kaum nachdenken können - und das in einer Situation, wo niemand mal nachgefragt hat, ob der Termin klar geht. Wir kommen uns völlig veralbert vor. Finger weg? DANKE FÜR ANTWORTEN

Recht, Grundstück, immobilienverkauf
Wer wäre gegebenenfalls Schadensersatzpflichtig. Wiederholte DSL Unterbrechung wegen Bauarbeiten im Homeoffice?

Corona bedingt arbeiten wir tageweise und wechselseitig im Homeoffice. Der Vertrag mit dem Internet-Provider funktioniert eigentlich seit Jahren problemlos und mit einer hohen Breitbandrate ist er für alle sogar gut.

Jetzt werden aber seit mehr als zwei Jahren, jeweils Abschnitt für Abschnitt, ganze Straßenzüge im Einzugsgebiet des Binnenhafens, nicht zu weit weg, saniert. Dort befinden sich offenbar auch zentrale Schnittstellen der Internetverbindungen, die dann abgeschaltet werden, sie könnten aber auch zumindest einmal beschädigt worden sein (24 Stunden Ausfall). Besonders störend ist es, wenn dies zur Hauptarbeitszeit, manchmal mehr als 4 Stunden, der Fall ist. Man kann sich vorstellen was passiert, wenn Meetings platzen, wenn Kundendaten nicht erreichbar sind usw. und das den halben Tag lang.

Ich habe die Stadt schon schriftlich gebeten die Zeiten zur Abschaltung, zumindest soweit es geplant ist, zu veröffentlichen um die Termine umlegen zu können, aber ich erhalte nicht mal eine Antwort.

Ich denke nicht, dass ich dies dem Provider anlasten kann. Aber ganz allmählich platzt mir der Kragen, zumal nun auch noch der Strom stundenlang ausfällt. (nicht nur bei mir, Straßenzüge, Beleuchtung usw. sind auch dunkel)

Bauträger müsste die Stadt sein. Das Problem ist, ich kann nicht nachvollziehen wo genau der jeweilge Einzelfall stattfand. Aber mich ärgert halt, dass ich einfach ignoriert werde.

Hat jemand einen guten Gedanken wie ich weiter vorgehen könnte?

Internet, Schadensersatz, Recht, Homeoffice
gekaufte Ware zurücksenden aber wie?

Moin, vielleicht kann mir jemand bei meinem „Problem“ helfen.

Ich habe etwas bei einem großen (deutschen) Konzern bestellt. Die Sachen gab es allerdings im Laden selber, weshalb ich diese dann doch dort gekauft habe um die Versandkosten dann zu sparen.

Der Zusteller hat das paket (ohne mein Einverständnis) direkt beim Nachbarn abgeladen obwohl ich die ganze Zeit zuhause war.

Ich habe das Paket geöffnet um es zu retournieren. Das paket enthielt weder Versandetikett noch Retourenschein, weshalb ich beim Konzern angerufen habe um mir das postalisch zuschicken zu lassen. (Ich besitze keinen Drucker und wohne auf dem Land, hier ist kein einziges Geschäft, wo ich was drucken könnte).

Der Mitarbeiter sagte mir, dass es KEINE Retourescheine mehr per Post gibt und diese auch nicht mehr in den Paketen sind aufgrund einer Systemumstellung. Sie können mir diese nur per Email zuschicken…

Ich habe dann gefragt ob ich die Artikel im Laden abgeben kann, was verneint wurde.

Dann war meine letzte Möglichkeit, das paket selbstständig zurückzuschicken und dem Konzern die Kosten für das Etikett (kostenlose Rücksendung wird ja angeboten) in Rechnung zu stellen. Auch da wurde mir gesagt, dass ich das unterlassen soll, da die Bestellung nicht zugeordnet werden könne und die Rechnung (Kauf auf Rechnung) weiterlaufen würde.

In dem Moment wurde ich etwas sauer und meinte zu dem Herrn, dass man mich so gesehen zum kaufen ZWINGT, da mir keinerlei Alternativen angeboten wurden.

Eine andere Dame hat mir gesagt, dass diese mir den Retoureschein und das Versandlabel psostalisch zuschickt. Das würde aber 3 Wochen dauern. (Widerrufsfrist 14 Tage)

Ich habe bis heute keine schriftliche Bestätigung erhalten (7 Tage her), dass die Retoure auch nach den 14 Tagen akzeptiert wird.

soll ich das Paket nun einfach von meiner Seite aus zurücksenden?

was kann ich tun, wenn die sich wirklich quer stellen und ich den Retoureschein und das Versandetikett nicht per Post erhalte?

Recht, Online-Shopping, Rücksendung, Retoure
Ist eine Renovierung in bewohnter Wohnung möglich?

Meine Vermieterin möchte in der kompletten Wohnung die in die Jahre gekommenen Teppichböden entfernen. Es soll Zimmer für Zimmer renoviert werden aber man hat mir nicht mitgeteilt, wie das in einer bewohnten Wohnung gehen soll. Man meinte lediglich, ich hätte dafür zu sorgen, dass die Zimmer ausgeräumt seien damit man problemlos neue Böden verlegen könne. Ich habe ziemlich große und sperrige Möbel, zum Beispiel ein 2m Bett und einen 3 m Schrank im Schlafzimmer. Es sollen Vinylböden verlegt werden.

Hat jemand damit Erfahrung, wie das in einer bewohnten Wohnung gehen soll. Wie lange dauert es ungefähr bis in einem durchschnittlich großen Zimmer der alte Teppich entfernt und das Vinyl verlegt ist. Wie lange muss ich warten, bis ich den neuen Boden betreten und ggf. man die Möbel wieder zurückstellen kann.

Da der Bodenverleger sich weigert die Möbel zu verrücken und ich niemanden habe, der mir helfen kann, muss ich wohl oder übel auf eigene Kosten eine Firma beauftragen. Welche Firmen kommen dabei in Frage? Mir graust es heute schon vor den hohen Kosten einer Firma, aber laut Vermieterin ist das mein Problem, da es sich hierbei um meine Möbel handelt.

Muss ich wirklich für die kompletten Kosten für das Verrücken oder gar Einlagern der Möbel aufkommen?

Ich hoffe sehr, dass mir hier jemand einen guten Rat geben kann und bedanke mich schon im Voraus für die Antworten. Grüße Marjella

Wohnung, Recht, Renovierung
Mitarbeiter auf Mitarbeiterparkplatz abgeschleppt?

Hallo,
mir ist heute folgendes passiert:
Ich arbeite noch nicht allzu lange in einer Firma, die einen Mitarbeiterparkplatz mit 3 Parkplätzen besitzt. Heute habe ich das erste Mal den Chef getroffen, der den Parkplatz gemietet hat bzw. besitzt. Ich habe auf dem Mitarbeiterparkplatz geparkt, allerdings ohne Parkscheibe der Firma, da mir die Schichtleiter bei der Einarbeitung nichts davon gesagt haben. Später stellte ich fest, dass mein Auto nicht mehr da steht, wo ich es geparkt hatte und es stellte sich fest, dass der Chef den Abschleppdienst gerufen hat, um das Fahrzeug abzuschleppen. Er wusste ja nicht, dass es meins ist. Nun bin ich aber trotzdessen auf den Abschleppkosten, die ja nun nicht unbedingt niedrig sind, sitzen geblieben, obwohl das eigentlich nicht meine Schuld ist, da mir ja keiner was von dieser Parkscheibe gesagt hat. Der Chef hätte theoretisch fragen können ob das Fahrzeug denn einem Mitarbeiter gehört, hat er aber nicht gemacht. Die Abschleppkosten wurden sogar schon reduziert, da erst im Nachhinein angegeben wurde, dass ich eine Mitarbeiterin bin. Theoretisch habe ich ja nichts falsch gemacht. Ich bin Mitarbeiterin und durfte daher da parken - egal, ob der Chef wusste, ob es mein Auto ist oder nicht. Für die mangelnde Einarbeitung der Schichtleiter, die nie etwas von einer Parkscheibe erwähnt haben, kann ich ja auch nichts. Müsste daher die Firma nicht die Kosten übernehmen bzw. kann ich mir das Geld nicht zurück erstatten lassen?

Auto, Arbeit, Abschleppdienst, Recht, abschleppen, Parkplatz, Abschleppkosten, Auto und Motorrad
Grundsätzliches Recht auf Telefonbucheintrag?

Hallo zusammen,

ich war bislang immer mit meiner Mobilfunknummer im Telefonbuch eingetragen. Ich weiß, das ist eher selten der Fall als Privatperson, aber ich hatte das viele Jahre.
Nachdem ich nun den Provider gewechselt habe lehnt dieser eine Eintragung ins Telefonbuch ab mit der Begründung, dass die das nicht machen.

Im Telekommunikationsgesetz(TKG) habe ich den §45m Abs.1 gefunden, der lautet:

"Der Teilnehmer kann von seinem Anbieter eines öffentlichen Telefondienstes jederzeit verlangen, mit seiner Rufnummer, seinem Namen, seinem Vornamen und seiner Anschrift in ein allgemein zugängliches, nicht notwendig anbietereigenes Teilnehmerverzeichnis unentgeltlich eingetragen zu werden oder seinen Eintrag wieder löschen zu lassen. 2Einen unrichtigen Eintrag hat der Anbieter zu berichtigen. 3Der Teilnehmer kann weiterhin jederzeit verlangen, dass Mitbenutzer seines Zugangs mit Namen und Vornamen eingetragen werden, soweit Rechtsvorschriften zum Schutz personenbezogener Daten nicht entgegenstehen; für diesen Eintrag darf ein Entgelt erhoben werden."

Ich bin kein Rechtsanwalt und suche hier auch nicht nach einer kostenlosen Rechtsberatung. Mich würde lediglich Eure Einschätzung dazu interessieren. Darf der Anbieter mir eine Eintragung verwehren? Vielleicht hatte ja jemand von Euch auch schon mal eine ähnliche Situation?

Freue mich über Eure Antworten hierzu.

Viele Grüße

Telefon, Recht, Telefonbuch

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