Habe ich Anspruch auf Urlaubsentgelt?
Das steht bei mir im vertrag habe ca.15 offene Urlaubstage gehabt, falls wenn ja Was muss ich tun
4 Antworten
Die abgebildete Klausel betrifft u.a. das Urlaubsgeld, nicht aber auch das Urlaubsentgelt. Urlaubsgeld ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, die zusaetzlich zum Urlaubsentgelt gezahlt wird. Urlaubsentgelt ist dein normales Gehalt, das auch waehrend des Urlaubs weitergezahlt wird. Auf Urlaubsentgelt hast du einen gesetzlichen Anspruch, auf zusaetzliches Urlaubsgeld jedoch nur einen vertraglichen.
Fuer das Urlaubsgeld wurde hier vertraglich ein Rueckzahlungsanspruch fuer den Fall der Beendigung des Arbeitsverhaeltnisses durch arbeinehmerseitige Kuendigung vor dem 31. Maerz des Folgejahrs vereinbart. Das Urlaubsentgelt ist davon aber natuerlich nicht betroffen.
Urlaubsgeld und Urlaubsentgelt sind zwei völlig verschiedene Paar Schuhe.
Steht doch dort, ein Arbeitgeber ist nicht verpflichtet dazu, wiederum kann man die 15 Tagen auch mit in einem anderen Betrieb nehmen, eine übertragenem Sinne, bist aber dazu verpflichtet es nach zuweisen. So, und jetzt kannst mein Kommentar nochmal löschen.
versteh die Frage nicht ganz, offene Urlaubstage haben damit nichts zu tun.
Das hat ja nichts mit Urlaubsgeld zu tun. Wenn du noch 15 Urlaubstage für dieses Jahr hast, dann kannst du dieses Jahr noch 15 Tage Urlaub nehmen.
Du hast eine bestimmte Zahl an Urlaubstagen im Jahr, während der dein Lohn ganz normal weiter gezahlt wird.
Urlaubsgeld wie in dem oben genannten Abschnitt ist eine Sonderzahlung auf den normalen Lohn oben drauf.
Ich glaube ich meine Urlaubsentgelt