Leichtkraftroller bis 125cc - Warum Einzugsermächtigung bei Zulassung?
Hallo zusammen, habe letzte Woche einen gebrauchten Leichtkraftroller gekauft (125cc), der KFZ-Steuer-befreit ist. Heute war ich bei der Zulassungsstelle. Dort wurde auf eine Einzugsermächtigung zum Steuereinzug bestanden. Ist das rechtens? Ich verstehe nicht, wofür ich eine Erlaubnis zum Abbuchen geben muss, wenn doch nichts abgebucht werden muss. Ich würde gern die Einzugsermächtigung zurückziehen, wenn das keine Auswirkungen auf die Zulassung des Fahrzeugs hat. Hat jemand da Erfahrungen? Vielen Dank vorab.
Wieviel KW/PS hat denn das gute Stück?
Es ist ne Honda sh125i mit 11 PS, also steuerfrei. Ich geb nur ungern meine Bankverbindung inkl. Einzugsermächtigung raus, wenn die nicht zum Abbuchen befugt sind ;)
3 Antworten
Über die Steuerpflicht entscheidet das Hauptzollamt und nicht die Zulassungsstelle, und das wird auch der Grund sein, warum man auf die Abgabe eines SEPA-Lastschriftmandats besteht.
Du kannst das Mandat jederzeit widerrufen, auf die Zulassung des Fahrzeugs hat das keinen Einfluss.
Vielen Dank für die schnelle Antwort und Erklärung. Das hatte mich irritiert, aber nach Deiner Erklärung macht das alles Sinn :)
Ich lese, Zitat:
Motorräder und Roller mit bis zu 125 Kubikzentimetern Hubraum und einer Leistung bis elf kW/15 PS sind – ebenso wie 50er – laut Paragraf drei des Kraftfahrzeugsteuergesetzes zulassungsfrei.
Das bedeutet, dass für sie keinerlei Steuern bezahlt werden müssen.
Dann man Allzeit gute Fahrt und achte bei der Versicherung auf den Ablauf 31.12., denn am 01.01. kommt ja die bessere SF-Klasse, bei fiktiven Beginn ab 01.07..
Rechnen bitte!
Das Programm (oder die Äpp) der Zulassungsstelle verlangt unter dem Menüpunkt "Zulassung" die Eingabe der Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer.
Dafür erhältst Du in ein paar Tagen einen Steuerbescheid vom Zoll, in dem steht, daß der Steuersatz für Deinen Drahtesel 0 Euro beträgt.
Freu dich drauf.
Hallo und ja, das ist mir bekannt, es ging mir darum, dass der Sachbearbeiter auf die Einzugsermächtigung bestand OBWOHL keine Steuern anfallen. Ich habe mir nen kleinen Honda SH125i angeschafft, der hat nur 11 PS mehr als 15 dürfte ich ohnehin nicht fahren ;)