Rost am schweller Oberflächlich nicht durch gerostet?
Hallo ein Kunde hat bei mir einen Gebrauchtwagen gekauft.
Ich bin Deutscher Autohändler.
Nach gut 3 Monaten reklamiert der Herr oberflächlichen Rost am schweller, nur augenscheinlicher rost nichts durchgerostet oder lose.
Das Fahrzeug habe ich ihm vorher schon als reparierten Unfall Schaden verkauft inklusive im Vertrag fest gehalten.
Wie sieht mein rechtliches recht aus als Verkäufer?
5 Antworten
Nicht jeder Mangel am Fahrzeug fällt unter die gesetzliche Haftung. Da es sich nicht um einen Neu-, sondern um einen Gebrauchtwagen handelt, sind normale Gebrauchsspuren vom Käufer hinzunehmen.
Der Mangel muss schon bei der Fahrzeugübergabe vorgelegen haben, um in die Sachmängelhaftung zu fallen.
Quelle: https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/auto-kaufen-verkaufen/gebrauchtwagenkauf/fahrzeugmaengel/
Nun ist die Frage, ob der Rost einen Mangel darstellt oder nicht.
Mehrere Gerichte haben entschieden, dass der Wagen keinen Rost haben darf, wenn im Kaufvertrag Rostfreiheit zugesichert wurde oder wenn vereinbart wurde, dass der Verkäufer für Rostmängel haftet.
Ansonsten kommt es auf Baujahr und Laufleistung des Fahrzeuges drauf an, ob da Rostbefall normal oder außergewöhnlich ist. Wenn der Rost typisch für das verkaufte Auto und Baujahr ist, stellt das keinen Mangel dar, für den der Verkäufer haften muss. Dann ist das ganz normaler Verschleiß. Nur wenn der Rostbefall völlig untypisch ist, stellt das einen Sachmangel dar, für den der Verkäufer eventuell haften muss.
Oberflächlicher Rost gehört das nicht zu normalen Alterserscheinungen eines Autos?
Solange die Nutzung nicht beeinträchtigt ist und du nichts vorher kaschiert hast um es zu verschweigen hätte ich jetzt gesagt du bist auf der sicheren Seite.
Unabhängig davon ist die Frage wie viel Ruf willst du aufs Spiel setzen bzw wie kulant jetzt sein
Wie sieht mein rechtliches recht aus als Verkäufer?
Innerhalb der ersten 6 Monate nach dem Kauf gilt die Beweislastumkehr.
Also müsstest Du beweisen, dass der Mangel nicht schon beim Kauf vorlag; kannst Du das nicht, dann musst Du ihn beseitigen.
Klicken: Der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung
Klicken: Beweislastumkehr für das Vorliegen eines Sachmangels nach § 477 BGB
Und sorry, aber das gehört zum Grundwissen eines gewerblichen Verkäufers.
Du hast dein gutes Recht, dem Kunden einen ordentlichen Service zu bieten und den Rost zu beseitigen.
Du bist beweispflichtig, dass der Mangel nicht schon beim Verkauf da war.