Hat der Spielleiter im Verein immer Recht?

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Die Aufgaben eines Spielleiters sind doch sicher in einem Geschäftsplan o. ä. festgelegt. In dieser Unterlage, aber auch auf andere Weise (z. B. Vorstandsbeschluss) kann bestimmt sein, dass der Träger der Funktion alle oder bestimmte Entscheidungen allein treffen kann, ohne Rücksprache mit anderen. Insofern hat der Spielleiter im Rahmen dieser Festlegungen das alleinige Entscheidungsrecht. Ob er dabei immer recht hat, ist fraglich, denn es kann sich z. B. im Nachhinein herausstellen, dass eine Entscheidung nicht zu einem positiven Ergebnis oder einer positiven Entwicklung reicht. Irren ist menschlich, und auch der Spielleiter hat ein Recht auf Irrtum.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – 48 Jahre Ehrenämter in Vereinsvorständen, Vereinsmanager

Niemand hat immer Recht.