Wenn da nichts steht?
Also z. B. da ist kein Halteverbot, nichts keine Schilder: darf man dann parken?
3 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/annaliesD/1620484634233_nmmslarge__0_0_3023_3024_b3ab443b0f60481e81ea92643ef07370.jpg?v=1620484634000)
Kommt auf die Breite der Straße an, ob es eine Vorfahrtstraße außerorts ist, ob ein Fußgängerüberweg da ist, vor einer Straßeneinmündung, Busspur, Bushaltestelle, Taxistand, etc. etc. etc.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/ChristianMay270/1638746630996_nmmslarge__0_0_2322_2322_08db1da71122c8d64c6cbcef20453270.jpg?v=1638746631000)
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Recht, Verkehrsrecht
Es kommt immer auf die Örtlichkeit drauf an. Auch aufgrund anderer Gegebenheiten kann das Parken und/oder Halten generell untersagt sein, es muss nicht immer ein Verkehrszeichen stehen.
Dies kann beispielsweise
- eine Grenzmarkierung (gezackte Linie; Zeichen 299)
- eine Sperrfläche (Zeichen 298)
- der Bereich vor und nach Einmündungen und Kreuzungen
- der Bereich vor Fußgängerüberwegen (Zeichen 293)
- im Bereich von Bordsteinabsenkungen, vor Grundstücksein und -ausfahrten (ggf. auch gegenüber)
- ein mit Pfeilen markierter Streckenabschnitt (Zeichen 297)
sein.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/GutenTag2003/1588519744538_nmmslarge__0_0_330_331_af4ab91c989f18c51a60e2a994fb233a.jpg?v=1588519745000)
Das kommt drauf an.
Es gibt Halte-/Parkverbote, die festgeschrieben und nicht zwangsläufig durch Schilder zusätzlich angezeigt werden. z.B.
- vor einem Zebrastreifen
- vor-/nach Kreuzungen
- an Bushaltestellen
- usw.