Hallo zusammen, habe letzte Woche einen gebrauchten Leichtkraftroller gekauft (125cc), der KFZ-Steuer-befreit ist. Heute war ich bei der Zulassungsstelle. Dort wurde auf eine Einzugsermächtigung zum Steuereinzug bestanden. Ist das rechtens? Ich verstehe nicht, wofür ich eine Erlaubnis zum Abbuchen geben muss, wenn doch nichts abgebucht werden muss. Ich würde gern die Einzugsermächtigung zurückziehen, wenn das keine Auswirkungen auf die Zulassung des Fahrzeugs hat. Hat jemand da Erfahrungen? Vielen Dank vorab.
Leichtkraftroller bis 125cc - Warum Einzugsermächtigung bei Zulassung?
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