Anzeige einer Nebentätigkeit als Beamter nachträglich stellen?
Ist es möglich als Beamter eine Anzeige (nicht genehmigungspflichtig) über eine Nebentätigkeit auch im Nachhinein zu stellen?
1 Antwort
Es gibt genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten und "nur anzeigepflichtige" Nebentätigkeiten. Wenn nicht geschehen, dann unverzüglich nachholen, da der Vorwurf der Dienstpflichtverletzung im Raum steht. Konkretes ist in der Nebentätigkeitsverordnung des jeweiligen Bundeslandes geregelt bzw. vom Bund selbst für Bundesbeamte.