Ehmalige Freundin schuldet mir 33 Euro - kann man sich das vor Gericht zurück holen?
Sie hat gestern 140 Euro überwiesen weil sie gedacht hatte es wären nur noch 140 aber hab ihr dann geschrieben dass es noch 33 Euro mehr sind.
sie meinte dann dass sie ja auch immer alle Fahrtkosten (3 Jahre lang) gezahlt hätte und mich zum Essen eingeladen hat.
Wie ist das mit Polizei und Gericht ?
18 Antworten
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Dein Satz beginnt mit "Freundin". Ist sie wirklich eine Freundin? Wenn Freunde wegen 33 Euro so ein Palaver machen, sogar von Polizei reden, würde ich diese Freundschaft auf jeden Fall beenden. Eine Hand wäscht die andere, wenn sie immer gefahren ist und Ihr essen ward, dann seit ihr in meinen Augen quitt.
Davon abgesehen, die Polizei schickt Dich lachend wieder nach Hause.
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Wegen 33 Euro lohnt es sich nicht einen Rechtsstreit zu beginnen. Das würde am Ende sehr viel teurer für dich werden.
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Die Polizei hat damit gar nichts zu. Du kannst theoretisch einen Mahnbescheid gegen deine Freunding beantragen. Bei dem relativ geringen Betrag lohnt das meiner Ansicht nach nicht.
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Zivilrecht, d.h. Polizei ist da komplett raus (also anzeigen kann man sie nicht). Kein Gericht der Welt beschäftigt sich mit solchen Kleinstsummen und ich denke auch nicht, dass du einen Anwalt zum Eintreiben beauftragen möchtest (der dann auch erstmal ein paar hundert € kostet)
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In 1. Instanz du und nur dann sie, wenn dir Recht gegeben wird. So weit kommt man in dem Streit aber gar nicht
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Hast du denn Beweise, dass du noch Geld bekommst und sie eben nicht die genannten Kosten für dich übernommen hat?
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Weshalb soll mir dabei kein Recht gegeben werden? Klar sie hat immer die ganzen Fahrten bezahlt aber dafür gibt es keine Beweise. Von dem Geld was sie mir noch schuldet gibt es einen Beleg
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Dann bring halt dein Kindergartenthema vor Gericht wenn du unbedingt Bock hast
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In 1. Instanz du und nur dann sie, wenn dir Recht gegeben wird. So weit kommt man in dem Streit aber gar nicht
Verstehe ich nicht so recht; das ist recht undeutlich.
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Den Anwalt musst erst mal Du bezahlen. Nur wenn Du vor Gericht gewinnst (und bei ihr was zu holen ist) kannst Du die Kosten von Ihr zurückfordern.
Verlierst Du oder sie kann nicht zahlen bleibst Du auf ein paar hundert € sitzen
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Erstmal legst DU alle Anwaltskosten vor, sie ist wenn erst nach Verurteilung dran. Da es bei dir schon bei 33 Euro enge wird kannst du dir Aufwand sicher nicht leisten.
Kannst du denn wenigstens ihre angeblichen Schulden bei dir beweisen?
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Naja du sagst im Zweifel beschäftigen sich Gerichte mit solchen Klinkerbeträgen, ich möchte halt nur eben solche sehen? Wie soll ich denn sonst meine Meinung ändern, wenn nur ein Satz hingeworfen wird, ohne dass ich mir die Fälle anschauen kann?
Bis dahin bleibe ich bei meiner Aussage oben
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Es ist mir egal, ob du weiterhin solchen Stuss glaubst. Du müsstest nämlich das Gesetz liefern, nach dem sich ein Gericht nicht mit einem solchen Fall beschäftigt.
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Ich muss (!) gar nix liefern ;) Ich habe dich aber nett gefragt, und du bist nicht in der Lage. Aber du bist eh nur auf Streit aus, weil du überall nur Sätze hingluckst, die weder Hand noch Fuß haben, entsprechend spar ich mir den Atem
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Natürlich musst du nicht. Kannst du ja auch nicht. Ansonsten bin ich nicht auf Streit aus. Ich weise nur darauf hin, dass du oben Unsinn erzählst.
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Die Polizei weist eine solche Anzeige ab und das Gericht weist eine solche Klage ab.
Kindergarten-Streitfälle schlichtet die Tante Kindergärtnerin.
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Überleg mal und versetze Dich in die Rolle eines solchen Staatsanwalts. Du bekommst zigfach solche Anzeigen jeden Tag - und dann noch eine Menge mehr von wesentlich komplexeren Fällen. Wann willst Du die alle mit der gebührenden Aufmerksamkeit bearbeiten? Das geht schlicht nicht. Da muss man aussortieren und weist den Kleinkram einfach ab.
Wenn ein Staatsanwalt nur eine Anzeige am Tag zu bearbeiten hätte, könnte er sich wirklich damit beschäftigen.
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Hast recht, aber es ist egal, ob das ein Staats- oder anderer Anwalt oder Rechtspfleger ist. Derjenige, der sich damit befassen muss, verplempert unverhältnismäßig Zeit. Würdest Du das machen? Wegen 33 Euro? Es geht darum, wie man die Zeit einteilt - nicht darum, absolute Gerechtigkeit zu erreichen.
Ehemalige Freundin