Dienstleistung Widerruf?
Am 07.09 habe ich einem Dj schriftlich zugesagt dass ich ihn buche. Am 08.09 habe ich erfahren dass schon ein neuer Dj für die Party gefunden wurde und ich wieder absagen soll. Der Dj möchte mir nun 100€ berechnen stornierungsgebühren berechnen. Dies steht auch wohl in seinen AGB. Ist das Rechtens ?
1 Antwort
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Tja, das Du zugesagt hast, habt ihr einen Vertrag. Wenn er Dich da rauslässt, dann ist das ganz ok, wenn er was verlangt dafür. Er könnte auch auf Vertragserfüllung bestehen.
Dies steht auch wohl in seinen AGB.
Die hast Du ja sicher gelesen.
Am 09.09 habe ich erfahren
Oh, Du kannst in die Zukunft reisen.
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07.09 und 08.09 Meine ich. Hat man nicht 14 Tage Widerrufsrecht ?
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Hat man nicht 14 Tage Widerrufsrecht ?
Nein, hat man nicht. Das gibt es nur für gewisse Dinge, die man zum Beispiel im Internet kauft.
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Ich finde da keinen Punkt, der hier zutreffen könnte. Zumal wir gar auch nicht wissen, ob
außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen
zutrifft und der §312g BGB überhaupt in Frage kommt.
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Ich habe ihm übers Internet zugesagt schriftlich zählt das ?