Zeugenaussage vor Gericht, Vorstrafen?

2 Antworten

Nein, Du bist ja nicht der Angeklagte.

Allerdings könnten sie z.B. wenn es um Deine Glaubwürdigkeit geht, wenn auch nicht vorgelesen so doch thematisiert werden, sofern es von Bedeutung werden könnte.

Dazu müssten sie der Verteidigung / Anklage bekannt sein.

Moin,

*keine Rechtsberatung*

es sind nur die Vorstrafen des Angeklagten von Bedeutung. Also sollten sie nicht vorgelesen werden.

Lg

Woher ich das weiß:Hobby