Bekommt man Auszug aus Grundbuch oder Liegenschaftskataster nach Hausbau automatisch?
Hallo,
wir haben ein Haus gebaut und benötigen jetzt einen Grundbuchauszug oder einen Auszug aus dem Liegenschaftskataster, in dem wir als Eigentümer drinstehen. Das Grundstück gehört der Baufirma bis zur Fertigstellung des Hauses. Wir haben bereits einen Grundbuchauszug bekommen, aber mit der Baufirma als Eigentümer eingetragen. Bekommen wir standardmäßig nochmal einen Auszug, wenn wir als Eigentümer eingetragen werden oder müssen wir das erst extra anfordern?
6 Antworten
Das kommt vonn alleine, allerdings kann die Eintragung bis zu einem Jahr dauern.
Ohne deinen Kaufvertrag zu kennen- nicht zu beantworten. Ich könnte jetzt spekulieren, dass ihr in dem Grundbuch der Baufirma lediglich mit einer Auflassungsvormerkung eingetragen seid, da die einzelnen Bauplätze noch nicht parzelliert waren.
Dann kommt es auf den Kauf_ Vertrag an -wer muss die Teilungsmessung beauftragen, an welche Bedingungen ist die Auflassung geknüpft. Der Bauvertrag muss evtl auch noch geprüft werden, wer macht die Anzeige Fertigstellung, wer beantragt die Gebäudeeinmessung.
Einen Automatismus- würde ich im Moment eher verneinen.
Der Grundbuchauszug muss euch mit dem Grunderwerb zusammen vorgelegt werden.
Die Liegebschaftskarte gehört zum Bauantrag und wird ggf. ergänzt. Dazu wird bei Neubauten das Haus eingemessen und davon erhaltet ihr ein Protokoll.
Wenn das erledigt ist, könnt ihr als Eigentümer die Liegenschaftskarte mit eurem Haus drauf anfordern. Kostet aber etwas.
Den bekommt ihr eigentlich im Zuģe des Grundstückkaufs. Und zwar vom Grubdbuchamt bzw. Gericht. Da steht dann drin, welche Belastung drauf ist bzw. Dass die üblicherweise gelöscht wurde.
Da steht ihr, wenn der Kauf vollzogen worden, drin. Sonst beim Amtsgericht nachfragen.
Ich habe bei unserem Notar nachgefragt. Aufgrund langer Bearbeitungszeiten haben wir den Grundbuchauszug nur noch nicht bekommen. Der wird uns in den nächsten Wochen zugesandt.
Bestimmt, denn ohne kann ja ein Notar keinen Kaufvertrag fertigen und auch die Restsumme nicht ausbezahlen.
Nein, nur eine Eintragungsnachricht. Einen Auszug musst du separat beantragen oder beantragen lassen.
Der Grundbuchauszug, den wir vorgelegt bekommen, beinhaltet dann aber noch den vorherigen Grundbesitzer? So einen haben wir bekommen. Wir bräuchten aber einen Auszug, in dem wir als Besitzer eingetragen sind.