Rewe security gibt Hausverbot?
Darf ein rewe security einfach aus persönlichen Gründen Leuten Hausverbot geben. Ohne die Geschäftsleitung dazu zu holen.
9 Antworten
Ein Hausverbot aus persönlichen Gründen zu erteilen, sehe ich kritisch, das könnte als Schikane gewertet werden.
Allerdings darf er unter bestimmten Umständen ein Hausverbot aussprechen, da ihm das Hausrecht Übertragen wurde.
das bekannteste wird hier Diebstahl sein.
Da er das Hausrecht vertritt, würde ich mal sagen, ja. Kannst dich natürlich beschweren. Aber je nachdem, verlängert sich danach das Hausverbot...
Prinzipiell übt der Sicherheitsdienst das Hausrecht aus. Und wer das hat darf natürlich entscheiden wie er lustig ist wer das Grundstück/Ladenlokal betreten darf und wer nicht.
Heißt rechtlich darf er das.
Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass sowas im Sinne des Kunden (Rewe) ist. Die würde ich mal anschreiben und die Sache schildern.
Sicherheitsdienst bekommt das Hausrecht vom Auftraggeber übertragen und darf Hausrecht ausüben. Deswegen ja, das dürfen sie.
Was meinst du mit "aus persönlichen Gründen"?
was sind "persönliche Gründe"?
der Einfachheit halber ein Auszug aus Juraforum:
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Das aus Artikel 13 des Grundgesetztes abgeleitete Hausrecht wird in einigen Fällen eingeschränkt und zwar dann, wenn es sich um einen Geschäftsraum/Lokal handelt, welches für den allgemeinen Publikumsverkehr geöffnet ist. Hierbei kann es sich um einen Supermarkt oder um einen Freizeitpark handeln. In diesen Fällen ist es aufgrund des Gleichheitsgrundsatz und des allgemeinenPersönlichkeitsrechts nicht möglich, Personen willkürlich und ohne triftigen Grund auszuschließen. Grundsätzlich hat erst einmal jede Person Zutritt. Für einen möglichen Ausschluss muss ein sachlicher Grund (Straftaten, Belästigung anderer Kunden etc.) gegeben sein.
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Eine Beleidigung als Grund würde also ausreichen. Die Security übt in Vertretung für den Eigentümer -vermutlich per Vertrag- das Hausrecht aus.
das wären keine persönlichen Gründe. ohne weitere Angaben kann die Frage nicht beantwortet werden.
Ich war da einkaufen und hatte eine Dose in der Tasche. Die es im Laden nicht zu kaufen gibt. Der fragte dann ob die Dose aus dem Laden wäre, da diese aus der Tasche rausragte. Daraufhin habe ich dem gesagt er soll die Augen aufmachen da ich diese beim reingingen offensichtlich in der Tasche hatte. Nun meint er mir paar Wochen später deswegen Hausverbot geben zu müssen. Weil der angemotz wurde