Nebenkostenabrechnung Pfändbar?
Guten Tag
Ich bekomme volle EU Rente, und habe kleine Nebenjob nebenbei, darf dennoch die Nebenkosten abgerechnet bzw. Gepfändet werden! Obwohl ich existent Minimum lebe.
3 Antworten
Die Pfändungsfreigrenzen gelten nur für Lohn- und Gehaltszahlungen (§ 850c ZPO) und Renten (§ 850b ZPO).
Für Nebenkostenerstattungen gibt es keine Pfändungsbeschränkung.
Gem § 850i ZPO kann das Amtsgericht auf Antrag Zahlungen, die nicht unter die §§ 850b und 850c ZPO fallen, so behandeln, als wenn sie Arbeitseinkommen wären. Dies liegt aber im Ermessen des Gerichtes - die Interessen des Gläubigers werden hier mit berücksichtigt.
Wenn Du ALG-II-Empfänger sein solltest, wäre eine Pfändung der Nebenkostenerstattung nicht zulässig, sofern sie tatsächlich beim ALG-II angerechnet wird (Az.: I ZB 74/15 - BGH)
Selbstverständlich darf der Gläubiger auch Deine Forderungen gegenüber Dritten pfänden
in diesem Fall die Forderung auf Nebenkostenrückzahlung
das nennt sich Pfändungs- und Überweisungsbeschluss
Alle Einnahmen, die oberhalb der Pfändungsfreigrenze liegen, darf Dir Deine Bank/Sparkasse gar nicht geben, sondern muß sie an den Gläubiger abführen.
Ob das eine Nebenkosten-Erstattung oder ein Lottogewinn oder eine Erbschaft ist, spielt keine Rolle.
der Gläubiger pfändet wo er kann .. oder wo er glaubt das etwas zu holen ist ...
Der Vermieter behält die Nebenkosten-Guthaben ein wegen denn Drittanbieter Gläubiger die ne Pfändungsbrief dahin geschickt haben!