Tür eingetreten, wer zahlt?

5 Antworten

§ 34 StGB:

1Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. 2Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.

Mit Hinweis hierauf die Forderung kurz zurückweisen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Das Eintreten der Tür ist durch den Nothilfeparagraphen gedeckt. Da brauchst du nichts zu bezahlen.

Hallo Kevin2001361,

die Frage beantwortet im Zweifelsfall ein Gericht.

Persönlich würde ich sagen, dass du Frau die dich um diese Tat gebeten hat, das bezahlen soll.

Ben

Undzwar habe ich heute Post bekommen, das ich die Reparatur einer Tür zahlen muss, da ich sie eingetreten habe.

vom Wem? Vermieter

der Wohnungsinhaberin als Auftraggeber? du hast fremdes Eigentum zerstört.

dann lass es vor Gericht gehen, dort wird unter den gegebenen Umständen evtl. anders entschieden. Per Urteil von einem Richter ...


Du könntest dann höchstens auf Gewaltanwendung ( die eingetretene Türe ) wegen Nothilfe argumentieren zu versuchen .

Dann würde sie allerdings auf dem Schaden selber sitzen bleiben , wenn es ( wie geschrieben ) ein Streit zwischen ihren eigenen Kindern war . Ob sie dann gegen ihre eigenen Kinder vor geht , ist ihre Sache .