Miete Wohnung, bekommt der Bürge Rechnungen?

5 Antworten

Ich gehe davon aus, dass das erst geschähe, wenn du nicht kurzfristig selbst deineMietschuld begleichst. Dann träte seine Funktion als Bürge in Kraft und er müsste deine Schuld ersatzweise für dich bezahlen.

Vermutlich nicht. Wozu sollte das gut sein? Du hast die Miete schon bezahlt und damit ist die Sache erst einmal erledigt. Sollte das aber öfters vor kommen, erhältst Du womöglich eine fristgerechte Kündigung wegen mehrmaliger Vertragsverletzung. Nach dieser Kündigung würde Dein Vater als Bürge nur dann in Anspruch genommen werden, wenn immer noch Rückstände bestehen oder wenn bei Deinem Auszug Schäden festgestellt werden, die Du verursacht hast und für deren Behebung die Kaution nicht ausreicht.

Also mach Dir erst einmal keine Sorgen, sondern kümmere Dich darum, dass es künftig gut läuft mit den Mietzahlungen. Schieb das nicht auf Deinen Arbeitgeber. Du musst immer selbst in der Lage sein, Deine Miete zu bezahlen und solltest Dir dafür eine Reserve anlegen.

Informiere dennoch gelegentlich Deinen Vater darüber, dass Du diesmal ein Problem hattest mit der Pünktlichkeit. Er sollte unbedingt Bescheid wissen, um das Vertrauen zu erhalten, das er in Dich setzt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – In diesen Bereichen selbst seit langer Zeit tätig.

Solange der Bürge nicht in Anspruch genommen wird, erfährt er auch nichts.

Es ist immer ratsam, bei solchen unvorhersehbaren Dingen sich mit dem Vermieter direkt in Verbindung zu setzen, um die Sachlage zu erklären. Dann bekommst du auch keine Mahnung. Wenn du jetzt die Miete schnell überweist, dann dürfte dein Vater keine Benachrichtigung erhalten; du solltest ihn aber trotzdem informieren, falls sich die Überweisung mit dem Brief überschneidet.

Nein.. aber du solltest vielleicht darüber nachdenken dir etwas anzusparen