Hallo zusammen,

Unser Hausbau steht kurz vor dem Abschluss.

Nun ist unserem Bauuunternehmer aufgefallen, dass er die vorgeschriebene Rigole/Versickerungsgrube für Regenwasser nicht in seine Kalkulation einberechnet hatte und möchte 2.500 EUR jetzt im Nachhinein noch dafür haben (wir haben zum Festpreis gebaut). Im unterzeichneten Entwässerungsantrag hat unser Bauunternehmer die Rigole bereits aufgenommen (ist auch vom Bebauungsplan so vorgeschrieben) und entsprechend auf dem Lageplan eingezeichnet. Wir sind also davon ausgegangen, dass dies im Festpreis mit enthalten ist. Vertragsgrundlagen sind selbstverständlich z.b. der genehmigte Bauantrag (wo der Entwässerungsantrag nach meinem Wissen Bestandteil von ist) und der Bebauungsplan.

Im Endeffekt hat also unser Bauunternehmer "verpeilt" die Kosten für die vorgeschriebene Rigole (welcher er offensichtlich aufem Schirm hatte, laut Entwässerungsantrag) in seine Kalkulation mit einzuberechnen.

Müssen wir diese Kosten jetzt tragen? (Und ggf. Nachfinanzieren) oder können wir uns auf unseren Festpreis und die Erstellung eines abnahmefähigen, sämtlichen Vorschriften entsprechenden, Hauses berufen?

VG

Patrick