Kindsvater droht mir mit Jugendamt, hat er eine Chance?

13 Antworten

Selbstverständlich solltest du das Jugendamt einschalten und dort die Vorgänge (auch aus der Vergangenheit) schildern.

Zudem fährst du zum Arzt und lässt die blauen Flecken dokumentieren, fährst zur Polizei und erstattest Anzeige wegen Körperverletzung und Freiheitsberaubung.

Entweder hilft das Jugendamt bei der Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen oder du nimmst dir einen Anwalt. Dafür kannst du zum Amtsgericht gehen und dir einen Beratungsschein holen.

Dann fährst du unter Begleitschutz zurück in die Wohnung und holst alle persönlichen Sachen von dir und dem Kind.

Ihr habt den Mietvertrag gemeinsam unterschrieben der ist es nur seine Wohnung?

Solltet ihr den Mietvertrag gemeinsam unterschrieben haben, dann informierst du den Vermieter darüber, dass du ausziehen willst und bittest ihn darum dich schriftlich aus dem Mietvertrag zu entlassen. Das muss er allerdings nicht! Und du solltest es auch vermeiden dem Vermieter nun die ganze Geschichte zu erzählen. Es geht ihn nichts an.

Und dann gehst du erstmal mit Kind zu den Eltern und kannst in Ruhe überlegen wie es weiter geht.

Da brauchste dir keine sorgen machen und ansonsten kann dichn Anwalt vertreten.

Er kann das Jugendamt zwar versuchen "einzuschalten", aber die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass die überhaupt nichts machen werden. Das Jugendamt greift nämlich ausschließlich dann ein, wenn das Kindeswohl gefährdet ist. Für alles andere arbeiten sie gemeinsam mit den Eltern und versuchen, eine Lösung zu finden.

Unter Den Vorausetzungen Wird er niemals Das Allenige Sorgerecht bekommen!

Außerdem Hat er nicht nur dich durch das Stromabstellen gefärdet sondern auch dein kind!

Auch darf er dich nicht einsperen oder schlagen Du solltest ihn deswegen anzeigen und auch das jugendamt informieren ! Den Da ihr kein gemeinsames sorgerecht habt kann er nicht einfach die Tocher Wegnehmen das würde auch beim gemeinsamen nicht gehen!

Polizei und Jugendamt! Das ist stalking pur! Auch ´ne einstweilige Verfügung muss unbedingt her!