Was passiert wenn eltern sterben und man in Mietwohnung ist?
Also wenn zb mutter harz4 ist und 2 volljährige kinder hat die nichts verdienen, in zb schule/ausbildung gehen und alle in einer wohnung leben. Und dann stirbt die mutter und das jobcebter bezahlt für 2 personen 100€ weniger als die wohnung eigentlich kostet, müssen die kinder dann irgendwie 100€ jeden monat zusammenkratzen sonst werden sie rausgeschmissen oder bekommt man da irgendwie hilfe? Angenommen man findet keine wohnung die günstiger ist bzw muss man ja irgendwo wohnen solange man eine sucht.
Liegt solch ein Fall denn vor?
Aktuell nicht
Warum fragst Du dann? Ist Deine Mutter lebensbedrohlich erkrankt?
Kann man so sagen
6 Antworten
es ist klar, dass die finanzielle Unterstützung für 2 Personen geringer ist als die für 3 Personen. Das wirkt sich auch auf die Wohnungskosten (Miete + NK + Heizkosten) aus. Einerseits würde ich überprüfen (lassen), inwieweit die Entscheidung des Sozialamtes sachlich korrekt ist, andererseits halte ich es für unzumutbar, dass an einem Freitag die Mutter stirbt und direkt am folgenden Montag die Zuwendungen auch für die Wohnkosten sinken.
Meistens gibt es doch a) eine Ankündigung des Amtes und b) eine Übergangszeit, in der sich die verbleibenden Mieter eine etwas preiswertere Wohnung suchen können. Ist denn keine Ankündigung erfolgt? Gab es keine Frist zur Suche einer preiswerteren Wohnung?
das JC wird vorläufig die Miete weiter berücksichtigen für einen Übergangszeitraum und die Kinder auffordern, sich eine günstigere Wohnung zu suchen.
ein anderes Problem ist der Mietvertrag. Wenn der nur auf die Mutter läuft, sind die beiden Kinder keine Mieter, die müssen dann erst mal mit dem Vermieter einen neuen Mietvertrag abschließen (sofern der Vermieter die überhaupt noch als Mieter haben will)
die müssen dann erst mal mit dem Vermieter einen neuen Mietvertrag abschließen
Wenn die Kinder Erben sind würden sie auch den Mietvertrag erben.
Falls die Mutter verstirbt, müßt Ihr das Jobcenter umgehend informieren.
Im Normalfall könnt Ihr dort wohnen bleiben, bis Ihr eine preislich angemessene Wohnung gefunden habt, sofern die aktuelle dann preislich nicht mehr angemessen ist. Anspruch auf ALG 2 vorausgesetzt.
Alles andere muß man im Einzelfall sehen.
Zum Glück kann man sich mit 18 bereits auf eigene Beine stellen und möchte aus seinem Leben etwas machen. Und bis es soweit ist, bekommt man Hilfestellung von Familie und Staat. Ich glaube nicht, dass du lange mit deinem Bruder zusammen leben möchtest. Und ersteinmal werdet ihr die Wohnung sicherlich behalten können.
Ich denke, sie bekommen noch Waisenrente und Kindergeld, jenachdem wie alt sie sind.
Und zu Not noch Minijob annehmen.
Ich glaub allerdings, dass der Fall nicht auftritt. Da die Mutter ja auch nur Harz4 bezieht. Sie kann ja damit nicht eine teure Wohnung bezahlen.