Kann man nachträglich wegen Drogenbesitz und Handel angezeigt werden?
Ein Freund hat mich heute gefragt was theoretisch gesehen passieren würde, wenn er einige Zeit Gras verkauft hätte, jetzt aufgehört hätte und die Polizei es aber trotzdem im nachhinein nach einigen Wochen herausfinden würde. Könnte man ihm etwas anhängen, selbst wenn er zu dem Zeitpunkt nix mehr damit zu tun hätte also auch keinerlei Drogen bei sich zuhause hätte oder sonstiges, aber man durch Chats einsehen könnte das da mal was war? (Frage nur für einen Freund weil mit diesem Teufelszeug noch etwas zu tun hatte und nie so etwas machen würde!!)
6 Antworten
Natürlich ist es immer noch strafbar. Die Tat wurde ja schließlich verübt und ist noch offenbar auch noch nicht verjährt.
Drogendelikt-Vergehen gemäß § 29 BtMG verjähren nach fünf Jahren, sh:
https://dejure.org/gesetze/BtMG/29.html
Verbrechen gemäß § 29a, § 30, und § 30a BtMG verjähren hingegen erst nach 20 Jahren, sh.:
https://dejure.org/gesetze/BtMG/29a.html
Das kann man nicht pauschal sagen. Es kommt schlichtweg auf den Inhalt und Zusammenhang an. Aber es wird heutzutage inzwischen sehr oft als zulässiges Beweismittel genutzt. Und selbst eine scheinbar verschlüsselte Nachricht, die nur Codewörter, statt der echten Begriffe beinhaltet, wird nicht ungeachtet gelassen.
Natürlich kann er angezeigt werden. Auch wenn die Tat schon komplett abgeschlossen ist und in der Vergangenheit liegt. Und er kann auch angeklagt werden.
Die Frage ist jedoch die Nachweisbarkeit. Was kann eindeutig nachgewiesen werden. Je höher die Nachweisbarkeit, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass es zur einer Anklage kommt.
Sag deinem „Freund“ dass ihm nix nachgewiesen werden kann
einfach nicht zustimmen und somit kann „dem Freund“ auch nix passieren
Sag deinem „Freund“ dass ihm nix nachgewiesen werden kann
Offenbar doch:
...wenn er einige Zeit Gras verkauft hätte, jetzt aufgehört hätte und die Polizei es aber trotzdem im nachhinein nach einigen Wochen herausfinden würde.
Natürlich kann man angezeigt und verurteilt werden, das ist bei den allermeisten Straftaten so, außer wenn jemand auf frischer Tat ertappt worden ist. Wenn genügend Beweise gefunden wurden, dann kann bis zur Verjährungsfrist eine Anklage erfolgen.
Ja und das wird richtig Konsequenzen haben
Reichen hierbei einfache Nachrichten übers Smartphone zum Nachweisen?