Hallo Zusammen,

folgende Situation:

Ein Verkäufer bietet sein Smartphone aus einer Vertragsverlängerung an und verkauft es weiter. Das Handy gab es als kostenlose Beigabe zum Vertrag.

Nun kommt der Verkäufer seinen monatlichen Vertragsgebühren nicht mehr nach.

Frage:

gibt es so etwas wie einen verlängerten Eigentumsvorbehalt des Vertragsanbieters und darf das Handy rein rechtlich gesehen dann überhaupt weiterverkauft werden?