Mietvertrag vor Einzug kündigen?Drei Mieten zahlen? + nebenkosten (müllabfuhr etc.)?

Hallo! Ich habe letzten Monat einen Mietvertrag für eine Wohnung unterschrieben und leider jetzt bei den Renovierungsarbeiten gemerkt, dass diese Wohnung sehr viele Mängel hat und nicht meinen Vorstellungen entspricht. Ich weiß, ich war ziemlich voreilig und dumm. Die Beseitigung dieser Mängel würde mein Budget übersteigen, so dass ich zu dem Entschluss gekommen bin, die Wohnung wieder zu kündigen. (Rostwasser, seltsamer Geruch trotz Lüftens etc.) Ab dem nächsten Monat beginnt das Mietverhältnis. Bisher trage ich nur die Nebenkosten und renoviere. Einen Vertrag habe ich jedoch bei der Stadt noch nicht abgeschlossen (Gas, Strom). Ich weiß, dass ich erst offiziell nächsten Monat beide Schlüssel erhalte. Ich finde es aber trotzdem nervig, dass der Vermieter jeden Tag in diese Wohnung geht, alles kontrolliert und in meinen Sachen rumstöbert. Zudem dreht er an der Heizung herum, obwohl wir mündlich geregelt hatten, dass ich die Nebenkosten bereits trage. Aber dagegen kann ich wohl nichts machen. Nun aber meine eigentliche Frage: Um die Zahlung der drei Monatsmieten werde ich vermutlich nicht herum kommen?Außer der Vermieter ließe sich auf einen Aufhebungsvertrag ein oder?Wenn ich diese Wohnung niemals beziehe, wäre ich dann auch verpflichtet die vertraglich festgelegten Nebenkosten von 120 Euro für Wasser, Müllabfuhr, TV zu zahlen, obwohl ich diese niemals nutzen werde?Um Gas und Strom muss ich mich selbst kümmern. Könnte ich den Vertrag bereits beenden, da sowieso nieman der Wohnung ist und dies niemand nutzt?Über jede Art von Hilfe und Tipps wäre ich sehr dankbar!!!!Vielen Dank bereits!!

Kündigung, Miete, Mieter, Mietwohnung, Mietrecht, Mietvertrag, Kündigungsfrist, Nebenkosten, Nebenkostenabrechnung
Asbestplatten - lagern und weiterverarbeiten

Noch eine Frage: Mieter unseres Hauses haben mehrere Asbestplatten im Auftrag des Vermieters im Oktober dieses Jahres abgebaut (ca. 15 Stück). Diese wurden dann auf dem Hof gelagert - nicht abgedeckt.

Nunmehr wurden diese Platten wiederverwertet - als Eingrenzung eines Hochbeetes um Teich, als Dichtung eines Loches im Zaun und als Abgrenzung für Laub (also wie eine Kiste, wo das Laub des Hofes reingeschüttet werden soll).

Des weiteren wurden diese Platten zerklopft und zerkleinert.

Die Mieter, die das verursacht haben, wurden von uns aufgefordert, alles diesbezüglich zu unterlassen und die Asbestplatten unverzüglich zu entfernen. Nichts desto trotz bekamen wir nur dumme Antworten, wie "Das habt ihr nicht zu bestimmen" usw. und wurden ausgelacht. Aufgrund dessen haben die Umweltbehörde eingeschaltet, da wir Kenntnis davon hatten, dass es sich hierbei um eine Straftat handelt. Die waren gestern auch sofort da und haben diejenigen nun Auflagen erteilt.

Abgesehen von dieser Aktion (Zerkleinern und Lagern) haben die beiden Mieter den Dreck (Asbestfasern etc.) ja auch an den Kleidern hängen gehabt und diese durchs Treppenhaus und in die Wohnungen getragen. Der eine Mieter hat ein kleines Baby von 6 Wochen und trägt die dreckige asbestverseuchte Kleidung in die Wohnung und wir werden ja eigentlich auch den Asbestfasern ausgesetzt, denn das Zeug fliegt ja dann auch im Treppenhaus herum, oder?

Frage: Können wir die Mieter auffordern, es zu unterlassen, mit ihrer asbestbehafteten Kleidung durchs Treppenhaus (vorbei an unseren Wohnungstüren) zu gehen? Können wir dem Vermieter mitteilen, dass er dafür Sorge zu tragen hat, dass diese Mieter das unterlassen?

Mietrecht, Asbest
Wie mit Asbestarbeiten ohne Schutzmaßnahmen umgehen?

Gerade werden in unserem Wohnhaus die Balkon- und Loggia-Brüstungen ausgetauscht. Es wird gesägt, gebohrt, gehämmert, dementsprechend fällt eine Menge Staub an. Große Teile (Platten, die vom Stahlrohrgeländer festgehalten werden) davon sind laut Aussagen der Vermieter aus Asbest. Meine Sorge bezüglich der Entsorgung/Beschädigung, Reinigen der Balkons im Anschluss an die Arbeiten mit der Gefahr, die Asbestartikel einzuatmen oder zu berührender Platten beim Abmontieren tat die Vermieterin als überflüssig ab und ließ eine einfache Baufirma (my Hammer & co) die Sache ohne besondere Schutzvorkehrungen vornehmen. Sie gab an, dass nur die Platte auf ihrem Balkon (also über mir) gesägt wurde, und dass auf meinem Balkon kein Asbest gelandet sein könnte (Womit sie Naturgesetze neu geschrieben hätte - da ihr Balkon sich direkt über unserem befindet). Ich habe zwei kleine Kinder und einen Mann und davon abgesehen möchte ich nicht nur ihre, auch meine Gesundheit gern schützen. Wie soll ich denn den Balkon am besten reinigen? Ist das Verhalten der Vermieterin so überhaupt korrekt? Einen von zwei Balkons habe ich schon gereinigt :-( weil wir dort unsere Wäsche aufhängen müssen und ich keine andere Chance sah, das sonst bewerkstelligen zu können. Ich hatte danach Kopfschmerzen und ein mieses Gefühl, dass ich womöglich in einigen Jahren die Konsequenzen davon tragen muss.

Gesundheit, Mietrecht, Asbest, Strafrecht
Nachbarin fegt mir Dreck vor die Wohnungstür und redet schlecht

Habe meine Nachbarin heute mal wieder erwischt, wie sie mir den Treppendreck vor die Wohnungstür gefegt hat. Das hat sie schon mehrmals getan, konnte es aber nie beweisen. Bis ich eines Tages mitbekommen habe, dass sie ihren Läufer hochnehmen und bei mir direkt auf den Läufer und in die Türritzen schütteln. Ich konnte es auch schnell noch per Handy aufnehmen und hatte dann konkret den Beweis für meine Vermutungen. Dieses Video habe ich bei einer Mietersprechstunde nur - ich betone nur - dem Vermieter als Beweis gezeigt und danach im Beisein des Vermieters auch wieder gelöscht). Er hat dann mit den Mietern gesprochen und ihnen Fehlverhalten vorgeworfen! Da waren sie dann ganz schon pikiert und es kam "Na dann fügen wir uns". Der alte Vermieter hat dann nur gesagt: "Sie müssen sich nicht fügen, sondern sich einfach nur dem Mietvertrag entsprechend verhalten."

Auch ich habe sie schon mehrmals angesprochen, dass ich das unverschämt finde, wenn sie mir ständig den Dreck vor die Türe fegt - da bekam ich die Antwort: "Na das ist doch normal." Also manchmal bleiben mir die Worte im Hals stecken bei solchen Antworten. Sowas habe ich in keinem anderen Mietshaus erlebt! Ich habe Hunde und bei dem jetzigen Wetter ist es verständlich, dass sie auch Dreck mit ins Haus bringen, das kann ich nicht ändern, aber ich fege und wische immer sofort bis unten (wohne 1. OG) an die Haustür hinterher, da ich mir nichts nachsagen lassen möchte. Heute hat meine Nachbarin dann im Haus zu den neuen Mietern gesagt, dass wir den ganzen Dreck mit den Hunden reinbringen und irgendwas von "Dreck unterm Läufer". Dabei war sie das.

Ich habe sofort (meine Nachbarin hat das noch mitbekommen) den Dreck auf einen kleinen Haufen gefegt und sofort bei meiner Nachbarin geklingelt und wollte sie fragen, ob sie den Dreck, den sie mir wieder vor meineTüre gefegt hat, wohl vergessen hätte. Aber sie macht dann immer nicht auf. Dann kam ihr Sohn, dem habe ich das dann gesagt, kurz später war der Haufen weg.

Beim neuen Vermieter brauche ich das Thema "Dreck vor die Türe" nicht anbringen, der wehrt gleich ab mit der Bemerkung: "Das sind zwischenmenschliche private Dinge, die gehen ihm nichts an." Also ich finde, dass so ein Verhalten einfach "Störung des Hausfriedens" ist und es dem Vermieter wohl etwas angeht, da er dafür Sorge zu tragen hat, dass so etwas nicht passiert und diesen Mietern zu erklären hat, dass so ein Verhalten nicht für ein freundliches Miteinanderwohnen im Hause beiträgt. Sehe ich das falsch oder hat mein Vermieter recht, wenn er sagt, es geht ihm nichts an?

Mietrecht, Nachbarschaft
Schimmel bereits 3 Wochen nach Einzug...

Wir sind am 10.9. in unsere neue Wohnung (Baujahr 1991) eingezogen. 1. Stock, Eckwohnung.

Gegenüber steht ein riesiges Gebäude der Sparkasse, welches fast komplett leer steht, da die Wohnungen durch den Schimmel nicht mehr vermietet werden können. Vielleicht ist das ja von Bedeutung?!

Von Schimmel wurde bei Vertragsabschluss nichts erwähnt. Nur eine fehlende Leiste im Kinderzimmer, die wohl laut VORmieter "abgefallen" sei. Hinterher mussten wir vom VERmieter erfahren, dass die VORmieter wohl einmal vor Jahren Schimmel hatten, dies aber in Griff bekamen. Die Rede war also vom Kinderzimmer.

Bereits 3 Wochen nach Einzug habe ich beim putzen im Eck des Schlafzimmers Schimmel festgestellt. Wir haben es mit Schimmelspray behandelt, weiterhin gut gelüftet. Weitere 3 Wochen später hinter dem Bett alles voller Schimmel. Der Vermieter hat uns einen Entlüfter gebracht. Die Luftfeuchtigkeit steigt teilweise Nachts auf 80! Jetzt ist es etwas gesunken. Des weiteren ist der Schimmel an verschiedenen Stellen aufgetaucht. Wurde stets behandelt.

Letztes Wochenende ca. 2,5 Monate nach dem Einzug sehe ich hinter mein Bild, dass im Schlafzimmer hängt, Schimmelbefall! Des weiteren haben wir an der damals "erstentdeckten" Stelle gescharbt. Hinter der Farbe ist eine rießige Stelle schwarzer Schimmel zum Vorschein gekommen. Nun haben wir den Schrank zur Seite geschoben...die Seitenwand ist ebenfalls vom Schimmel befallen.

Wir haben mit den Nachbarn gesprochen, die unter uns wohnen... die hatten am Anfang auch heftigsten Schimmel. Jetzt hat es sich etwas gelegt. Aber sobald etwas weniger gelüftet wird, kommt er sofort wieder durch.

Heute kam die Vermieterin damit, dass die Vormieter immerhin seit 3 Jahren keine Probleme mehr mit Schimmel hatten und die Hausverwaltung natürlich nun frägt, wieso die Vormieter 10 Jahre keine Probleme hatten, da Ihnen nichts gemeldet wurde. Und bei neuen Mietern in 3 Monaten die ganze Wohnung verschimmelt sei. (Wohnzimmer an der selben Wand ist mittlerweile auch leicht betroffen). Die Vermieterin will nun einen Gutachter kommen lassen. Und hat heute nun gleich verläuten lassen: "vielleicht haben sie unbedacht am Anfang zu wenig gelüftet"! Nun meine Frage... auch wenn in den ersten 3 Wochen ein etwas ungünstigeres Lüftverhalten zu Tage gelegt worden wäre (was ich eigentlich nicht glaube, da man im September sowieso noch nicht heizt und die Fenster meist gekippt hält), ist es überhaupt möglich, dass in der kurzen Zeit (3 Wochen) so ein Schimmel entstanden sein könnte der sich nun permanent vermehrt? Dass man nicht mal mehr Bilder aufhängen kann? Ich mach mir natürlich jetzt schon Gedanken. Ich gehe davon aus, dass es alles nur überpinselt war. Aber Vermieter und Vormieter sprechen da andere Bände. Ich mach mir jetzt natürlich auch wahnsinnige Gedanken um unsere Gesundheit.

Danke für eure Hilfe. Sara mit Schimmelpilzallergie und Baby und Kleinkind

Miete, Schimmel, Mieter, Mietrecht, Vermieter, Vormieter
Mietrecht: Schäden an bröseligem Putz nach Auszug? Mietersache?

Hallo,

wir (meine Freundin und ich) sind zum 30.11.13 aus unserer alten Wohnung ausgezogen. Bei der Übergabe mit Vermieterin und Nachmieterin, hat die Vermieterin noch die Entfernung einer größeren Korkpinnwand gefordert, da die Nachmieterin diese nicht übernehmen wollte. So weit, so gut.

Die Korkpinnwand bestehend aus einzelnen Korkplatten hatte meine Freundin bei Einzug von der Vormieterin übernommen (nicht Teil des Mietvertrages od. Kaufvertrag, nur mündliche Absprache).

Die Korkplatten waren, wie Kacheln, mit sehr festem Kleber befestigt. Anhand der Rillen im Klebeprofil wurde dieser wohl mit einem Spachteldings aufgetragen. Auf eine nicht tapezierte Wand, mit Farbe und altem Putz.

Nun zum Problem: Nur mit einem Spachtel war der Kleber nicht zu lösen, also haben wir Spachtel und Hammer (300g, also normal) genommen. Leider war der Kleber so fest mit der Farbschicht darunter verbunden, dass entweder der Kleber mit Korkresten an der Wand geblieben ist oder der Klaber samt Farbe und Putz von der Wand gebrochen ist. Der Putz unter der Farbe ist sehr alt und haftet schon zum Teil überhaupt nicht mehr an der Betonwand (alt=sehr grobkörnig/kieselig).

Wir haben also nur die Korkplatten entfernt, da wir beim entfernen des restlichen Klebers wohl nur noch mehr Farbe inkl. Putz von der Wand holen da dieser zum Großteil nur noch von der Farbe ( mehreren Farbschichten) an der Wand gehalten wird.

Da die Nachmieterin zum 1.12. dort eingezogen ist muss natürlich schnell eine Lösung gefunden werden und ich kann mir schon denken was die Vermieterin dazu sagt: Mietersache - neu verputzen.

Sind wir dazu verpflichtet? Grund des Schadens ist ja der mangelhafte bzw. altersschwache Putz und die bombenfeste Befestigung der Korkplatten durch die Vormieterin.

Die bereits entstandenen Löcher sind zu groß zum überspachteln, zumal man auch nicht auf losen Putz spachteln kann. Zudem sind nun unterschiedliche Farbschichten freigelegt, einfach drüberstreichen geht def. nicht. Die Wand hat ca. 11-13 qm, wovon etwa 1/3 mit Korkplatten beklebt war.

Tausend Dank für die Antworten!!

Mietrecht, Vermieter, Renovierung, Auszug, Putz, Schönheitsreparatur
Kündigung durch Vermieter wegen falsche behauptungen der Nachbarn.

Hallo Liebe GF gemeinde

Mein Vermieter hat mir mit ne frist von 3 monate gekündigt weil meine nachbarn ihm erzählt haben dass ich die Wohnung untermietet habe, was aber überhaupt nicht stimmt.

Kurz mal zu vorgeschichte....

Ich wohne hier mit mein Frau und ein 4j. Kind in eine mehrfamilien haus seit über 3 Jahren. Mein Nachbar hat sich immer wegen kleinigkeiten sich beschwert und bei mir klingelt das wir zu laut seien. 2 jahre lang habe ich irgend wie alles durch gehalten und versucht dass es keine ruhestörung meiner seits gibt. Anfang dieses jahr musste ich einmal ein tag morgen früh um ca 6 uhr aufstehen um wegzufahren. Ich habe geduscht und war ich so gegen kurz nach 7 raus. 15 min. Später hat mein nachbar bei mir wieder klingelt und mein noch schlafende frau und kind beschimpft und ohne nach zu fragen kamm er in die wohnung rein und unsere bad geschaut. Mein Frau hat richtig angst bekommen und hat mir telefonisch alles erzählt. Am selben abend habe ich bei ihm geklingelt und ihm zu rede stellt. Es kamm zu richtige streit. Ich habe ihm ganz klar gesagt das er nie wieder bei mir klingeln darf und auch niemals mein wohnung betreten darf, sonst würde ich die Polizei holen. Wenn er probleme hat muss er sich entweder bei Hausverltung oder Die Polizei melden soll. Also er hat danach nicht mehr bei mir klingelt. Aber seit dem er hat angefang bei mein Vermieter der in Griechenland wohnt anzurufen. Er sagt zu mein Vermieter dass wir die Wohnung untermietet haben und in meine Wohnung 2 familien wohnen was aber total lüge ist. Also mein schwager wohnt in ner mietwohnung in andere stadtteil mit seine frau, die sind unsere hier in stadt einzige verwandte und die besuchen uns auch regelmässig. Die haben ein auto, da sie kein eigene parkplatz haben, parken sie das auto in mein gerrage wofür ich auch seit 3j. Bezahle. Mein Vermieter hat im märz die wohnung beabsichtigt und mir gesagt das mein nachbar ihm angerufen habe. Ich habe damals ihm ganze geschichte erzählt wie mein nachbar unsere leben schwer macht. Er hat mir versprochen dass er mit den Nachbarn sprechen würde. Nun es ist soweit, vor 3 tagen hat mein Vermieter per einschreiben mir mit 3 monatige frist die wohnung gekündigt mit der begrundung dass die haus bewohner mitgeteilt haben dass ich die wohnung untermietet habe und zusätzlich auch wegen der lärmbelästigung. Also ich bin echt schockiert. Zur lärm belästigung... Schlafzimmer mein nachbar liegt unter unsere badezimmer und immer wenn man klor spült oder hände fuße wäscht, wird mein nachbar gestört. Aber ich kann nicht dafür, oder......?

Also ich weiß echt nicht mehr was ich jetzt machen soll, bitte helfen sie mir mit ihre nutzliche Rat. Hat mein Vermieter Recht mir und meine famile einfach so raus zu werfen? Kann ich gegen mein Nachbar gesetzlich was machen? Wie soll ich jetzt vorgehen?

Da ich mir die Deutsche sprache selber bei gebracht habe, entschuldige ich mich für die schreib fehlern im Voraus!

Vielen Dank!

Kündigung, Familie, Wohnung, wohnen, Mietrecht, Vermieter, Lärm, lügen, Nachbarn
Schimmel in Bad,Küche und Schlafzimmer nach 2 1/2 Monaten?

Hallo,

meine Freundin und ich zogen gemeinsam am 01.09.2013 zusammen in eine 2 Raum Mietwohnung. Mitte Oktober trat im Bad,Kü und SZ Schimmel auf alle diese Räume befinden sich an der gleichen Außenwand. Vor 3 Wochen ging ich zu unserem Vermieter und meldete ihm die Schimmelbildung in allen drei Räumen, dieser sagte wir sollen ausreichend lüften (was wir zuvor immer taten). Letzte Woche ging ich erneut zu unserem Vermieter, dieser gab uns ein sogenanntes Schimmelmessgerät mit was wir im Bad aufstellen sollen und nach einer Woche soll ich ihm das Gerät zurückbringen und er würde das Protokoll was das Gerät aufzeichnet mit uns auswerten und sie wollen uns außerdem einen Maler schicken, auf die Frage was dieser bewirke solle meinte der Vermieter das der Maler es überstreichen würde. Der Schimmel weitet sich zunehmend aus besonders im Bad (man kann fast sehen wie dieser von Tag zu Tag "wächst") An denn beigefügten Bildern ist zu erkennen das der Schimmel sich im SZ,KÜ nur an der Decke befindet und im Bad am Übergang zur Decke. Meine Freundin und ich stellen uns natürlich die Frage ob wir in dieser kurzen Zeit überhaupt daran Schuld sein können und welche Argumente können wir dem Vermieter entgegen bringen damit dieser endlich handelt. Und was bitte soll das mit dem Maler bewirken ??? Sollten wir vielleicht selbst einen Gutachter einschalten, da uns auch aufgefallen ist das es leicht durch das Fenster im Schlafzimmer zieht? Hier nun die Bilder

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Schimmel, Mietrecht
Mietrecht Stromlieferant zwingend Vermieter?

Hallo Zusammen !

Ich bin seit mehr als 6 Jahren Mieter in einem Mehrfamilienhaus, welches auch von meinem Vermieter bewohnt wird. Hier wohne ich mit meiner Lebensgefährtin und unserem gemeinsamen 3 ½ -jährigen Sohn. Der Vermieter hat in diesem Jahr umfangreiche Sanierungsarbeiten am Haus vorgenommen, so wurde u.a. ein Blockheizkraftwerk eingebaut. Bisher beziehe ich meinen Strom von einem günstigen Stromlieferanten über einen eigenen Stromliefervertrag und eigenem Zähler im Haus. Gestern hält mir mein Vermieter überraschend einen Nachtrag zum Mietvertrag unter die Nase, den ich abzeichnen soll. Es handelt sich um einen Eigenverbrauchstromlieferungsvertrag zwischen meinem Vermieter als künftigen Stromlieferanten und mir als Mieter und künftigen Stromabnehmer. Er sagte, ich müsse akzeptieren und kurzfristig abzeichnen, sonst säße ich in Kürze im Dunkeln…. (!?!) Mein Energielieferant kann mir leider nicht helfen, ist überfragt und verwies mich an meinen Netzbetreiber RNG. RNG sind auf eben erfolgte telefonisch Rückfrage auch keine Änderungen bekannt, mein bisheriger Zähler ist nach wie vor gemeldet. Ich möchte den Nachtrag bzw. neuen Stromlieferungsvertrag nicht unterzeichnen, auch nicht, weil dieser ca: 320 €/ Jahr teurer ist (höherer Abschlag und höhere Grundgebühr). Kann ich mich wehren ? Muss ich Einspruch erheben oder reicht es einfach nicht abzuzeichnen ? Und kann ich bei meinem bisherigen Stromlieferanten bleiben ? Muss ich fürchten, daß plötzlich kein Strom mehr vorhanden ist ?

Besten Dank vorab für Euren Rat !

Mietrecht, Stromanbieter
Eigentümer baut Zaun um Mehrfamilienhaus (Mietrecht)

Liebe Community,

Ich bin im Juli in eine neue Wohnung gezogen, nach Einzug wurde ein Zaun um das gesamte Grundstück (Wohnanlage aus insgesamt sechs Mehrfamilienhäusern, keine Platte) gebaut. Generell gibt es zwei Eingänge auf das Grundstück, einen von der Straße aus, die auch die Adresse ist und einen von einer Kreuzungsstraße. Über den Kreuzungsstraßeneingang bin ich deutlich schneller an meinem Haus und muss keinen Umweg von knapp 300m gehen, der somit einen längeren weg zu ALLEN öffentlichen Verkehrsmitteln in der Umgebung darstellt.

Der "Seiten"Eingang war auch gleichzeitig Einfahrt zu den Mieterparkplätzen und meines Wissens nach auch die "Noteinfahrt", ein Feuerwehrwagen würde gar nicht mehr an die Wohnungen herankommen. Dieser Eingang war zunächst mit einem Schloss gesichert, für den nur die Mieter einen Schlüssel bekommen haben, die einen Stellplatz hatten. Seitdem war er immer abgeschlossen und es hing an Zettel daran "Eingang nur noch über Straße X sonst Mieterrechtliche Schritte". Inzwischen ist dieser Eingang mit einem dicken Fahrradschloss gesichert, zu dem meines Wissens niemand einen Schlüssel hat.

Meine Frage: Ist dies rechtlich zulässig? Habe ich recht auf einen Schlüssel, obwohl ich keinen Stellplatz habe? Darf der Vermieter einfach einen Zaun bauen und den Leuten einen Weg vollkommen versperren. Zusätzlich erschließt sich mir der Zweck dieses Zaunes nicht, da die Gegend nicht grad unsicher ist.

Vielen Dank für eure Antworten und viele Grüße J.

bauen, Mieter, Mietrecht, Vermieter, Baumaßnahmen, Mieterschutz
Vermieter nimmt fristlose kündigung nicht an

Guten Abend,

habe ein mittelgroßes Problem. Ist ein bisschen schwer zu erklären aber ich versuch es mal.

ich wohne mit meiner Frau und unseren Sohn (11 Monate) seit knapp 2 Jahren in einer 2 Zimmer Wohnung. Jetzt ist es so wir haben im Sommer an einer Seite von der Wohnung neue Fenster bekommen. Haben uns gefreut, dass wir endlich dicht Fenster haben. Nun bei dem ersten Regen war Ende mit der Freude, die Fenster sind nicht richtig dicht. Es kommt Wasser und Luft durch an einer Stelle kann ich meine ganze Hand reinstecken. Dadurch wird unser Sohn natürlich immer krank ist jetzt schon den 2. Monat nur krank. Dann ist die Heizung im Wohnzimmer defekt. Und auch dort de alten Fenster zieht es.

Dann kommt noch das wir von den Nachbarn oben drüber jedes Geräusch hören er macht öfters mal Party und bis spät in die Nacht sodass man nicht besonders gut schlafen kann und unser Kind erst recht nicht.

Haben es dem Hausmeister einige male schon gesagt und er macht nichts.

Wir wollten nun fristlos kündigen, haben auch eine an den Vermieter geschickt per Einschreiben die kam aber zurück da die Adresse nicht mehr stimmt. Habe dann unseren Hausmeister geschrieben und er meinte er kümmert sich um die Wohnung. Habe ihn das dann geschrieben das wir fristlos kündigen wollen und ihn auch die Gründe genannt. Er meinte ja ist ok dann zieht aus.

Jetzt kam heute der Vermieter (denk ich jedenfalls haben den noch nie gesehen) und meinte wir müssen drei Monate hier wohnbleiben.

Haben aber nun schon neue Wohnung und das Jobcenter hat auch schon alles fertig.

Was sollen wir machen?

Kündigung, Wohnung, Recht, Mietrecht, Vermieter
Vermieter schickt Handwerker immer kurzfristig.

Aufgrund eines undichten kaputten Fensters hat es bei uns reingeregnet und eine Wand ist nass. Als wir die Feuchtigkeit gesehen haben, informierten wir den Vermieter sofort. Weiter haben wir Mietminderung angekündigt und die Miete unter Vorbehalt gezahlt. Daraufhin wurde auch gleich ein Stück Tapete, die leicht schimmelte entfernt und die Wand behandelt. Da für uns es immer recht kompliziert ist, Termine tagsüber zu machen, haben wir dem Vermieter geschrieben, dass wir rechtzeitig informiert werden möchten, wenn wieder Termine anstehen. Nun rief heute der Maler an uns bat um einen Termin für Montag zur Feuchtigkeitsmessung. Mich nervt das total, dass es wieder so kurzfristig ist, obwohl der Vermieter weiß, dass wir dafür echt die Welt in Bewegung setzen müssen. Jetzt habe ich erstmal wieder geschrieben, dass es so nicht geht und er uns genau sagen soll, was wann gemacht wird und mit uns bitte 2 Wochen vorher die Termine abzustimmen hat. Jetzt kam per Mail zurück, dass die Handwerker mit dem Vorlauf die Arbeiten nicht planen können, weil es auch von der Trocknungsentwicklung abhängt. Er würde grundsätzlich den schnellst möglichen Termin zur Schadensbehebung nennen. Wenn wir diesen nicht wahrnehmen können und sich dadurch die Arbeiten verzögern, wäre er nicht mehr für den Mangel verantwortlich und der "eh fragliche Minderungsanspruch" würde wegfallen.

Ich finde es unmöglich, dass unser Vermieter erwartet, dass wir springen und wenn es nicht geht und wir weiter im Wasserschaden leben.

Haben wir nicht weiter Recht auf Minderung, weil wohl doch nicht erwartet werden kann, dass man immer innerhalb weniger Tage einen Termin einrichten kann?

Mietrecht, Mietminderung, Vermieter, Handwerker, Wasserschaden

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