Außerordentliche Kündigung von Gewerberaum + Räumungsfrist

Hallo, ich habe folgendes Problem.

Im Februar 2013 habe ich einen Gewerbemietvertrag für ein Souterrainbüro abgeschlossen (Eigentlich kann ich ihn vertraglich erst 2016 Kündigen). Schon nach kurzer Zeit bildete sich Schimmel an den Außenwänden und der Wand des Rohres der Hauptwasserleitung (ist für das komplette Haus). Zuerst habe ich diese Mängel mündlich dem Vermieter mitgeteilt. Mitte Juni 2013 dann schriftlich mit einer Aufforderung zur Mängelbeseitigung.

Es würde dann angefangen ab Mitte September auf verschiedene Arten eine Lösung für die Feuchtigkeit und den Schimmel zu finden.

Die ENBW hat ein neues Hauptwasserventil eingebaut und Teile des Schadens anerkannt.

Der Gutachter der ENBW hat mir zugesprochen, dass ich die Räume so nicht nutzen darf, da ich Fotografin für Neugeborene bin (habe schon seit Mai 2013 keine Kinder mehr ins Studio gelassen) und es auch für mich gesundheitsgefährdend ist. Daher habe ich seit Oktober keine Miete mehr bezahlt (was auch anerkannt wurde). Ebenso darf ich meine Arbeitsutensilien dort nicht lagern, da sie durch die Feuchtigkeit kaputt gehen. Wir haben Werte zwischen 100-155 Digits.

Insgesamt wurden die Räume nun 3 mal durch eine Trocknungsfirma getrocknet. 2 Wochen sind nun seit der letzten Trocknung vergangen und heute morgen war die letzte Messung. Das Ergebnis ist, dass die Wände wieder Nass sind und nun auch keine weitere Trocknung vollzogen wird, da es an den schlecht Isolierten Außenwänden liegt.

Der Sachverständige hat bestätigt, dass alle Reparaturen von Innen nur Schönheitsreparaturen sind aber keine Mängelbeseitigung. Dafür müsste man von Außen komplett neu Isolieren. Was mein Vermieter nicht machen lassen wird.

Ebenso hat er gesagt, dass in 3 Monaten der Schimmel vielleicht noch nicht sichtbar ist, aber definitiv wieder kommen wird und ich mich und sogar ihn somit strafbar mache, wenn ich hier wieder Neugeborene fotografiere. In 6 Monaten wird der Schimmel wieder deutlich sichtbar sein.

Nun möchte ich außerordentlich und fristlos Kündigen. Montag habe ich ein Gespräch mit dem Mieterschutzbund. Trotzdem wollte ich vorab wissen ob § 543 und § 569 BGB zutreffen. Wie lang eine Räumungsfrist ist? Ob diese dann erst nächsten Monat in Kraft tritt, und was ich eben sonst noch wissen sollte. Am 22 ist das treffen alles Beteiligten.

Dankeschön

Rechtsanwalt, Mietrecht, Rechtsberatung, außerordentliche kündigung
Überhöhte Stromnachzahlung! (Zwischenzähler)

Hallo liebe Mitglieder! Ich wohne seit 10Monaten in einer 35qm Einliegerwohnung, mit einem Zwischenzähler (auf dem steht: für Verrechnungszwecke nicht zugelassen)! Ich zahle einen mtl. Abschlag von 40 Euro, der vermieter hat mir ,laut Mietvertrag, schriftlich Versichert das dieser Abschlag die Kosten für Strom decken würde! Nun kommt die Jahresabrechnung: laut Stromzähler habe ich in den letzten 10 Monaten 5300 Kw verbraucht, die nachzahlung beläuft sich also auf knapp 1300 Euro! Also zusammengefasst: ich habe als Einzelperson, 35 qm Wohnfläche, Berufstätig, auf 12 Monate hochgerechnet knapp 6000 Kw verbraucht und somit einen mtl. Stromverbrauch von 180 Euro!!!!! das kann doch nicht sein!Ich habe zwar eine Elektroheizung, allerdings schlafe ich sehr oft auswärts und die heizperiode war nicht sehr lang!

Meine Fragen:!! Was hat es mit meinem Stromzähler auf sich? Strom wird über einen Zwischenzähler der vermieter abgerechnet ! (auf meinem Stromzähler steht drauf: für Verrechnungszwecke nicht zugelassen)! Scheint also ein Baumarktzähler zu sein!

Was kann ich nun rechtlich machen?

Der vermieter hat mir schriftlich, im Mietvertrag, versichert dass der mtl. Abschlag von 40Euro die Stromkosten decken würde!

Leider sind alle öffentlichen Rechtsberazungen kostenpflichtig und nun hoffe ich, dass mir hier jemand weiterhelfen kann! Ich bedanke mich bei allen die sich mit meiner Frage beschäftigen und mir hilfreiche Antworten geben!

MfG

Mietrecht, Stromabrechnung
Tapezieren, obwohl die Wohnung bei Einzug nicht tapeziert war?

Moin liebe Community,

ich versuche mein Anliegen kurz und präzise zu formulieren.

Ich wohne seit knapp über einem Jahr in meiner ersten Wohnung. Möchten aber aufgrund des Viertels demnächst ausziehen.

Die Wohnung war zu Mietbeginn weiss gestirchen, bis auf eine Wand (braun) und es waren keine Tapeten vorhanden. Wir selber haben zwei Wänder "bunt" gestrichen. Wurde aber nichts in einem Protokoll o.ä. aufgenommen.

Das ich alles streichen muss ist mir klar aber muss ich die Wohnung auf komplett Tapezieren ?

Hier die Klausel aus meinem Vertrag:

"Der Mieter ist während der Mietzeit verpflichtet die laufende Schönheitstemperaturen innerhalb der Wohnung auszuführen, soweit diese durch den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache seit Mietbeginn erforderlich werden. Zu den Schöngheitsreperaturen gehören: Das Taperzieren, Anstreichen von Wänden und der Decken, das Pflegen und Reihnigen der Fußböden, das Streichen der Innentüren, der Fenster und der Außentüren von innen, sowie das Streichen der Heizkörper und der Versorgungsleitungen innerhalb der Wohnung. Die Arbeiten sind handwerksgerecht auszuführen. Demgemäß sind die Mieträume zum Ende des Mietverhältnisses in dem Zustand zurückzugeben, der bestehen würde, wenn der Mieter die erforderlichen Schönheitsreparaturen durchgeführt hätte."

Also hier nochmal die Fragen: 1.) Muss ich taperzieren ? 2.) Heizkörper streichen auch wenn sie noch gut aussehen ? 3.) Türen auch wenn sie ebenfalls gut aussehen ?

Vielen Dank für die Antworten schonmal.

Grüße R.

Mietrecht, Renovierung, Mietvertrag, Auszug
Klingelnde Nachbarn wegen Spielzeug in meinem Garten

Ich habe ein freistehendes Haus mit Garten gemietet. Die Nachbarn daneben (regelmäßig betrunken, laut, cholerisch, leben sobald es trocken ist in ihrem Garten, total rücksichslos wg. Ruhezeiten usw...) haben einen ADHS-Sohn, der regelmäßig Spielzeug über den Zaun in meinen Garten schießt, schmeisst o.ähnl. Der Sohn - 2.Schuljahr - klingelt dann immer und fragt, ob er die Sachen holen könnte (der Weg wäre dann von vorne ums Haus in den hinteren Garten). Ich habe ihm schon 5 mal erklärt, dass ich das nicht will und die Sachen dann wieder irgendwann über den Zaun zurückschmeisse.Was ich auch immer machte.Vor einigen Wochen sah ich, wie der Sohn mit Hund auf dem Arm von hinten (am Grundstücksende) über meinen Zaun geklettert ist, (obwohl ich dort am Tor extra ein Vorhängeschloss angebracht habe), den Hund in meinem Garten auf die Erde gesetzt hat um sein Spielzeug zu holen. Die Mutter bekam das mit und schimpfte, er solle sofort "da raus kommen". Heute Mittag klingelte der Sohn schon wieder und wollte seinen Fußball haben. Ich sagte ihm, ich habe keine Zeit und ich wolle nicht, dass er (und sein mitgebrachter Freund) über mein gesamtes Grundstück läuft und ich würde ihm den Ball später wieder - wie schon mehrfach erklärt - rüberwerfen . Ich bin dann wegen Regen und Starkwind nicht rausgegangen (ich bin krankgeschrieben) und habe den Ball liegen lassen. Um 19.30 Uhr klingelte die Mutter an meiner Tür mit den Worten: "Ich will den Lederball jetzt endlich haben, der geht nämlich kaputt wenn er da im Regen liegt". Ich: ja dann habt ihr wohl Pech gehabt, ich bins Leid ständig wegen eurem Kram in den Garten zu laufen und bestimmt nicht bei dem Wetter. Sie: Dann darfst du nicht da hinziehen wo Kinder wohnen und ausserdem hälst du hier keine Ruhezeiten ein -du mit deinem Techno. Ich: Ne ist klar - ausgerechnet DU musst hier mit Ruhezeiten ankommen. Darauf hab ich die Türe geschlossen und hab mich total über diese völlig sinnfreie und falsche Beschuldigung aufgeregt. a) mag ich und höre ich kein Techno und wenn ich überhaupt mal über Zimmerlautstärke Musik höre, dann nur ,um deren Zwangsbeschallung im Garten (die höre ich auch bei geschlossenen Türen und Fenstern) zu übertönen. Und wegen RUHEZEITEN habe ich dort schon 3 mal angerufen: "hey - Sonntag - Feiertag - Mittagszeit - da könnten die Kinder mal einen GANG runterschrauben." Nicht nur das Kind ist so laut - die Leute sitzen sobald es trocken ist, draussen und spielen stundenlang am Stück KNOBELN mit Würfeln auf Plastiktischen. Streiten ständig total laut. Schmeissen Möbelstücke über die Terrasse. Brüllen ständig mit dem Kind rum, werfen dem Gegenstände auf der Terasse hinterher usw. Ich war schon dabei, wie die Mutter das Kind von ihrem Autodach geschleudert hat, weil der da draufgekrabbelt war. Ich dachte die haut den gegen die Hauswand, so agressiv war die.Meine Fragen: MUSS ich sofort jedesmal deren Kram aus meinem Garten holen?Was tun, wenn die wieder übern Zaun klettern obwohl ich es verboten habe?

Mietrecht, Hausfriedensbruch
Mietrecht - Einbauküche, Muss ich alte Elektrogeräte selbst ersetzen?

Hallo!

Ich ärgere mich ein wenig über meine eigene Dusseligkeit. Vor 2 Jahren habe ich, irgendwie zwischen Tür und Angel, meinen Mietvertrag unterschrieben. Als Bestandteil dessen gilt Anlage 1, die folgendes beinhaltet:

"Dem Mieter wird eine komplett ausgestattete Einbauküche zum Gebrauch zur Verfügung gestellt. [...] Alle Reparaturen, insbesondere die der Elektrogeräte, gehen zu Lasten des Mieters. Soltle ein Elektrogerät nicht mehr zu reparieren oder die Neuanschaffung sinnvoller sein, so ist der Mieter verpflichtet, ein gleichwertiges Gerät anzuschaffen. Dieses Gerät geht in den Besitz des Vermieters über und darf bei Auszug nicht mitgenommen werden. Jedoch erhält der Mieter eine Entschädigung, wen nicht seit Beschaffung des Gerätes fünf Jahre vergangen sind. [...]"

Alle Elektrogeräte sind zum Zeitpunkt des Mietbeginns 15 Jahre alt. Ich traf mit dem Vermieter eine mündliche Abrede (wie doof ich bin!), dass ich nicht für solch alte Geräte "hafte". Er willigte ein. Unterschrieben hab ich das 'Ding' dann scheinbar doch.

Nun lässt der Kühlschrank ordentlich Wasser, dem ist wirklich nicht mehr zu helfen. Auf meine Anzeige ggü. dem Vermieter reagierte er nur mit dem Auszug aus der o. g. Anlage. Ich muss also dafür aufkommen.

Die Einbauküche aber miete ich ja mit.

Frage: Ist diese Anlage mit den Bestimmungen zur Küche wirksam und rechtsgültig? Kann hier von einer Benachteiligung ausgegangen werden?

(Ich verstehe, dass [neue] Geräte geachtet werden sollen und ich diese grds. bestimmungsgemäß benutzen muss. Andernfalls hafte ich ja sowieso auf Schadensersatz bei fahrlässigem Verhalten. Aber ich muss doch nicht wirklich für nun 17 Jahre alte Geräte aufkommen!? Dass die den Geist aufgeben, irgendwann, ist doch klar?) Leider geht die Rechtsprechung ja davon aus, dass eine Küche nach 25 Jahren ihre Nutzungsdauer erreicht hat und erneuert werden könnte. So lange kann ich nicht warten ;)

Ich wäre dankbar, wenn ich den ein oder anderen Tipp bekomme. Danke! :)

Kühlschrank, Mietrecht, Reparatur, Einbauküche, Haftung
Unvollständiger Mietvertrag?

Für eine Wohnung haben meine Frau und ich einen Mietvertrag vorliegen, der mir komisch erscheint. Er ist von "Haus und Grund" und eindeutig stark vermieterfreundlich.

1) Die qm-Anzahl wird nicht benannt. Es ist mir bekannt, dass dies nicht sein muss. Aber 2) dies ist doch notwendig, nämlich, da der Umlageschlüssel des Frischwassers nicht genannt wird. Somit gilt §556a Abs.1 BGB, nämlich die Umlage über die qm-Anzahl, die ja nichtmal im Vertrag steht!?!

3) Der Vertrag verlangt, dass wir die Wohnung so übernehmen, wie gesehen und, dass die Wohnung bezugsfertig und einwandfrei ist, obwohl eine Wohnungsübergabe noch nicht stattfand und erst nach Mietbeginn stattfinden kann, da die Vermieter im Urlaub sind.

4) Wir haben bisher keine NK-Abrechnung gesehen und finden es unverschämt, dass wir für die Gartenpflege zahlen sollen (lt. Vertrag), obwohl wir keinen Zugang zum Garten haben (Vermieter wohnen im EG und lassen sich offenbar von den Vermietern der Wohnung alles zahlen).

5) Der Mietbeginn soll ab dem 01.01 anfangen, obwohl die Wonungsübergabe erst aufgrund des Urlaubs der Vermieter am 05.01. stattfinden kann.

Die Wohnug ist sehr schön, allerdings sind uns Schäden am Parkett aufgefallen und wir wollen nicht im Vertrag den einwandfreien Zustand unterschreiben, bevor eine offizielle Übergabe stattfand. Das verlangt der Vertrag jedoch.

Was haltet ihr von den Punkten? Wir sind hin- und hergerissen, da die Wohnung sehr schön ist und ideal, die Vermieter allerdings irgendwie versuchen, uns zu übervorteilen..

Danke für Eure Anregungen!!

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