Mietshaus! Reparatur der Heizung! Wer trägt Kosten?

Hallo,

ich bewohne ein Mietshaus und bei diesem gab es auch laut der Vorbewohner schon ständig Probleme mit der Gas Therme.

Ich habe vor einem Jahr knapp durch einen befreundeten Gas Wasser Menschen den Glühzünder welcher defekt war getauscht. Kosten lagen da bei knapp 150 Euro. Jetzt schaltet sich die Heizung wieder ab und wir haben keine Wärme und kein Warmwasser.

Mein befreundeter GW Mensch kam und es wurde im Fehlerspeicher ein defekter Fühlerangezeigt. Wir haben bei der Firma der Heizung angerufen und uns wurde mitgeteilt welcher Fühler getauscht werden muss. Dieser wurde uns auch direkt von der Firma geschickt und eingebaut. Kosten 80 Euro. Der fehlerspeicher zeigt nun aber immer noch den Fühler an. Es wurde noch ein Ersatzfühler probiert aber immernoch das gleiche Problem.

Wieder bei der Hotline angerufen der Firma und diese will nun einen Service Techniker vorbei schicken der sich das ganze ansieht weil der Verdacht auf einer defekten Platine nun besteht.

Desweiteren hat mich mein Heizungsmensch darauf Aufmerksam gemacht das die letzte Wartung 2010 nötig gewesen sei also vor unserem Einzug und das sich auf der Rückseite des Abgasrohres ein großes Rostloch befindet und dieses auch getuascht werden muss.

Meine Frage nun : Wie soll ich das dem Vermieter erklären und wer trägt die Kosten? In meinem Vertrag steht eine Klausel das der Mieterdirekt für die Heizungswartung verantwortlich ist und das der Mieter die Kosten für Wartung,Bedienung und Instandhaltung selber tragen muss sofern die Kalenderjährlichen Kosten hierfür 400€ maximal jedoch 9% der aktuellen Jahresgrundmiete nicht übersteigen.

Was bedeutet dies genau?

Muss ich die Kosten für einen Servicetechniker zum Überprüfen selber tragen?

Für hilfreiche Antworten bedanke ich mich bereits im Voraus.

Haus, wohnen, Recht, Mietrecht, Reparatur, Heizung
Hilfe meine Nachbarn wollen uns aus der Wohnung raushaben!

Hallo ihr lieben, ich hätte mal eine frage und zwar wir sind am 01.05.2013 in unsere erste Wohnung gezogen und wohnen in einem Mehrfamilienblock. Nun mein Problem.. Meine Nachbarn sind alle Russen und wir haben ganz unten im Haus also im EG 2 ältere Russen im Haus die mit uns nicht auskommen weil wir 1. noch relativ jung sind ich bin 23, mein Freund ist 25. und 2. tens weil wir keine Russen sind. Nun haben sie sich schon öfter bei der Vermieterin beschwert das wir angeblich immer so laut sind und haben auch schon öfter Briefe von unserer Vermieterin bekommen das wir das unterlassen sollen. Als dies dann schließlich aufgehört hat, hat es angefangen das Sie uns jedes mal die Polizei geschickt hat, wenns mal wieder angeblich zu laut war, klar haben wir öfters besuch, aber es ist eigentlich immer angemessen mit der Lautstärke. Nun habe ich von einer befreundeten Nachbarin erfahren das sie uns unbedingt raushaben wollen aus dem Haus und mittlerweile auch eine Unterschriftensammlung gemacht haben, die alle im Haus außer unsere befreundete Nachbarin unterschrieben haben, dazu kommt das diese benachbarte Freundin direkt unter uns wohnt und sie immer sagt das es bei uns nie laut ist und sie immer schlafen kann. Außerdem kam am samstag der Nachbar von unten hoch und geht meinen Freund voll an und beleidigt ihn einfach. Und geht wieder... Kann mir hier irgendjemand helfen? Ich will hier nicht ausziehen weil die Wohnung einfach super ist.

Recht, Mietrecht, Nachbarschaft, Streit
Ehemaliger Vermieter stellt 4500,-€ für Mängelbeseitigung in Rechnung

Hallo Zusammen,

ich hofffe ihr könnt mir helfen bei folgendem Problem:

Ich bin im Mai 2011 zu meinem Freund gezogen und wurde dann auch gleich in den Mietvertrag eingetragen. Da es immer wieder Streitigkeiten mit der Hausverwaltung gab auf Grund von einem feuchten Keller (der ja angeblich nicht feucht ist/war) sind wir im Juli 2013 ausgezogen.

Bei der Wohnungsübergabe mit der Verwaltung (wo komischerweise der Makler der Verwaltung dabei war) kam es natürlich gleich wieder zu Diskussionen.

Wir waren im ersten Augenblick nicht bereit den Flur zu renovieren obwohl unser Hund, damals noch Welpe, die Tapete unten abgekratzt hatte. Desweiteren fand auch keine ordentliche Wohnungsübergabe statt da wir nur diskutiert hatten auf dem Flur. Es wurde dann ein Übergabeprotokol gemacht, in dem wortwörtlich drin steht "Diverse Mängel in der Wohnung. Vermieter wird Mieter die Kosten der Reparatur in Rechnung stellen".. Leider haben wir dieses unterschrieben. Wir haben dann eine Nacht drüber geschlafen und uns doch dafür entschlossen das wir die Schönheitsreparaturen (Flur tapezieren und malern) ausführen. Habe dann dem Makler geschrieben wann wir in die Wohnung können um die Reparturen durch zuführen. Dieser schrieb dann "Auf Grund von dem Verhalten von ihrem Mann ist die Tür leider zugeschlagen. Für sie tut es mir Leid." diese habe ich auch noch abgespeichert in meinem Handy.

Nun kriegen wir 2 Monate später eine Rechnung über fast 4500,-€. Es wurden 2 Türen ausgetauscht, neues Laminat verlegt in WZ + SZ, Verdampfertuer im Kühlschrank, Malerkosten und Entrümpelung des Kellers in Rechnung gestellt.

Was können wir hier nun tun? Ich weiß nicht wo vorn und hinten ist und bin nur die ganze Zeit am überlegen was wir nun tun können. Wir werden uns heute auch noch gleich Termin beim Anwalt machen aber wie stehen hier unsere Chancen?

Wäre über hilfreiche Antworten sehr dankbar und von blöden Kommentaren darf abgesehen werden.

LG ANJA

Mietrecht, Vermieter
Rund um den Garten - Probleme mit Vermieter

Ich wohne in einer Mietwohnung in einem Drei-Parteien-Haus, der vordere Garten gehört einer der Parteien und der Hintere uns. Es steht in unserem Garten ein Gartenhaus, welches uns der Vermieter zu Anfang überlies, nach ca. einem Jahr sagte er uns, wir sollen ihm das Gartenhaus abkaufen (300 €) oder er verkaufe es und würde es aus dem Garten nehmen. Da wir das Gartenhaus nur genommen haben, da es sowieso da war und er uns fragte, sagten wir ihm, dass wir es nicht kaufen wollen. (Es wurden lediglich Geräte darin gelagert.) Ein paar Wochen darauf kam der Vermieter und holte sich von meinem Freund den Schlüssel, (er benötigte irgendetwas aus dem Häuschen), wieder ein paar Wochen später, holte er sich meinen Schlüssel, weil er den meines Freundes verlegt hat! Situation ist nun momentan, dass das Haus nicht verkauft wurde, immernoch in unserem Garten steht, zugesperrt ist, wir keinen Schlüssel haben, und unsere Gartengeräte sich drinnen befinden und der Vermieter auch meinen Schlüssel nicht mehr hat! Desweiteren haben wir vor ca. 4 Jahren, als wir eingezogen sind, auf einem unbewachsenen Stück (war wohl früher ein Beet) umgegraben und Gras gesät, welches auch schön gewachsen ist. Ich kam von der Arbeit heim (vor. ca 6 Wochen) und es fehlte der große Obstbaum, der mitten in unserem Garten stand, und ein riesen Loch klaffte in unserem Garten (auch die Stelle, die wir gesät hatten, mittlerweile ist, dass Loch (sehr hügelig und notdürftig) aufgefüllt. Wie soll ich vorgehen!? Ebenso, hat der Vermieter irgendwann am Gartentor ein Vorhängeschloss angebracht (uns ca. 8 Wochen später erst den Schlüssel gegeben; mein Freund musste, um morgens in die Arbeit zu fahren ÜBER DAS TOR KLETTERN), Er jedoch besitzt auch einen Schlüssel und benutzt diesen auch, ist das i.O. ??

Garten, Mietrecht
Mietschulden beglichen, Räumung trotzdem möglich?

Guten Tag,

vorab. Ich bin ein wenig unruhig, habe zwar einen Anwaltstermin, den aber erst am Freitag, würde aber gerne wissen, ob sich jemand auskennt, damit ich ein wenig vorbereiteter bin.

Mein Vater hat mir verheimlicht, dass er Mietschulden hat. Erst als die Anwälte des Vermieters sich meldeten, hat er mir alles berichtet. Es liegt ein Titel gegen ihn vor, aber keine Räumungsklage. Ich habe die gesamte Summe noch am gleichen Tag gezahlt, inklusive einer Sicherheit in Höhe von 1500 Euro. Bis heute hat mein Vater keinen entwerteten Titel erhalten, ist das normal? Die Zahlung liegt zwei Monate zurück.

Der Vermieter möchte trotzdem, dass mein Vater zum 01.02.2014 auszieht, obwohl er ansonsten eine Kündigungsfrist von 9 Monaten hat. Der Vermieter möchte, dass er auszieht, weil er fürchtet, dass es wieder Probleme geben könnte.

Nun passierte folgendes: Ich meine, dass vereinbart wurde, dass die fällige Monatsmiete in der Zahlung, die ich leistete, mit inbegriffen ist. Meinem Vater flatterte ein Brief ins Haus. Der wurde an dem Tag zugesendet, an dem die Frist ablief. Also dann lag der Brief im Kasten, geschrieben wurde der Brief bereits eine Woche vorher. Voller Schreck zahlte ich die geforderte Summe sofort. Meinem Vater wird jetzt aber mit Rechtsmitteln und Räumungsklage gedroht.

Es gibt keinerlei Aussenstände, das Verhalten des Anwalts scheint sehr unmenschlich zu sein. Mein Vater wurde dermaßen eingeschüchtert, da macht sich niemand ein Bild von. Sogar ich bekomme schon Angst.

Muss ich mir jetzt Sorgen machen, dass die meinen Vater schon in der nächsten Woche rauswerfen?

Mit freundlichen Grüßen Hannchen

Mietrecht, Räumungsklage
Wer ist für das Rausstellen/Bereitstellen der Müllcontainer verantwortlich? (Kosten?)

In unserem Miethaus kriselts schon seit einiger Zeit, weil es bis jetzt keinen Verantwortlichen für das Rausstellen der Restmüllcontainer (vom Hof auf die Straße) zu den jeweiligen Abfuhrterminen gab. Bis jetzt hat das anscheinend jedes Mal eine Mieterin gemacht - keine Ahnung warum, es hat sie keiner dazu beauftragt oder so. Auf jeden Fall haben wir das jetzt erst mitgekriegt nachdem sie sich bei uns beschwert hat, dass wir das alle auch machen müssen. Nach einem Anruf bei der Hausverwaltung wurde uns versichert, dass sich ab jetzt jemand darum kümmert.

Heute ist dann ein Brief von denen gekommen, im Anhang eine Aufstellung der Monate, wer in welchen für das Rausstellen der Mülltonnen verantwortlich ist. Weiter im Brief: "..Sollte dies nicht funktionieren, sehen wir uns leider gezwungen, eine Person kostenpflichtig mit der Betreuung der Müllcontainer zu beauftragen. Da dies aber sehr hohe Kosten verursachen würde, gehen wir davon aus, dass alle Mietparteien mit einer Liste einverstanden sind. .."

Wir und unsere Gegenübernachbarn können uns das aber nicht wirklich vorstellen, da wir berufstätig / nicht immer zu Hause sind / Kinder haben und somit keine Zeit für sowas haben, uns in der Früh vor der Arbeit nicht mit diesen Mülltonnen schmutzig machen können, etc..

Macht sowas nicht normalerweise der Hausmeister, ohne irgendwelche 'hohen Kosten' zu verursachen? Wenn wir das jetzt nicht machen, müssen wir dann wirklich monatlich mehr zahlen damit irgendjemand diese ~ 8 Tonnen rausbringt, was ja eigentlich nicht länger dauern kann als 15-20 Minuten? Im Mietvertrag ist auch nichts dergleichen festgehalten.

Müll, Mietrecht
Darf mein Vermieter auf meinen Balkon, wenn die Terrasse nur so begehbar ist?

Ich habe eine Frage, wir haben im Februar eine Wohnung angemietet, beim Beischtigungstermin wurde uns zugesichert, daß die Terrasse, die nur über den Balkon zugänglich ist und direkt vor unserem Wohnzimmer liegt - nur für uns ist. Daher haben wir den Vertrag unterschrieben und leider nicht mehr vorher gelesen, da wir vertraut haben. Nun steht da, die Terrasse ist für alle Hausbewohner - 5 Wohneinheiten! Nur - die Terrasse ist nur über unseren Balkon begehbar, der allerdings auch übers Treppenhaus erreichbar ist, weil auch bei der Nachbarwohnung keine Abtrennung angebracht ist.Mit anderen Worten - man läuft erst entlang der Nchbarwohnung, kann da in alle Fenster schauen und kommt dann um die Ecke, schaut in die Terrassentüre der Nachbarwohnung und dann in unsere Türe und ins große Blumenfenster. Die Terrasse ist direkt vor unserem Wohnzimmer, d.h. ich hätte die Leute vor meinem Wohnzimmer sitzen, jeder kann mir in die Fenster und die Balkontüre schauen, denn einen direkten Zugang habe ich ja - über einen kleinen Balkon! Bisher war dieser Zugang offen, vom Vermieter selbst so gemacht, um die Terrasse war auch erst im Frühjahr ein Geländer gemacht worden ! Das heißt, für uns war Terrsse und Balkon eine Fläche, allerdings vom Balkon zur Terrasse eine Stufe! Gestern nun kamen wir von einer Beerdigung zurück - früher als wir von der Arbeit zurückgekommen wären - und wir sahen nur noch unseren Vermieter ins Auto steigen und abfahren. Als wir in unsere Wohnung kamen und ins Wohnzimmer sahen, hätte uns fast der Schlag getroffen - plötzlich hat unser Balkon ein Gländer zu der Terrasse hin und nur noch einen ganz schmalen Durchgang! Diese Türe ist nach innen - also in unseren Balkon - zu öffnen. Dies wiederum heißt, jeder der die Terrasse benutzen will, muß fast über meinen halben Balkon! Nun meine Fragen: 1. Darf der Vermieter überhaupt ohne meine Wissen auf den Balkon, der ja zu meiner Wohnung gehört - auch wenn er noch durch einen anderen Zugang zugänglich ist? Wo ist da der Schutz der Privatsphäre? 2. Darf er ohne unser Wissen einfach so dieses Geländer anbringen? Dadurch habe ich kaum noch Platz - einen Tisch kann ich nicht mehr stellen! Beim Vormieter war das kein Problem und wurde sogar vom Vermieter noch erweitert! 3. Meine Gartenmöbel, die um den Tisch standen - wo jetzt das Geländer steht - es ist ein richtiges schweres massiv-Holz, ziemlich breit und nimmt sehr viel Platz weg - wurden einfach auf die Terrasse gepfeffert, es sah aus wie auf einem Schrotthaufen, auch die Auflagen waren dabei und ein alter PC-Stuhl, auf dem direkt an der Mauer am liebsten meine Katze sitzt, stand dort draußen. D.h., hätte es geregnet, wäre alles nass gewesen, wir sind erst am Samstag aus dem Urlaub zurückgekommen, wäre dies früher gewesen, hätten wir es erst nach 2 Wochen bemerkt und alles wäre kaputt gewesen. 4. Muss ich dulden, daß ich beim Balkonblumengiessen nass werde? Diese sind vom Vermieter aussen an den Balkonen angebracht worden und werden extern versorgt!

Mieter, Mietrecht
Erlaubnisklausel Hundehaltung. Schriftliche Bitte an Vermieter okay?

Hallo liebe Fragegemeinde,

unser Mietvertrag sieht eine Erlabnisklausel zur Hundehaltung vor. Mein Mann und ich wünschen uns schon seit längerem einen Hund und haben auch schon einen ins Auge gefasst. Nun habe ich die Bitte an unseren Vermieter verfasst, die Hundehaltung zu erlauben. Was haltet ihr davon? Jegliche Kritik ist erwünscht und auch gerne weiter Argumente ;) Würde es euch als Vermieter überzeugen? Ich danke schonmal im Vorraus :)

Sehr geehrter Herr XXX,

Wir bitten Sie hiermit um die Erlaubnis zur Hundehaltung in der Mietwohnung XXX. Der Mietvertrag vom 01. Juni 2013 sieht eine sog. Erlaubnisklausel vor, das bedeutet nach der aktuellen Rechtsprechung vom 20.03.2013, dass hier die individuellen Interessen der Parteien abgewogen werden müssen.

Uns ist durchaus bewusst, dass Tier- und insbesondere Hundehaltung seitens der Vermieter öfters nicht gern gesehen ist, da hier das Risiko der Lärmbelästigung anderer Mieter und die Beschädigung der Mietsache im Raum steht. Um Ihnen diese Angst zu nehmen, können wir Ihnen versichern, dass es sich bei dem Hund, den wir ins Auge gefasst haben, bereits um eine ausgewachsene, kastrierte Hündin handelt. Bellen durch Einsamkeit, wie es oft bei Welpen in der Anfangszeit der Fall ist oder durch Läufigkeit, sollten also keine Probleme oder Belästigungen für die anderen Mieter des Hauses darstellen.

Beschädigungen der Wohnung oder des Hausflurs sind bei einem gut erzogenem Hund nicht zu erwarten. Sollte es aus welchen Gründen auch immer zu einer Beschädigung kommen, wird sie selbstverständlich auf eigene Kosten unsererseits beseitigt.

Zudem ist zu erwähnen, dass es sich bei der Hündin bzw der Rasse um einen Bolonka handelt. Bolonkas werden maximal 26cm groß, haaren nicht und sind sehr menschenfreundlich.

Wir wünschen uns den Hund wirklich sehr und hoffen, dass unsere Argumente überzeugen und sie eine individuelle Abwägung der Interessen fair gestalten.

Mit freundlichen Grüßen XXX

Hund, Haustiere, Recht, Mietrecht
Ratten im Keller - wer haftet, wer ist verantwortlich für die Räumung?

Wir haben seit längerem ein Problem im Keller unserer Mietwohnung. Schon seit längerer Zeit traten zu Regenzeiten unangenehme Gerüche im Treppenhaus auf. Daraufhin wurde die Wohnungsgesellschaft kontaktiert (immer telefonisch) und auf diese Problematik aufmerksam gemacht. Irgendwann kam der Hausmeister vorbei, schaute sich das an und sagte er schickt einen Handwerker vorbei. Zwei Monate später kam ein Anruf vom Handwerker, der sagte, dass er noch mal anruft, um einen Termin zu vereinbaren (ist nicht geschehen). Einige Zeit später tauchte im Treppenhaus eine Ratte auf. Ich rief bei der Wohnungsgesellschaft an, der Hausmeister kam schnell vorbei, die Ratte war nicht auffindbar. Vor kurzem nun fand ein Nachbar eine tote Ratte vor den Kellerräumen. Nach mehrerenTelefonaten (seitens der Nachbarn und mir) wurden Kammerjäger rausgeschickt und die Ratte entfern (Dauer ca. 3 Wochen). Weitere drei Wochen später war nun heute eine beauftragte Firma im Haus, der, für das Übel verantwortliche Abflussrohr, reparieren wollte. Dabei tauchen zwei Probleme auf: 1. Wir sind direkt wieder auf eine lebende Ratte gestoßen und haben schnell das Weite gesucht. 2. Der Kellerraum (vollgepackt mit alten Möbelstücken und Klamotten) muss freigeräumt werden.

Nun meine Frage: Muss ich den Keller selbst freiräumen, trotz noch andauerndem Rattenbefall und wahrscheinlich vorhandener Kadaver? Wer haftet für den entstandenen Schaden im Kellerraum?

Ich habe schon versucht mich in Foren zu informieren, habe aber bezüglich meiner Problematik keine passende Antwort gefunden...

Recht, Mietrecht, Schaden
Einbau einer fehlenden Duschwand - Sache des Vermieters?

Meine Oma ist in eine neue Wohnung umgezogen. Die Vormieterin war körperbehindert und hat sich deswegen einen ebenerdige Dusche einbauen lassen, ist dann allerdings verstorben. Bei dieser ebenerdigen Dusche fehlt nun die Duschwand (die konnte die Vormieterin nicht mehr in Auftrag geben, weil sie verstorben war) sodass man beim Duschen quasi das ganze Bad unter Wasser setzt, weil das Wasser ja keinerlei Begrenzung hat (bei einer ebenerdigen Dusche gibt es ja keine Duschwanne).

Der Vermieter weigert sich allerdings eine Duschwand einzubauen und meint, dies wäre Sache des Mieters, da der Umbau durch die Vormieterin durchgeführt wurde und er nur seine Genehmigung für den Umbau erteilt hat.

Eine Duschwand kostet für diese Dusche knapp 500,-Euro (mit Einbau) und der Vermieter weigert sich nun die Kosten zu übernehmen.

Da meine Oma nur eine kleine Rente hat und sich diese Duschwand nicht leisten kann, wollte ich fragen wer nun Recht hat. Der Vermieter, indem er sagt, dass dies Sache des Mieters sei oder muss er als Vermieter für eine entsprechende Duschwand sorgen, dass man Duschen kann, ohne das das Wasser durch das ganze Bad läuft. Meine Oma ist körperlich auch nicht in der Lage jedesmal das Bad komplett zu wischen, wenn sie duschen war.

Wenn es Sache des Vermieters ist, gibt es entsprechende Urteile oder Gesetze, die man dazu anwenden kann?

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Dusche, Mietwohnung, Mietrecht, Mietminderung, Vermieter
Kontrolle durch Vermieter

Ich wohne in einer Erdgeschosswohnung, zusammen im selben Haus mit meinen Vermietern (älteres Ehepaar), deren Zweifamilienhaus. Ich bin langsam ziemlich genervt von meiner Vermieterin und fühle mich regelrecht kontrolliert und beobachtet. Ich weiss, dass sie regelmäßig ums Haus schleicht und durch meine Fenster schaut, zweimal hab ich sie gesehen, da ich 1. in der Küche saß und frühstückte während sie ihre Nase ans Fenster drückte und 2. ich nackt im Badezimmer stand als ich mich umdrehte und ihr Gesicht direkt am Fenster erblickte.... Nicht nur erschrak ich fürchterlich, sondern fühle mich auch richtigt in meiner Privatsphäre gestört. Außerdem macht sie mich ständig auf Dinge aufmerksam, die sie nur wissen kann, wenn sie direkt zum Fenster rein schaut. Z.B. sagt sie, ich darf meine Wäsche nicht in der Wohnung trocken, zwecks Schimmelgefahr... Den Wäscheständer hätte sie nicht durch vorbeigehen erkennen können, dazu muss sie auf meine Terasse gegangen und durch das Schlafzimmerfenster geschaut haben. Darf sie mir solche Vorschriften machen und vor allem, was kann ich gegen die Glotzerei tun??? (ich möchte nicht alle Fenster blickdicht abhängen müssen) Auch möchte sie nicht, dass ich in der Wohnung rauche... Woher weiss sie dass ich es tue, wenn sie nicht durchs Fenster geschaut und den Aschenbecher oder Zigaretten entdeckt hätte!? Darf sie mir das Rauchen in der Wohnung verbieten? Desweiteren will sie mir vorschreiben, wie und wie lange ich zu lüften habe und wann und wie oft ich meine Fenster zu putzen habe! Darf sie das??? ( Ich lüfte auf alle Fälle ausreichend) Außerdem wird mein Müll durchsucht, meine Terrasse gekehrt....

Bitte gebt mir doch ein paar Tipps, ich weiss echt nicht mehr weiter.

Danke schon mal im voraus!

Mietrecht
Zugang zur Wohnung durch Eigentümer versperrt - Hausfriedensbruch?

Hallo,

mal eine Frage an die Hobbyjuristen unter Euch... Es geht um die Personen A, B und C. A gehört ein Haus, B wohnt dort, zahlt auch Miete, hat aber keinen Mietvertrag,d a er direkt mit A verwandt ist. C ist der Enkel von B. Nun ist B schwer krank und muss in ein Heim. Er hat C als Betreuer bestimmt, A wegen Zwistigkeiten ausdrücklich ausgeschlossen. Vor einiger Zeit wollte C B Sachen aus der Wohnung holen, die Haustür war aber von innen mehrfach verschlossen, sodass C den Schlüsseldienst rief. A war darüber mehr als erbost aber B hatte C schriftlich bestätigt, dass er die Sachen braucht und C diese holen und den Schlüssel auch behalten solle. Nun will C B ins Heim fahren, und das Zimmer dort mit einigen persönlichen Sachen aus der Wohnung einrichten. Notgedrungen ruft C A an und sagt ihm, dass er nochmal in die Wohnung müsste. A ist stinksauer und sagt, er habe die Schlösser getauscht und bringt B die Sachen selber. Das will B aber nicht und auch C legt großen Wert darauf dass B aus gesundheitlichen Gründen in ein möbliertes Zimmer zieht. Wer ist nun im Recht? Darf A einfach den Zugang zu Bs Wohnung versperren? Wie kann C trotzdem legal Zugang zur Wohnung erhalten und ist es A überhaupt erlaubt einfach über Bs private Sachen zu bestimmen, obwohl B das ausdrücklich nicht wünscht?

Danke Hoffe, das mit dem A,B,C bringt Euch nicht zu sehr durcheinander...

Mietrecht, Familienrecht, Hausfriedensbruch, Vorsorgevollmacht
Streit wegen Ablöse für WG-Zimmer

Hi Allerseits,

ich bin im Begriff ein WG-Zimmer in einer 3er WG zu übernehmen und bin nun im Streit mit dem Vormieter.

Wir haben ursprünglich mündlich ausgemacht, dass ich seinen "Designer-Schrank" (NP:570€) für 500€ übernehme, weil das die Grundvoraussetzung war, um die Wohnung überhaupt zu bekommen. Zusätzlich kommen noch 400€ für Geräte, wie Staubsauger, Waschmaschine und Küche hinzu, die vor ein paar Jahren mal angeschafft wurde.

Da ich von der Nachricht, endlich ein WG-Zimmer bekommen zu haben, so überrascht war, aber ich ihm erst mal am Telefon gesagt, dass ich, wenn auch widerwillig, seinen Ablöseforderungen nachkomme, woraufhin er den Kontakt zur Hausverwaltung, welche auch gleichzeitig Eigentümer sind, vermittelt hat.

Nach einiger Überlegung und auf Rat meiner Eltern, die schließlich einen Großteil bezahlen, habe ich die Verwaltung angerufen und abgesagt und denen auch die Bedenken hinsichtlich der Ablöse von insgesamt 850€ geäußert. Auch die Verwaltung schien relativ überrascht ob der Summe und hat mich keine 2 Minuten später kontaktiert und mir zugesagt, dass ich keine Ablöse zahlen müsste, da das Zimmer schließlich leer zu übergeben wäre.

Alles in Allem hätte ich 1000€ Kaution, 850€ Ablöse und 400€ (erste Miete), also 2250€ zahlen müssen, bevor ich auch nur einen Schreibtischstuhl drinne hätte.

Meine Frage, inwiefern ist eine Ablöse verpflichtend für mich als Nachmieter zu zahlen, da er mir auch gedroht hat, dass ich das WG Zimmer nicht bekomme, sollte ich nicht zahlen.

Mietrecht, Mietvertrag, Ablöse
Defekte Duschkabine bei Einzug - Vermietersache?

Hallo zusammen,

wir ziehen gerade in eine neue Wohnung. Bei der Wohnungsübergabe haben wir gemeinsam mit der Vermieterin festgestellt, dass die Duschkabine defekt ist. Sie lässt sich nicht mehr öffnen und schließen. Daraufhin hat sie versprochen und auch schriftlich festgehalten, dass diese durch sie erneuert wird. Sie hätte noch eine unbenutzte Duschkabine im Keller. Diese wurde nun auch in unsere Wohnung gebracht. Als sie eingebaut werden sollte, haben wir festgestellt, dass sie gar nicht die passenden Maße hat. Eine neue Kabine will die Vermieterin nun nicht mehr kaufen. Sie verabschiedete sich mit den Worten, es gäbe ja auch schöne Duschvorhänge, die wir uns besorgen könnten. Von dem Übergabeprotokoll, in dem der Austausch der Kabine eingetragen war, schien sie nichts wissen zu wollen.

Wir möchten eigentlich keinen Duschvorhang und sehen auch nicht ein, uns mit einem Duschvorhang zufrieden zu geben, da die Wohnung ja mit Kabine vermietet wurde. Außerdem wurde uns der Austausch ja sogar zugesagt und schriftlich im Übergabeprotokoll festgehalten.

Ein weiteres Problem: Wir haben zwar eine Kopie des Protokolls, jedoch befanden sich die Angaben zu diesem zweiten Badezimmer auf der Rückseite eines Zettels. Ausgerechnet dieser Teil fehlt uns, worauf wir sie auch schon mehrfach hingewiesen haben, was sie ebenfalls immer wieder zu überhören scheint.

Welche Rechte haben wir als Mieter? Können wir auf die Erneuerung der Duschkabine bestehen?? Ist das generell überhaupt Vermietersache oder war sie nur kulant? Wie kann man am geschicktesten argumentieren? Wir wollen schließlich nicht direkt beim Einzug in Streit mit der Vermieterin geraten....

Umzug, Mietwohnung, Mietrecht

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