Angabe von qm im Untermietvertrag.
Hallo zusammen,
ist es rechtlich in Ordnung wenn folgendes im Untermietvertrag steht
*Es werden in der Etage UG, EG und OG dem Untermieter folgende Räume durch den Hauptmieter zur Verfügung gestellt_
-2 Zimmer im 1 OG
-1 Küche EG gemeinsame Nutzung
-1 Bad OG gemeinsame Nutzung
-1 Keller gemeinsame Nutzung
-1 Innenhof gemeinsame Nutzung
-1 Terasse gemeinsame Nutzung* **
*Des Weiteren ist es dem Untermieter gestattet die gemeinsame Waschküche sowie den Trockenplatz für Wäsche mitzubenutzen. Die summierte Wohnfläche beträgt 40 Quadratmeter (qm). *
Oder muss jeder einzelne Raum mit der genauen Quatratmeterzahl angegeben werden?
Vielen Dank im voraus.
Mietrecht,
Mietvertrag,
Untermieter