Hallo, ich hätte folgende Frage: Meine Tochter will in eine neue Wohnung ziehen und soll die Mietkaution laut Vermieter als Sparbuch anlegen. Er weiß natürlich nicht, dass sie ein Pfändungsschutzkonto besitzt. Wenn sie jetzt ein Sparbuch anlegen würde, ginge das eingezahlte Geld an die Gläubiger über. Ein direktes Mietkautionssparbuch gibt es nämlich nicht mehr (laut Telefonat mit der Bank). Nun kam mir als Mutter die Idee, auf meinen Namen für die Tochter ein Sparbuch anzulegen und dieses ihrem Vermieter auszuhändigen. Der Vermieter war nicht sonderlich begeistert, schließlich hätte er den Mietvertrag mit der Tochter und nicht mit mir gemacht. Bei der Bank sagte man auch, dass es die Regel wäre, dass der Vermieter ein Sparbuch anlegt. Nun will er sich nochmal erkundigen. Nun die Frage: Wenn der Vermieter kein Sparbuch auf seinen Namen eröffnen will und auf meinen Vorschlag eingeht, dass ich das übernehme, kann das Geld dann auch von meinem Sparbuch gepfändet werden? Außerdem besteht die Möglichkeit, dass die Arge die Kaution zahlt, oder zumindest einen Teil. Kann das auch gepfändet werden? Danke für gute Antworten