Was bedeuten diese Mietvertragsklauseln und sind diese wirksam?

Hallo zusammen,

da meine Freundin und ich demnächst zusammen ziehen wollen und wir den fertigen Mietvertrag schon vorliegen haben, wollte ich fragen, was folgende Auszüge bedeuten und ob diese rechtens sind.

§4 Miete, Betriebskosten

"Sach- und Arbeitsleistungen des Vermieters, durch die Betriebskosten erspart werden, dürfen mit dem Betrag angesetzt werden, der für gleichwertige Leistung des Dritten, insb. eines Unternehmens, angesetzt werden könnte"

§ 5 Indexmiete

  1. Die Parteien vereinbaren, dass die Nettokaltmiete gemäß § 4 Ziff. 1 durch den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland bestimmt wird (lndexmiete), und zwar wie folgt: Die Nettokaltmiete ändert sich jeweils frühestens nach Ablauf eines Jahres im gleichen prozentualen Verhältnis, wie sich der vom Statistischen Bundesamt ermittelte Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland (Basis 2010 = 100) gegenüber dem Preisindex verändert hat, der für den Zeitpunkt des Mietbeginns bzw. für den Zeitpunkt der jeweils letzten Mieterhöhung gilt.

§ 8 Haftungsausschluss / Aufrechnungsverbot / Obliegenheit

  1. Der Mieter kann nur mit Forderungen aus dem Mietverhältnis aufrechnen, wenn sie unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind. Dies gilt nicht für Mietminderungen, die wegen der Vorfälligkeit der Miete im laufenden Monat entstanden sind. Diese Rückforderungsbeträge einer eventuell zu viel bezahlten Miete für den laufenden Monat können vom Mieter in den Folgemonaten zur Aufrechnung gebracht werden.

§ 11 Instandhaltung und Instandsetzung der Mieträume

  1. Der Mieter trägt die Kosten für in den Mieträumen anfallende Kleinreparaturen. Die Kleinreparaturen umfassen das Beheben kleiner Schäden an den Installationsgegenständen für Elektrizität, Wasser und Gas, den Heiz- und Kocheinrichtungen, den Fenster- und Türverschlüssen sowie den Verschlusseinrichtungen der Fensterläden. Der Mieter trägt die Reparaturkosten bis zu 85 Euro pro Einzelfall. Pro Mietjahr ist der Aufwand für den Mieter auf 8% der jährlichen Nettokaltmiete begrenzt.

§ 12 Schönheitsreparaturen

  1. Der Mieter verpflichtet sich, die erforderlichen Schönheitsreparaturen innerhalb der Mieträume auf eigene Kosten auszuführen. Dazu gehören folgende Arbeiten, soweit erforderlich: Das Tapezieren, Anstreichen der Wände und Decken, das Streichen der Innentüren, Fenster und Außentüren von innen, das Streichen der Heizkörper und Heizrohr esowie das Pflegen und Reinigen der Fußböden. Soweit Schönheitsreparaturen bei Ende des Mietverhältnisses erforderlich sind, so sind diese in neutralen, deckenden und hellen Farben und Tapeten auszuführen. Lackierte Holzteile sind in dem Farbton zurückzugeben, wie er bei Vertragsbeginn vorgegeben war; farbig gestrichene Holzteile können auch in Weiß oder hellen Farbtönen gestrichen zurückgegeben werden.

VIelen Dank für Eure Antworten!!!!

Wohnung, Mietwohnung, Mietrecht, Mietvertrag, klausel, Wirksamkeit
Gilt die mündliche Vereinbarung des Vermieteres nach seinem Tod?

Da wir viel Probleme mit dem Kabelempfang hatten, hat der Vermieter uns erlaubt eine SAT-Schüßel anzubringen. Das haben wir dann auch gemacht. Das war vor über 2 Jahren. Nun ist er verstorben und die Erbin möchte nicht daß wir die Schüßel behalten, weil ja Kabel vorhanden ist. Zwar hatte sie den KD-Vertrag sogar fristlos kündigen müssen um KD dazu zu bringen den Eingangskabel zu erneuern, aber nach ewigem hin und her haben sie es jetzt repariert. Und nun soll die Schüßel weg. Darf sie das? Obwohl wir sie schon 2 Jahre haben? Die zweite Vereinbarung betrifft eine Renovierung. Das Bad und die Küche waren schon Megaalt und hässlich. Wir vereinbarten, dass er die Kosten für neue Fiesen, Steckdosen und Bodenfliesen übernimmt, wärend wir es selber anbringen. Dafür übergab er uns kostenlos ein Raum auf unserer Etage (der zu einer anderen Wohnung gehört), um dort alles abzustellen und Arbeiten zu können. Ein Teil der Materialkosten hat er Erstattet, doch bevor wir alles fertig machen konnten ist er ja verstorben. Wir mußten den Elektriker, Werkzeug und weitere Material- Kosten bisher selber zahlen. Muß die Erbin uns diese Erstatten? Darf sie uns die Miete erhöhen (das will sie nämlich machen), obwohl der Altvermieter dies garnicht im Sinn hatte? Darf sie Miete für den Raum fördern, bzw. auch nachfördern? Die Renovierung erfolgt nur in unserer Freizeit, deswegen zieht es sich schoch seit langem hin und ist leider auch noch nicht ganz fertig. Kann sie uns den Raum wegnehmen? Wir brauchen ihn als Abstellkammer, Strom holen wir nach Bedarf über Verlängerungskabel aus unserer Wohnung, heizen tun wir garnicht, also entstehen keine Nebenkosten.

Mietwohnung, Mietrecht, Renovierungskosten, Vermieterwechsel
Wasserschaden in Mietswohnung, nun sollen die Bautrockner kommen. Kann man weiterhin dort leben?

Hallo zusammen,

vor kurzem gab es bei uns im Haus einen Wasserschaden. Dort sind unbekannterweise vom 3. Stock ca 5 000 Liter Wasser durch die Wände bis in die Tiefgarage gelaufen und selbstverständlich auch durch meine Wohnung im Erdgeschoss ...

Nun kümmert sich unser toller Hausverwalter natürlich mit vollem Elan darum und hat schon per Gutachter alles prüfen und testen lassen. Dabei kam dieser zu dem Entschluss das in unserer 2 Zimmer Wohnung (63qm) lediglich die Küche betroffen sei. Ich selbst sehe oder merke nichts davon, die Wand hat wohl einen hohen Feuchtigkeitswert. Daher soll nun dort die Tapete entfernt werden. Anschließend sollen dann mehrere Bautrockner für ca 2 Wochen bei uns in die Wohnung.

Nun hatten wir gerade einen Zettel an der Tür, das ab morgen die Tapete runter kommt und mit den Arbeiten begonnen wird ... Ich gehe mal stark davon aus das ich in dieser Phase die Küche bereits nicht nutzen kann.

Nun stellt sich mir die Frage wie dies sein wird wenn die Bautrockner hier rein kommen?! Ist ein normales Leben dann überhaupt noch möglich?!

Wie sieht das mit weiteren Schritten aus zwecks Mietminderung und ähnlichem? Welche Fristen und Schritte muss ich hierfür einhalten? Habe schon einiges hierzu im Google gefunden, da das ganze aber bei mir nun innerhalb von zwei Wochen passiert ist und das ganze schlag auf schlag geht - teilweise über meinen Kopf hinweg oder mit keinen bis wenig Information - bin ich gerade doch sehr überrumpelt!

Vielen Dank schonmal für alle Antworten!

Mietrecht, Wasserschaden
Nachbarn machen Lärm, schwer zu lokalisieren

Hallo, ich weiss, dass es schon viele Fragen zum Thema Nachbarn-Lärm gestellt wurden, sie gehen aber alle davon aus, dass man weiss wer den Lärm verursacht. Bei mir ist es aber so, dass ich den Verursacher nicht lokalisieren kann, und das schon seit über 2 Jahren. Es handelt sich um laute Trittgeräusche, sog. "Fersengang" und zwar jeden Tag nachmittags UND von 22 bis 24 Uhr, dann wieder ab 6 Uhr morgens. Sie sind am lautesten in meinem Schlafzimmer hörbar, sie wecken mich und meine Freundin immer. Ich habe schon mit ein paar Nachbarn gesprochen, jeder sagt natürlich dasselbe: "ich bin es nicht" und "ich höre nichts". Ich habe mich bei der Hausverwaltung beschwert, aber sie können oder wollen nicht helfen. Ich habe auch schon viele Stunden im Treppenhaus verbracht, dort hört man die Tritte auch, aber das Gebäude ist extrem hellhörig, die Geräusche scheinen aus allen Richtungen zu kommen. Gibt es vielleicht eine Methode wie man die Quelle der Geräusche feststellen kann? vielleicht eine Art "Ortungsgerät"? ;) Ich werde natürlich ausziehen, sobald ich kann, zur Zeit aber kann ich das nicht, ich muss noch mindestens einige Monate dort wohnen. So etwas ist doch ein Fall für die Polizei, wegen Störung der nächtlichen Ruhe, oder? und wahrscheinlich auch ein Grund für Mietminderung? aber wenn ich nicht beweisen kann, wer genau das macht, sind meine Hände gebunden..... Hat jemand schon Erfahrung in einem solchen Fall?

Mietrecht, Lärm, Nachbarn
2013: Stromkabel von Anfang 1900!? Ist das zulässig?

Hallo, in der Wohnung einer Freundin ist die Elektrik und als sanitäre Einrichtungen stark veraltet. Es ist Berliner Altbau, der bis vor kurzem noch Ochsenblutdielen hatte. Im Rahmen einer Renovierung und Sanierung sollte eine neue Lampe in der Küche angebracht werden. Schon beim abmontieren der alten Lampe ist beim abschrauben der Lüsterklemme im vorderen Bereich die gesamte Ummantelung, welche noch aus Baumwollgewebe ist abgefallen. Da es nur im vorderen Bereich war, und sich die Kabel dort nicht berührten, wurde die neue Lampe angebracht. Da das Kabel außen(!) liegt, sollte es noch mit Schellen an der Decke fest gemacht werden. Der Strom war an, die Lampe funktionierte und allein beim aufstülpen der Schelle, gab es einen riesigen Kurzschluss. Ich hatte das Kabel gerade wieder los gelassen. - War 2,5 cm davon entfernt. Danach war der Strom natürlich tot. Die Vermieterin, wie immer in Notfällen unerreichbar. Also musste der Notdienst gerufen werden und kommen. Es stellte sich heraus, dass das Kabel von ANFANG 1900 ist! Zwei Kupferdrähte ummantelt mit Stoffgewebe in einem METALLMANTEL!! - Für 2013 lebensgefährliche Zustände! Hätte ich also das Kabel nach anbringen der Schelle noch in der Hand gehabt, wäre ich jetzt tot. Dieses Teilstück wurde rausgenommen und ersetzt, da die Lampe hängen sollte. Die gesamte Elektrik, alles ist so veraltet und alle Stromleitungen sind oberflächlich gelegt. Selbst Fachmänner haben dann zum Austauschen und richtigen Anschließen nach 7 weiteren Kurzschlüssen fast 3(!) Stunden gebraucht. Jetzt ist eine Rechnung von 250,00 € entstanden und die Vermieterin, die im Übrigen immer geizig ist, was Geld angeht, weigert sich, es überhaupt einzusehen! Was können wir jetzt machen? Ich freue mich über jede Antwort und jeden Ratschlag. - Dankeschön im Voraus.

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Elektrik, Mietrecht
Androhung einer Räumungsklage bekommen wann muss mit der Vollstreckung gerechnet werden?

Ich habe mit meinem Nachbarn ein heikles Thema, da ich ihm mehrfach darüber aufgeklärt habe das er seinen Mietrückstand von 3.000 Euro unbedingt ausgleichen solle, aber er hat ständig einen Sturen Kopf und will sich mit dem Problem nicht auseinander setzen. Jetzt hat er von seinem Vermieter eine Frist gesetzt bekommen wo ich der Meinung bin dass jetzt der Gerichtsvollzieher jeden Tag kommen kann und Ihm aus der Wohnung setzt. Er meint der Vermieter hätte noch keine Verfügung und benötigt noch ein weiteres Urteil.

Das hat sein Vermieter alles unternommen.___________________________________________________________________

Mein Nachbar hat am 07.12.2011 von seinem Vermieter die fristlose Kündigung bekommen, zum 31.01.2012 bekam er vom Anwalt seines Vermieters das Mahnverfahren angekündigt, das Amtsgericht hat am 18.04.2012 ein Urteil erteilt, in dem ausdrücklich darauf hingewiesen wurde, das er von sein Wiederspruchrecht kein gebraucht machte. Im Urteil Hieß es er solle die Wohnungsschlüssel sofort herausgeben, bei nicht befolgen kann eine Zwangsräumung durchgeführt werden.

Vom Anwalt des Vermieters wurde er aufgefordert die Wohnungsschlüssel zum 06.05.2012 heraus zugeben, danach hat der Vermieter selbst eine neue Frist zum 20.05.2012 gegeben, nach Ablauf wurde er am 26.05.2012 vom Hausmeister aufgefordert ihm den Schlüssel herauszugeben, bei Ihm behauptete er habe vom Urteil keine Kenntnis.

Zum 18.09.2013 bekam er vom Vermieter, eine 10 tätige Frist zum handeln, danach würde er die Durchsetzung des Säumnisurteils vollstrecken lassen.

Wohnrecht, Wohnung, Miete, Recht, Mietrecht
Kaputte Fenster, Vermieter reagiert nicht

Im Juli bin ich umgezogen,habe den Vermieter da schon auf die kaputten Fenster aufmerksam gemacht und auf ständige Nachfragen kommen bis jetzt keine vernünftigen Antworten,Die Heizung wärmt nicht nur die Räume,sondern auch nach draußen.Das Wohnzimmerfenster schließt nicht mehr richtig-man kann es quasi im geschlossenen Zustand aufziehen-man hört 24 Std.den Krach von Auto´s,LKW´s und Motorrädern...wäre ja bei heilen Fenstern kein Problem.Das Küchenfenster ist zwischen den Scheiben nass.Es sind aber nicht nur die Fenster.Jedesmal wenn der Vermieter in den Urlaub fährt(zwischen Juli und heute schon 2x), wird die Heizung ausgestellt-das heißt dann jedesmal:keine Heizung und kein Warmwasser.Dann wurde mir vor Einzug gesagt,dass eine Fußbodenheizung im Wohnzimmer eingebaut wurde-die funktioniert aber nicht.Im oberen Raum funktioniert die Heizung garnicht und die Kälte zieht somit auch von oben durch.Durch diese Kälte und den Durchzug bin ich jetzt auch schön erkältet.Mein Vermieter ist ungefähr 75 Jahre alt,hat hier auf seinem Grundstück früher eine Autowerkstatt betrieben-repariert hier nebenbei auch weiterhin Autos mit anderen Leuten...müsste er da nicht einem Mieter vorher darauf aufmerksam machen, dass man neben eine Werkstatt zieht und an 7 Tagen in der Woche dadurch Lärm und Gestank ertragen muss?Und weiß jemand, was man wegen der Fenster machen kann? Ich zahle 410 Euro WM für 2 Zimmer an einer Bundesstraße.Ich bin echt am verzweifeln und bin für jeden Ratschlag dankbar :) Vielen Dank schonmal

Mietrecht, Mietminderung, gutWohnen
Nachbar beschwerd sich ständig beim Vermieter

Hallo.

Die Situation ist folgende. Ich Wohne seit 2 Jahren in einem Reihenhaus, ganz oben im Dachgeschoss. In der Etage unter Mir wohnt ein Herr (Nennen Wir ihn Patei B) der die Wohnung als zweitwohnung hat und nie da ist. Darunter im Erdgeschoss wohnt noch eine Mieterin (Partei C) und im Keller ist noch eine ein-zimmer Wohnung (Partei D)

Vor einem Jahr ist mir zustimmung des Vermieters mein Freund zu mir gezogen. Zwei Monate später hat mein Vermiter die Wohnungsangelegenheiten einer Firma übergeben da er nicht in der nähe wohnt.

Aber seit dem die Wohnung über die Firma verwaltet wird bekomme ich ständig Post das Partei C sich beschwert. Erst war es das Grillen im Hof. Mietgesellschaft meinte, dass man ja ein E-Grill benutzen könne. Okay E-Grill gekauft, Partei C wieder beschwert. Jetzt darf garnicht mehr gegrillt werden. Dann sind wir zu laut im schreiben stand Ruhestörung und wir sollen uns doch an die Hausordnung und die Nachtruhe halten. Außerdem bekamm ich die Schuld das im Gemeinschaftsflur Prospekte liegen, Von mir, Partei B UND C. Es wird sich beschwert das ich meinem Mülldienst nicht nachkommen (was definitiv nicht stimmt!) Ich stelle sogar gelegentlich die Tonne von Partei C (gemeinschaftlicher restmüll) mit raus weil ich sonst meinen müll nicht entsorgen kann.

Die Liste könnte ich ewig so weiter führen. Es wird sich sogar beschwert wenn wir unsere Gäste nach 22 Uhr nach draußen bringen. weil es ist ja zu laut. Aber es sind nunmal Holztreppen und man kann mir doch nicht verbieten besuch zu empfangen.

Und das miese ist ja das Partei C sich noch nicht einmal bei mir persönlich beschwert hat. Und auch als ich nach einem Brief versucht habe bei Partei C zu Klingeln um es zu regeln da hat Partei C nichtmal die Tür aufgemacht. Es wird sich immer nur bei der Hausverwaltung (die Firma) beschwert und ich bekomm dann immer Briefe mit der aussage die Dinge einzustellen.

Ich versuch doch schon mein möglichstes. Ich weiß langsam echt nicht was ich da noch tun kann. Ich will es ja auch wirklich gerne klären allein weil ich nicht Umziehen möchte da die arbeit so dicht dran ist und ich mit Partei D aus dem Keller befreundet bin.

Anm. Die Nachbarn auf der linken Seite (ist ja ein Reihenhaus) machen gelegentlich auch krach und ich hab das gefühl es wird immer mir in die Schuhe geschoben.

vielen dank fürs "zuhören"

Mietwohnung, Mietrecht, Nachbarn
Defekte Antennensteckdose - Was tun?

Guten Tag Zusammen, ich habe folgendes Problem:

Hier ein paar Fakten: Mietwohnug mit 15 Parteien Anbieter ist unitymedia ein Anschluss in der Wohnung der in Reihe geschaltet in drei Räume verteilt wird.

Raum 1 Arbeitszimmer Raum 2 Schlafzimmer Raum 3 Wohnzimmer

TV im Arbeitszimmer klappt. TV im Schlafzimmer klappt nicht :-( TV im Wohnzimmer klappt.

Ich habe sämtliche Kombinationen aus Geräte und Kabel probiert. Daran liegt es nicht. Also kann es nur die Dose sein. Ich habe die Dose aufgemacht um mir anzusehen ob was nicht gut aussieht. Aber Fehlanzeige, alles sieht gut aus, bis auf die Isolierung, die sieht nicht sehr gut aus.

Ich habe eine neue Dose gekauft und angeschlossen, und auch das half nicht. Nachdem ich die alte Dose wieder eingebaut habe ist nun der Empfang im Zimmer 3 nicht mehr so gut wie vorher. Daher gehe ich davon aus, dass es an der Verkabelung liegt.

Jetzt habe ich die Vermieterin angeschrieben, aber die will nichts machen, ich hätte ja einen funktionstüchtigen Anschluss. Und außerdem wäre unitymedia dafür zuständig. Schwachsinn finde ich...Ich bleibe da hardnäckig und bestehe auf eine Behebung des Defekts. Denn ich selbst will das nicht machen, da die Kabel recht kurz sind und ein Fehler wohl nicht mehr korrigiert werden könnte.

Jetzt meine Frage: Ist das Sache des Mieters oder der Vermietung? Wenn ich jetzt einen Techniker kommen lasse, wer zahlt ? Bleib ich drauf sitzen ?

Oder kann ich es doch irgendwie selber machen ?

TV, Kabel, Antenne, Mietrecht, Kabelanschluß
Untermieterzuschlag ... auch rückwirkend?

Hallo,

wir wohnen seit gut zwei Jahren zur Untermiete. Unsere direkte Vermieterin hatte die Wohnung für ihren Sohn angemietet, der kann sich aber nicht so recht überwinden auszuziehen und so lange dürfen wir in der Wohnung wohnen. Mit der Hausverwaltung war das von Anfang so abgestimmt. Die Probleme begannen im November 2012 als unsere Heizung für einen Monat ausfiel (und damals war es schon richtig kalt), wir fragten nach einer Mietminderung für den Zeitraum ohne Heizung. Zur Antwort bekamen wir eine Mieterhöhung von 50 € als Untermieterzuschlag. Ich hatte damals gelesen, dass ein Untermieterzuschlag nur rechtens ist, wenn durch die Untervermietung ein finanzieller Mehraufwand für den Vermieter entsteht. Das schrieben wir so an die Hausverwaltung. Wir haben nie wieder etwas gehört. Nun haben wir im Schlafzimmer eine feuchte Wand, auch schon seit Anfang Juni. Es war bereits zweimal der Handwerker da, er kann aber nichts machen. Als wir bei der Hausverwaltung nachfragten, was nun passieren soll, bekamen wir als Antwort mal wieder eine Mieterhöhung in Form eines Untermieterzuschlags, wieder ohne eine Begründung, diesmal aber rückwirkend ab März 2013. Ist das so rechtens? Darf der Untermieterzuschlag rückwirkend verlangt werden? Gibt es einen Gesetzestext in dem ich mal über das Untermieterverhältnis bzw. den -zuschlag nachlesen kann? Ich bin ja der Meinung die Hausverwaltung sollte erst einmal die Wohnung wieder fit machen, bevor sie Forderungen an uns stellt. Es wäre nett, wenn mir da jemand helfen könnte, vielen Dank vorab!!!

Mietwohnung, Mietrecht, Mieterhöhung, Mietvertrag, Untermieter
7 Tage kein Warmwasser - Boiler defekt - angemessene Mietminderung

Hallo,

hatte bis gestern das Problem, dass ich 8 Tage ohne Warmwasservcersorgung in meiner Mietwohnung war. Sonntag vor einer Woche ging der aus den 80ern stammende Warmwasserboiler kaputt.

Der defekt wurde umgehend bei der Ansprechpartnerin gemeldet (Vermieter / Eigentümer lebt im Ausland). Die Ansprechpartnerin hat montags einen Elektriker geschickt der den Defekt bestätigte. Daraufhin war sie lt. ihrer Aussage bei mehreren Firmen in der Umgebung keinen Termin irgendwo bekommen. Mittwochs ergab sich, dass eine Firma doch Zeit hatte (die ich allerdings im Internet fand) und den Auftrag von meinem Vermieter bekam. Der Vermieter hatte sich mittwochs aus dem Auslamnd gemeldet und mitgeteilt, dass neuer Boiler bestellt sei. Die Montage fand gestern statt und Kosten trägt der Vermieter.

Die Miete für September hab ich allerdings warm für den ganzen Monat am 01.09. gezahlt. Nun war ich nnachweißlich 7 (8) Tage ohne Warmwasserversorgung und musste mit Töpfen Wasser kochen um überhaupt irgendwie "Hygiene" betreiben zu können. Die Töpfe sind nach der Dauernutzung nicht mehr zu gebrauchen, woürber ich allerdings hinwegsehen kann.

Jedoch nicht darüber, dass ich eine Woche ohne Warmwasser war und eine Warmmiete für September in Höhe von € 370,- gezahlt .

Was hoch ist hier eine angemessene Mietminderung für die 7 Tage ohne die Möglichkeit Warmwasser zu haben ? Die Mietminderung wird von der Kalt- oder Warmmiete abgezogen?

Ich hoffe auf schnelle Rückmeldungen und bedanke mich schon mal im Vorraus.

-> Mieterschutzverein bei mir im Kleinenlandkreis = Fetternwirtschaft ^^ Die Anwälte des hier ansäßigen Vereins kennen alle Vermieteer / Geschäftsführer von Wohnbaugsellschaften hier und sind mit den meisten in Vereinen, daher bitte dies bzgl. keine Verweise Danke

Mietrecht, Mietminderung
Listenhund 2 im Mehrfamilienhaus - ist Zustimmung aller Mieter notwendig?

Mein Mann und ich wohnen mit unserer 3 Jahre alten Tochter, unserem kleinen Hund und zwei Katzen in der Hauptwohnung eines Hauses mit drei Mietparteien. In der zweiten Wohnung wohnt eine Single Frau und die Dachgeschosswohnung stand bis vor kurzem frei. Nun zieht ein Paar mit ihrem Rottweiler - Listenhund 2 - in die Dachgeschosswohnung ein, ohne das wir anderen Mieter vom Vermieter über den Hund informiert wurden. Die Single Frau soll sich sogar ein (sehr kleines) Gartenstück mit dem Paar und dem Rottweiler teilen und hat uns gegenüber bereits geäußert, dass sie ausziehen wird, da sie Angst vor dem Hund hat. Dazu muß auch gesagt werden, dass das kleine Gartenstück sogar zur Straße hin offen steht. Auch die DG Wohnung ist eigentlich zu klein - aber das ist nicht unsere Angelegenheit. Da aber der gemeinsame Hauseingang durch unseren Garten geht und der Rottweiler nicht wirklich verträglich ist (laut Aussage des Paares kann man mit ihm nicht auf die Hundewiese gehen, da er dort "genervt" von den andern Hunden wäre und dies auch "zeigen würde") Wir haben Angst. Angst um unsere Tochter und ihre Freunde die oft bei uns durch den Garten toben und alle nicht schreckhaft sind, was Hunde angeht. Und natürlich Angst um unseren Hund der sich seiner Größe leider nicht bewußt ist und den Garten und damit nun einmal auch den Weg bis zum gemeinsamen Hauseingang als seinen Besitz ansieht. Müssen nicht die Mieter vom Vermieter gefragt werden, ob sie mit dem Einzug eines Listenhundes 2 einverstanden sind? Danke für alle hilfreichen Antworten!

Hund, Mietrecht, Listenhunde, Rottweiler
Wer zahlt Renovierung?

Wir haben in unserem Haus (gemietet) einen Wasserschaden... Rohr war kaputt. Die Wände in unseren Wohnung sind sichtbar nass und somit auch beschädigt. Ich den nächsten Tagen kommt eine Firma mit Trocknungsgeräten (ca 4Stk.). Wände und Boden müssen getrocknet werde. Löcher müssen in die Fliesen gebohrt werden. Wir wohnen hier mit 2Erw.+3Kindern (7j.,2j,+6mon.) Nun meine Fragen!!! Wer zahlt die Renovierung? Sind grad eine Woche hier drin gewesen da tratt der Wasserschaden auf. Was ist, wenn die Fliesen kaputt gehen und neue verlegt werden müssen. Dann muss die Küche und allle Möbel abgebaut werden. Wer macht das??? UND vorallem wird unsere Küche einen weiteren ab-und aufbau nicht überleben. Wer trägt da die Kosten??? UND wer macht den Auf-/Abbau??? Meine Mann ist arbeiten. UND wenn die Trockengeräte kommen.,die in Flur+Küche aufgestellt werden-die sollen min. 12Stunden am Stück laufen. Können wir dann hier überhaupt wohnen??? Die Dinger sollenn ja krach machen und die Luftfeuchtigkeit verändern??????? Mache mir Sorgen um unser Zuhause und um meine Kinder. Weiss gar nicht wie wir hier wohnen sollen mit den Geräten+Kabel und so... Was zahlt die Gebäudeversicherung vom Vermieter(Wohngesellschaft)??? Vermieter sieht das alles nicht sooo eng wie ich!!! Und sagt das alles nicht so schlimm ist. Gibt irgendwo was zum Nachlesen im Internet??? §§§ oder so??? Ja ich weiss ich könnte auch zum Anwalt gehen.Ja, wir sind Rechtschutz versichert. Wollte vorab aber mich etwas informieren. Vielen Dank für die Antworten schon mal

Mietwohnung, Mietrecht, Renovierung, Wasserschaden
Vermieter will mündliche Absprache nicht halten. Was nun?

Guten Tag und schon mal danke für die Hilfe.

Ich habe folgendes Problem. Zum Einzug, damit wir die Wohnung überhaupt zu dem Preis nehmen, sagte uns der Vermieter Anfang des Jahres zu, dass wir ein Stück Garten bekommen und eine Treppe um diesen nutzen zu können.

Das Stück Garten haben wir bekommen. Es ist für uns momentan allerdings nicht richtig nutzbar. Wir müssen momentan erst durch den Garten des Mitmieters oder über den Zaun steigen , dann noch auf die andere Seite des Hauses laufen und durch 2 Eingangstüren und die Treppe hoch nur wenn wir was vergessen haben oder mal "wohin" müssen. Mit der Treppe wäre das alles kein Problem, die sollte von unserem Balkon direkt in unseren Garten führen (das wirkliche Versprechen war ein Durchbruch und wir sind dem Vermieter schon entgegen gekommen mit dem Balkon).

Jetzt hat sich herausgestellt, dass es so wie unsere Vermietung das plante nicht geht. Viele Leute haben sich in unserer Stadt Marmortreppen als Nottreppen genehmigen lassen uns selbst das Metallteil das uns reichen würde kommt nicht mehr durch. Also muss ein Statiker kommen und das kostet Geld. Jetzt schiebt man das ganze schon seit Monaten vor sich her und sagt nur "Es dauert noch alles zu klären". Für mich klingt das eher nach " Mal schauen wann dem Deppen das mit der Treppe egal ist". Ich zahle allerdings nicht gerade wenig Miete und habe keine Lust mehr mich weiter vertrösten zu lassen.

Was kann ich also machen? Mündliche Versprechen, zumal sie nicht mehr bestritten werden können da ja alles schon in Planung war und bei mehreren Leuten auf dem Tisch lag, sind wie ich gelesen habe bindend. Kann ich die Miete kürzen bis mit dem Bau begonnen wird? Lohnt sich in diesem Falle der Mieterbund oder was kann ich da noch alles machen?

Mit freundlichen Grüßen S.K.

Mieter, Mietrecht, Ansprache, mietkuerzung
Vom eigenen Vater hintergangen worden...

Hallo,

ich habe ein ziemlich dickes Problem, welches mich schon seit einiger Zeit beschäftigt. Wer meine anderen Fragen vielleicht kennt weiß, dass mein Bruder, ich und unser Vater mittlerweile Eigentümer des ehemaligen Hauses meiner Großmutter sind. Ich habe ihn natürlich im Vorfeld gebeten, mir alle wichtigen Dokumente/Unterlagen über dieses Haus zu geben, damit ich nicht die Katze im Sack erhalte, sozusagen. Er hat mir auch Dokumente gegeben und mir Fragen, die für mich zur Entscheidung wichtig waren, beantwortet. Falsch, wie ich mittlerweile weiß. Wir haben diesen Notarvertrag nach langem Hin- und Her letzten Endes unterschrieben und jetzt fängt das alles an, richtig schön blöd zu werden.

Mit der Zeit habe ich immer wieder neue Dinge erfahren die ich vorher nicht wusste. Es gibt Verträge sowie Informationen, die mir (willentlich) verschwiegen wurden und ich sowie mein Bruder wurden, wenn man es so nennen kann, verarscht. Und das vom eigenen Vater. Das Ganze geht jetzt so weit, dass ich von diesem Vertrag zurücktreten bzw. das Eigentum nur auf meinen Vater alleine umschreiben lassen möchte. Dass da Geld kostet, weiß ich - bin ich aber bereit, zu zahlen. Denn die Dinge, die möglicherweise auf uns zukommen sind immens und ich bin nicht bereit, mit 23 Jahren zu verschulden oder dermaßen viele Probleme an der Backe zu haben.

Ich habe meinem Vater natürlich vertraut, denn wer geht schon davon aus, dass er einen dermaßen hintergeht. Also jegliche Vorwürfe diverser Moralapostel die hier herumgeistern, werden nicht benötigt - wenn ich die Informationen, die ich heute (natürlich zu spät) habe, früher gehabt hätte, hätte ich das Ding nie unterschrieben. Soviel steht fest.

Jetzt meine eigentliche Frage: weiß hier zufällig jemand, ob man diesen Notarvertrag rückgängig machen kann oder ob man einen neuen aufsetzen muss (mit einem Eigentümer: meinem Vater) und wie viel das ungefähr kostet. Meines Wissens nach hat das damals an die 700,- EUR gekostet, die aber mein Vater übernommen hat.

Danke euch schonmal!

Sassie

Mietrecht, Erbrecht, Vater, Notarvertrag, hintergangen, Vertragsrücktritt
Wer zahlt bei Schlüsselverlust durch Diebstahl?

Alles ein bisschen eigenartig! Im Juli wurde mir im Park mein Schlüssel entwendet - oder vielmehr der Beutel in welchem sich selbiger befand. Es handelte sich um den Generalschlüssel zu einer Schließanlage (Mehrfamilienhaus) und er war dem Haus zuzuordnen. Ich habe Anzeige erstattet, meine Hausverwaltung informiert und den Schaden bei der Haftpflicht gemeldet (habe Schlüsselverlust mit in der Versicherung drin - bis 30.000 Euro Schaden).

So, meine Versicherung sagt nun, dass sie den Schaden (Wechsel Teilschließanlage ca. 1900 Euro) nicht übernehmen werden, ICH bin aber auch nicht haftbar zu machen dafür, da der Schlüssel ja geklaut wurde, wofür ich nachweislich nichts kann!! Meine Hausverwaltung müsse den Schaden zahlen. Ich bin raus. Sollte mir die Hausverwaltung drohen, dann soll ich immer alles fein zur Versicherung schicken (Mails oder Briefe der Hausverwaltung), aber nicht reagieren. Sollte sie mich verklagen wollen, dann übernimmt auch das die Versicherung, ich habe damit nichts mehr zu tun.

Das finde ich komisch! Die Hausverwaltung kann doch auch nichts dafür! Und eigentlich habe ich doch eine Schlüsselversicherung mit in der Versicherung drin, die ich ja auch immer fein bezahle. Meine Hausverwaltung ist natürlich not amused, es kam erst ein Brief in dem ich eine Frist von zwei Wochen bekam, innerhalb welcher ich die Kosten begleichen sollte und wenn ich das nicht tue, dann werden gerichtliche Schritte eingeleitet. Als diese Frist verstrich, kam der zweite Brief (keine Mahnung), wieder zwei Wochen, aber plötzlich sprach keiner mehr vom Anwalt, sondern man bat lediglich um das begleichen der Summe.

Was hat meine Versicherung davon? Und weiß da jemand einen Rat? Ich will das endlich vom Tisch haben. Würde meine Versicherung mir nicht dringend davon abraten den Schaden zu begleichen (ICH WILL DAS ENDLICH VOM TISCH HABEN!!), dann hätte ich das schon längst getan.

Was nun? HILFE!!!

Versicherung, Mietrecht, Diebstahl, Hausverwaltung, Schlüsselverlust
Ständiges Getrampel von Kindern und/oder Erwachsenen....

Hallo ihr Lieben,

meine Mitbewohnerin und ich sind im Februar diesen Jahres in eine schöne 4-Zimmer Wohnung in einem älteren Hochhaus gezogen. Sowohl bei der Besichtung (ca. 30 min.) als auch bei der Schlüsselübergabe (ca. 1 Std.) war totenstille, als ich mit dem Vermieter in der Wohnung war. Dann sind wir eingezogen und ca. 1 Monat später ging es los! Über uns wohnt eine Familie mit 3 Kindern, wovon 2 ca. 7-8 Jahre alt sind und eins ca.4-5 Jahre alt ist. Und die trampeln und poltern den ganzen Tag, fahren mit dem Roller durch die Wohnung, schmeissen sich scheinbar auf den Boden, rennen durch die Wohnung (vermutlich auf den Hacken.. dieses dumpfe Geräusch ist grässlich!) Ich will an dieser Stelle klar stellen, dass ich absolut kein Kinderhasser bin ! Bei uns im Hochhaus (8 Stockwerke) leben noch mehr Kinder und Babys, von denen man nur sehr selten was hört...

Nun, dieses Getrampel hört nicht auf und wir waren nun schon mit 2 verschiedenen Lärmprotokollen - jeweils über einen Zeitraum von ca. 1-2 Monaten geführt - beim Vermieter und haben ihn gebeten, etwas dagegen zu tun. Mir ist bekannt, dass Kinder (wenn es denn die Kinder sind...) spielen müssen und das ist auch in Ordnung so... ABER... Wenn das Gepolter und Getrampel schon so extrem ist, dass der Boden vibriert, mir die Vitrine wackelt sodass meine teuren Modellpferde beinahe umfallen und zudem die Nachbarn unter uns auch noch etwas hören, ist doch da eine Grenze überschritten. (Die Familie wohnt im 4. OG, wir im 3. OG und die Nachbarn die die Familie auch hört, wohnt im 2. OG, Diese Familie im 2. OG beschwert sich aber nicht, weil es gedämpft durch unsere Wohnung bei denen nur sehr leise ankommt...) Ich bin verzweifelt... Wenn der Vater dann zum Gespräch beim Vermieter ist, wird gelogen, dass sich die Balken biegen, von wegen es sei doch alles ruhig und seine Kinder hätten gar kein Spielzeug bzw. keinen Roller womit sie Krach machen könnten....

Ich hab darauf hin im Internet recherchiert und gelesen, dass der Schallschutz (???) aus dem Jahr gilt, in dem das Haus gebaut worden ist. Da dieses Hochhaus aber schon sehr alt ist, hilft mir das also auch nix...

Sagt mir bitte, ob ich nicht irgend eine Möglichkeit habe... Ich bin verzweifelt, halte das nicht aus! Ich arbeite im Callcenter, wo ich mich mit Kunden und deren Herausforderungen rumschlagen muss und komme dann nach Hause und höre dieses Getrampel und Gepolter... Muss das sein??

Gibt es nicht irgend eine Gesetzeslücke, irgend ein Recht, das auf meiner Seite steht??? Der Vermieter (Hanse Domizil) will mir offensichtlich nicht helfen, da auch nach dem 16. mal vorstellig werden es nichts bringt. Und die Familie zur Rede zu stellen bringt nichts, da die verdammt aggressiv sind...

PS. Lärmzeugen habe ich auch mehr als genug. Selbst ein Techniker des Vermieters fragte mich einmal, ob die da oben Basketball spielen....

Mietwohnung, Mietrecht, Vermieter, Lärm

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