Hallo zusammen,

etwas überrascht habe ich meine Betriebskostennachzahlung für 2012 zur Kenntnis genommen.

Ein detailliertes Studium der beigelegten Rechnungen hat vor allem Fragen hinsichtlich des Kostenblocks "Heizkosten" aufgeworfen. Dieser setzt sich für mich anteilig aus Heizkosten für meine Wohnung (ca. 55%) und einem Betrag von fast gleicher Höhe (ca. 45%) für die Beheizung des Treppenhauses zusammen. Ist dies rechtlich möglich? Wie kann dieser horrende Kostenblock künftig gesenkt werden (automatische Regler etc.)?

Ich würde michüber Antworten hierzu freuen. Vielen Dank im Voraus und freundliche Grüße, M.K.