Hallo,

ich habe einen Mietvertrag, wo eine Staffelung drin ist. Also in den ersten 3 Monaten Betrag x, dann für 6 Monate Betrag y, danach sollte ich die volle Höhe zahlen. Die volle Höhe habe ich dann 3 mal gezahlt, dann war ich im Verzug, da ich im Krankenhaus lag. Ich bekam einen Brief in dem Stand dann, dass ich für den 4. Monat zu wenig gezahlt habe, aber ich noch Guthaben von den anderen 3 Monaten habe. Ich habe denen dann gesagt, dass ich den 4. Monat komplett vergessen habe. Aber die sind nicht darauf eingegangen und waren der Meinung der Betrag y ist zu zahlen.

Naja, ich hatte nichts dagegen. ;)

Nun zahle ich seit knapp 3 Jahren zu wenig Miete. Was passiert, wenn das der Vermieter doch mal merkt? Gibt es da ein Gewohnheitsrecht oder eine Verjährung?

Vielen Dank.

mfG