Hallo zusammen,

gilt für einen Mietvertrag, der nur über einen Monat abgeschlossen wurde, ebenfalls die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten? Hinweis: die Wohnung ist zu 95% nicht möbliert (kein Bett, Schrank, Schreibtisch etc.). Ein Mietvertrag über einen Monat würde dann also nur Sinn machen, wenn die 3 Monatskündigungsfrist in diesem Fall nicht gilt. Sind also Mietverträge über 1 Monat hinsichtlich der Kündigungsfrist rechtens?

Danke für Eure Hilfe!

Marin